Änderung der Wahlordnung gemäß Art. 54 Abs. 2 UV
für die Fachbereichsräte vom 02.10.1989 (AB Uni 89/7),
zuletzt geändert am 29.04.1998 (AB Uni 98/2)





Gemäß § 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein- Westfalen (Universitätsgesetz - UG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. August 1993 (GV.NW. S.532), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. Juli 1997 (GV.NW. S.213), in Verbindung mit Art. 54 Abs. 2 der Verfassung der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 31. Dezember 1984 - UV - in der Fassung vom 20. März 1990 (AB Uni 90/6), hat der Senat der Westfälischen Wilhelms-Universität die folgenden Änderungen der o.g. Wahlordnung beschlossen:

Artikel I

Im Vorgriff auf den mit Wirkung zum 01.04.1999 neu errichteten Fachbereich 06 Erziehungswissenschaft und Sozialwissenschaften gelten für die bisherigen Fachbereiche 06 und 09 die Bestimmungen der Wahlordnung für die Fachbereichsräte mit folgenden Änderungen:

  1. Der Fachbereich 06 und der Fachbereich 09 wählen im Wintersemester 1998/99 einen gemeinsamen Fachbereichsrat für den Fachbereich 06 Erziehungswissenschaft und Sozialwissenschaften abweichend von § 1 Abs. 2 in der Gruppe der Studierenden für die Amtszeit vom 01.04.1999 bis zum 30.09.2000, in den anderen Gruppen für die Amtszeit vom 01.04.1999 bis zum 30.09.2001.

  2. § 4 Abs. 2 wird durch folgenden Satz ergänzt:
    "Die Wählerlisten für den Fachbereich 06 Erziehungswissenschaft und Sozialwissenschaften werden in den Dekanaten der bisherigen Fachbereiche 06 und 09 ausgelegt."

  3. Folgender § 5 d wird eingefügt:
    "Die Fachbereiche 06 und 09 bilden für die Mitgliedergruppe
    a) der Professorinnen und Professoren folgende Wahlkreise:
    Wahlkreis I Institut für Politikwissenschaft
    Institut für Soziologie
    Institut für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft
    Institut für Wirtschaftswissenschaft und ihre Didaktik
    Wahlkreis II Institut für Allgemeine Erziehungswissenschaft (Institut I)
    Institut für Schulpädagogik und Allgemeine Didaktik (Institut II)
    Institut für Sozialpädagogik, Weiterbildung und Empirische Pädagogik (Institut III)
    Die Sitze im Fachbereichsrat werden auf die Wahlkreise wie folgt verteilt:
    Wahlkreis I
    Wahlkreis II
    4 Sitze
    3 Sitze sowie - in Abänderung von § 23 Satz 2 - den durch die Wahl zur Dekanin/zum Dekan frei werdenden Sitz.

    b) der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter folgende Wahlkreise:
    Wahlkreis I Institut für Politikwissenschaft
    Institut für Soziologie
    Institut für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft
    Institut für Wirtschaftswissenschaft und ihre Didaktik
    Wahlkreis II Institut für Allgemeine Erziehungswissenschaft (Institut I)
    Institut für Schulpädagogik und Allgemeine Didaktik (Institut II)
    Institut für Sozialpädagogik, Weiterbildung und Empirische Pädagogik (Institut III)
    Von den Wahlkreisen I und II ist jeweils ein Sitz zu besetzen.

    c) der Studierenden folgende Wahlkreise:
    Wahlkreis I Angewandte Kulturwissenschaft, Lernbereich Gesellschaftslehre, Ökonomie, Politikwissenschaft, Publizistik, Publizistik/Kommu- nikationswissenschaft, Sozialwissenschaft (Lehramt), Soziologie, Wirtschaftspolitik sowie Wirtschaftswissenschaften und ihre Didaktik
    Wahlkreis II Erziehungswissenschaft, Pädagogik (Lehramt), Diplompädagogik, Interkulturelle Pädagogik
    Von den Wahlkreisen I und II ist jeweils ein Sitz zu besetzen. Der dritte Sitz wird im Rotationsverfahren besetzt. In der ersten Amtsperiode geht dieser Sitz an den Wahlkreis I.

    d) der nichtwissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Wahlkreis.

  4. § 11 erhält folgenden Abs. 2:
    "Von den bisherigen Fachbereichen 06 und 09 wird ein Wahlausschuß gebildet, dem zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der Professorinnen und Professoren, zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der Studierenden und eine Vertreterin oder ein Vertreter der Gruppe der nichtwissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angehören."

  5. § 11 Abs. 2 wird zu § 11 Abs. 3.

  6. Es wird folgender § 25 a eingefügt:
    "(1) Soweit der Fachbereichsrat des Fachbereichs Erziehungswissenschaft und Sozialwissenschaften den satzungsgleichen Beschluß faßt, die Zahl der Sitze in der Gruppe der Professorinnen und Professoren und in der Gruppe der nichtwissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um jeweils einen zu erhöhen, gilt diese Erhöhung bereits für die laufende Amtsperiode. Auf der Grundlage dieses Beschlusses wird die Wahlleiterin oder der Wahlleiter die Verteilung der Sitze im Fachbereichsrat neu feststellen.
    (2) In der Gruppe der Professorinnen und Professoren werden die Sitze auf die Wahlkreise wie folgt verteilt:
    Wahlkreis I
    Wahlkreis II
    4 Sitze
    4 Sitze
    Im übrigen gilt § 23.
    (3) In der Gruppe der nichtwissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden folgende Wahlbereiche gebildet:
    Wahlkreis I Dekanat des bisherigen Fachbereichs 06
    Institut für Politikwissenschaft
    Institut für Soziologie
    Institut für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft
    Institut für Wirtschaftswissenschaft und ihre Didaktik
    Wahlkreis II Dekanat des bisherigen Fachbereichs 09
    Institut für Allgemeine Erziehungswissenschaft (Institut I)
    Institut für Schulpädagogik und Allgemeine Didaktik (Institut II)
    Institut für Sozialpädagogik, Weiterbildung und Empirische Pädagogik (Institut III)
    Betriebseinheiten der drei Institute
    Jeder dieser Bereiche muß durch ein Mitglied aus der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Fachbereichsrat vertreten sein. Andernfalls wird die Vertreterin bzw. der Vertreter des Bereichs, der noch kein Mitglied im Fachbereichsrat hat, auch bei geringerer Stimmenzahl vorrangig berücksichtigt werden. Für die Stellvertretung und das Nachrücken gelten die §§ 6 Abs. 2 und 23.

Artikel II

Die vorgenannten Änderungen finden ausschließlich für die Wahlen zum Fachbereichsrat des Fachbereichs Erziehungswissenschaft und Sozialwissenschaften im Wintersemester 1998/99 Anwendung.

Die Änderungen treten mit ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität am Tage nach Aushang in Kraft.



Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 17.06.1998.

Münster, den 17.07.1998 Der Rektor

Prof. Dr. G. Dieckheuer



Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms- Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 8. Februar 1991 (AB Uni 91/1) hiermit verkündet.

Münster, den 17.07.1998 Der Rektor

Prof. Dr. G. Dieckheuer




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Hans-Joachim Peter
EMail: VDV12@uni-muenster.de
Informationskennung: AB80303
Datum: 1998-08-25