Gemäß § 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen (Universitätsgesetz - UG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. August 1993 (GV.NW. S. 532), zuletzt geändert durch Gesetz zur Neuordnung der staatlichen Finanzkontrolle vom 19. Juni 1994 (GV.NW. S. 428) i. V. m. Art. 54 Abs. 2 der Verfassung der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 31. Dezember 1984 - UV - in der Fassung vom 20. März 1990 (Ab Uni 90/6), hat der Senat der Westfälischen Wilhelms-Universität die folgenden Änderungen der o. g. Wahlordnung beschlossen:
In § 5a Abs. 1c wird
a) im Wahlkreis 1 das Fach "Textilgestaltung" ergänzt
und
b) im Wahlkreis 3 das Fach "Phonetik" gestrichen.
Die vorgenannten Änderungen finden erstmalig für die Wahlen zu den Fachbereichsräten der Westfälischen Wilhelms-Universität im Sommersemester 1998 Anwendung.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats vom 11. Februar 1998.
Münster, den 17. Februar 1998 | Der Rektor Prof. Dr. G. Dieckheuer |
Die Änderung der Wahlordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 8. Februar 1991 (AB Uni 91/1) hiermit verkündet.
Münster, den 17. Februar 1998 | Der Rektor Prof. Dr. G. Dieckheuer |
Email: VDV12@uni-muenster.de
Datum: 1998-05-15