Zweite Satzung zur Änderung der Ordnung
für den Erwerb des Doktors in Erziehungswissenschaften (Dr. paed.)
der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
vom 17. März 1998


Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 94 Abs. 4 des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen (Universitätsgesetz - UG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. August 1993 (GV.NW. S. 532), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. Juli 1997 (GV.NW. S. 213) hat die Westfälische Wilhelms-Universität die folgende Satzung erlassen:



Artikel I

Die Promotionsordnung für den Erwerb des Doktors in Erziehungswissenschaften (Dr. paed.) vom 7. Juni 1989 (GABl. S. 357), geändert durch Satzung vom 20. Dezember 1993 (GABl. 1994 S. 36), wird wie folgt geändert:
1.   § 6 Nr. 1 erhält folgende Fassung:
"einen der folgenden Abschlüsse:
a)   eine erfolgreich abgelegte Erste Staatsprüfung für ein Lehramt an Schulen oder eine Diplomprüfung für Pädagogen oder Magister- oder Diplomprüfung in einem der Fächer, deren Didaktik an der Westfälischen Wilhelms-Universität durch ein Mitglied aus der Gruppe der Professorinnen/Professoren vertreten wird oder
b) ein qualifizierter Abschluß eines einschlägigen Fachhochschulstudienganges im Sinne des Gesetzes über die Fachhochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen. Ein Fachhochschulstudium ist dann einschlägig, wenn in ihm eindeutige fachliche Schwerpunkte enthalten sind, die einem Studium mit einem Abschluß gemäß a) entsprechen. Ein qualifizierter Abschluß liegt vor, wenn der einfache Durchschnitt aller Fachprüfungen des Fachhochschulstudiums besser als 2,0 ist und die Diplomarbeit mit der Note "sehr gut" bewertet wurde. Wurde die Diplomarbeit mit der Note "gut" bewertet, liegt ein qualifizierter Abschluß vor, wenn die Diplomarbeit eine wissenschaftliche Leistung erkennen läßt. Hierüber entscheidet der Promotionsausschuß nach Anhörung einer Fachgutachterin/eines Fachgutachters."
2. In § 6 Nr. 2 a wird nach "Nr. 1" angefügt "a".
3. In § 6 Nr. 2 b wird "Nr. 1" ersetzt durch "Nr. 1 a oder einem Fachhochschulstudium mit einem Abschluß gemäß Nr. 1 b."



Artikel II

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Gemeinsamen Amtsblatt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung und des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung in Kraft.




Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Gemeinsamen beschließenden Ausschusses für die Promotion zum Dr. paed. vom 19. Dezember 1996 und des Senats der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 14. Mai 1997 sowie der Genehmigung des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 2. Februar 1998 (I B 2 8101/ 108).

Münster, den 17. März 1998 Der Rektor

Prof. Dr. G. Dieckheuer


Die vorstehende Satzung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08.02.1991 (AB Uni 91/1) hiemit bekanntgemacht.

Münster, den 17. März 1998 Der Rektor

Prof. Dr. G. Dieckheuer




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Hans-Joachim Peter
Email: VDV12@uni-muenster.de Informationskennung: AB80204
Datum: 1998-05-15