Änderung der Wahlordnung gemäß Art. 54 Abs. 2 UV
für die Fachbereichsräte vom 02.10.1989 (AB Uni 89/7),
zuletzt geändert am 17.02.1998 (AB Uni 98/1)


Artikel I

Im Vorgriff auf den mit Wirkung zum 01.10.1998 neu errichteten Fachbereich 08 - "Psychologie und Sportwissenschaft" - gelten für die bisherigen Fachbereiche 08 und 20 die Bestimmungen der Wahlordnung für die Fachbereichsräte mit folgenden Änderungen:

  1. Der Fachbereich 08 - Psychologie - und der Fachbereich 20 - Sportwissenschaft - wählen im Sommersemester 1998 eine gemeinsamen Fachbereichsrat für den künftigen Fachbereich 08 - Psychologie und Sportwissenschaft - für die Amtszeit vom 01.10.1998 bis zum 30.09.1999.

  2. In § 4 wird folgender Abs. 2 eingefügt:
    "Die Wählerlisten für den Fachbereich 08 - Psychologie und Sportwissenschaft - werden in den Dekanaten der bisherigen Fachbereiche 08 und 20 ausgelegt."

  3. § 4 Abs. 2 wird zu § 4 Abs. 3.

  4. Folgender § 5 c wird eingefügt:

    (1)   Die Fachbereiche 08 und 20 bilden für die Mitgliedergruppe
    a)  der Professorinnen und Professoren folgender Wahlkreise:
    Wahlkreis I Pschologisches Institut I
    Psychologisches Institut II
    Wahlkreis II Psychologisches Institut III
    Psychologisches Institut IV
    Wahlkreis III Institut für Bewegungswissenschaften
    Institut für Geistes- und Sozialwissenschaften des Sports
    Institut für Sportkultur und Weiterbildung

    Die Sitze im Fachbereichsrat werden auf diese Wahlkreise wie folgt verteilt:
    Jeder Wahlkreis hat zwei Sitze zu besetzen. Der siebte Sitz wird von den Wahlkreisen I und II im Rotationsverfahren besetzt. In der ersten Amtsperiode geht dieser Sitz an den Wahlkreis I.

    b)   der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter folgende Wahlkreise:
    Wahlkreis I Psychologisches Institut I
    Psychologisches Institut II
    Psychologisches Institut III
    Psychologisches Institut IV
    Betriebseinheit Beratungsstelle Psychotherapie-Ambulanz
    Betriebseinheit Beratungsstelle für Organisationen
    Betriebseinheit Bibliothek
    Betriebseinheit Technische Dienste
    Wahlkreis II Institut für Bewegungswissenschaften
    Institut für Geistes- und Sozialwissenschaften des Sports
    Institut für Sportkultur und Weiterbildung
    Jeder Wahlkreis hat einen Sitz zu besetzen.

    c)   der Studierenden folgende Wahlkreise:
    Wahlkreis I Psychologie
    Wahlkreis II Sportwissenschaft
    Jeder Wahlkreis hat einen Sitz zu besetzen. Der dritte Sitz wird im Rotationsverfahren besetzt. In der ersten Amtsperiode geht dieser Sitz an den Wahlkreis I.

    d)   d) der nichtwissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Wahlkreis.



Artikel II

Die vorgenannten Änderungen finden ausschließlich für die Wahlen zum Fachbereichsrat des Fachbereichs 08 - Psychologie und Sportwissenschaft - im Sommersemester 1998 Anwendung.

Abweichend von § 1 Abs. 2 beträgt die Amtszeit der im Sommersemester 1998 gewählten Mitglieder des Fachbereichsrats in allen Gruppen ein Jahr.

Die Änderungen treten mit ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität am Tage nach Aushang in Kraft.




Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 29. April 1998.

Münster, den 29. April 1998 Der Rektor

Prof. Dr. G. Dieckheuer


Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 8. Februar 1991 (Ab Uni 91/1) hiermit verkündet.

Münster, den 29. April 1998 Der Rektor

Prof. Dr. G. Dieckheuer




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Hans-Joachim Peter
Email: VDV12@uni-muenster.de Informationskennung: AB80202
Datum: 1998-05-15