Änderung der Ordnung
des Fachbereichs 06 Sozialwissenschaften
vom 30.06.1998





Aufgrund des Art. 47 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 31.12.1984 (AB Uni 84/7, S. 136) in der Fassung vom 20.03.1990 (AB Uni 90/6, S. 251) hat der Fachbereich 06 Sozialwissenschaften folgende Änderung der Ordnung des Fachbereichs 06 Sozialwissenschaften vom 03.02.1992 (AB Uni 92/4) erlassen:

  1. In § 30 Abs. 1 wird die Bezeichnung unter dem zweiten Spiegelstrich "das Institut für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft" durch "das Institut für Kommunikationswissenschaft" ersetzt.

  2. Diese Änderung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität in Kraft.



Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsrats des Fachbereichs 06 vom 23.04.1998 und des Beschlusses des Senats vom 17.06.1998.

Münster, den 30.06.1998 Der Rektor

Prof. Dr. G. Dieckheuer



Die Änderung der Fachbereichsordnung des Fachbereichs 06 wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 8. Februar 1991 (AB Uni 91/1) hiermit verkündet.

Münster, den 30.06.1998 Der Rektor

Prof. Dr. G. Dieckheuer




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Hans-Joachim Peter
EMail: VDV12@uni-muenster.de
Informationskennung: AB80302
Datum: 1998-08-25