Ordnung zur Änderung
der Studienordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft
an der Westfälischen Wilhelms-Universittät
vom 20.12.1994 (AB Uni 95/1)


vom 02.02.1998

Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 91 Abs. 1 des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen (Universitätsgesetz - UG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. August 1993 (GV. NW. S. 523), zuletzt geändert am 1. Juli 1997 (GV. NW. S. 213) hat die Westfälische Wilhelms-Universität die folgende Ordnung erlassen:


Art I

Die Studienordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft an der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 20. Dezember 1994 wird wie folgt geändert:

  1. In § 2 wird ein S. 3 eingefügt: "Der Erwerb des akademischen Grades der Magistra Legum/des Magister Legum (LL.M. Münster) wird durch die Ordnung zur Prüfung zum Magister Legum / zur Magistra Legum der Rechtswissenschaftlichen Fakultät geregelt."
  2. § 3 S. 2 wird gestrichen.
  3. § 7 Nr. 2 S. 2 wird wie folgt geändert: "In ihnen werden unter Anleitung einer Tutorin oder eines Tutors inhaltlich vorlesungsbegleitend in kleinen Gruppen Probleme des betreffenden Rechtsgebietes erörtert und die Studierenden in die Methodik der Fallbearbeitung eingeführt."
  4. § 7 Nr. 3 S. 1 wird wie folgt geändert: "In den niederen Semestern sollen die Studierenden durch Vorlesungen mit schriftlichen Abschlußklausuren auf die Übungen ..."
  5. § 7 Nr. 3 S. 2 wird wie folgt geändert: "Sinn dieser Veranstaltungen ist es auch, den Studierenden Gelegenheit zu geben, ..."
  6. § 7 Nr. 3 S. 3 wird wie folgt geändert: "Gegen Vorlesungsende oder in der ersten Woche der vorlesungsfreien Zeit nach einem Sommersemester wird nach Maßgabe des § 8 Abs. 2 eine Abschlußklausur gestellt."
  7. § 7 Nr. 3 S. 4 wird gestrichen
  8. In § 7 Nr. 4 werden folgende S. 2 und 3 eingefügt: "Hausarbeiten werden für die vorlesungsfreie Zeit gestellt; sie können als nachlaufende Hausarbeit im Anschluß an die Vorlesungszeit oder als vorlaufende Arbeit vor der Vorlesungszeit des folgenden Semesters gestellt werden. Der Umfang der Aufgabe soll auf eine Bearbeitungszeit von nicht mehr als zwei Wochen ausgerichtet sein."
  9. In § 7 Nr. 5 S. 1 wird der Klammerzusatz, wie folgt geändert: "(Klausuren und Hausarbeiten)"
  10. § 7 Nr. 5 S. 4 wird gestrichen.
  11. Vor § 7 Nr. 5 S. 6 werden folgende Worte eingefügt: "Die zum Erwerb eines Leistungsnachweises erforderlichen"
  12. § 7 Nr. 5 S. 7 wird wie folgt geändert: "Hausarbeiten werden für die vorlesungsfreie Zeit gestellt; sie können als nachlaufende Hausarbeit im Anschluß an die Vorlesungszeit oder als vorlaufende Arbeit vor der Vorlesungszeit des folgenden Semesters gestellt werden."
  13. Am Ende von § 7 Nr. 5 werden folgende Worte eingefügt: "; in diesem Fall wird ein Leistungsnachweis erteilt, wenn mindestens 2 Klausuren mit mindestens "ausreichend" (4 Punkte) bewertet worden sind."
  14. § 7 Nr. 6 S. 1 wird wie folgt geändert: "Seminare... und dabei die geschichtlichen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen und rechtsphilosophischen Bezüge des Rechts zu diskutieren."
  15. In § 8 wird die Überschrift wie folgt geändert: "Zulassungsvoraussetzungen und Leistungskontrollen"
  16. § 8 Abs. 2 S. 1 wird wie folgt geändert: "Die Zulassung ... setzt die erfolgreiche Teilnahme an den jeweiligen Vorlesungen ... voraus".
  17. § 8 Abs. 2 a) wird wie folgt geändert: "im Bürgerlichen Recht, wer die Abschlußklausuren in den Vorlesungen "Grundlinien und Allgemeiner Teil des BGB" ..."
  18. § 8 Abs. 2 b) wird wie folgt ergänzt: vor den Worten "bestanden sind" werden die Worte "sowie eine Hausarbeit aus dem Begleitkurs" Methodik der Fallbearbeitung im Strafrecht"" eingefügt
  19. § 8 Abs. 2 c) wird wie folgt geändert: "im Öffentlichen Recht, wer die Abschlußklausuren in den Vorlesungen "Staatsrecht I", Staatsrecht II" sowie "Allgemeines Verwaltungsrecht" mitgeschrieben und davon wenigstens 1 in den Vorlesungen "Staatsrecht II" oder "Allgemeines Verwaltungsrecht" sowie eine Hausarbeit aus dem Begleitkurs "Methodik der Fallbearbeitung im Öffentlichen Recht" bestanden hat."
  20. In § 8 Abs. 2 S. 3 am Ende wird hinter dem Wort: "Nachweis" das Wort "unverzüglich" eingefügt.
  21. § 8 Abs. 2 S. 5-9 werden gestrichen.
  22. In § 8 Abs. 3 S. 2 wird der Einschub wie folgt geändert: "- insbesondere für solche Studierende, die zuvor an einer anderen Universität studiert haben-"
  23. In § 8 Abs. 3 S. 4 werden die Worte "infolge eines Studienortwechsels" gestrichen.
  24. § 8 Abs. 4 wird wie folgt geändert: "In den Übungen im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht werden mindestens 3 Klausuren und 2 Hausarbeiten angeboten, die dem gesamten Spektrum des jeweiligen Pflichtfächerkatalogs des §§ 4a Nr. 1 4b Nr. 1 bzw. 4c JAO entnommen werden können. Der Leistungsnachweis ist erbracht, wenn im Lauf eines Semesters mindestens 2  Klausuren mitgeschrieben und 1 Klausur und 1 Hausarbeit mit mindestens "ausreichend" (4 Punkte) bewertet werden. Wer eine Klausur bestanden hat, krankheitsbedingt oder aufgrund anderer unvermeidbarer Umstände aber keine weitere der angebotenen Klausuren zur Erlangung des Leistungsnachweises mitschreiben konnte, hat in der nachfolgenden Übung die Möglichkeit, die versäumte Klausur nachzuholen, wenn die Erkrankung durch ärztliches Attest oder der Verhinderungsgrund in den übrigen Fällen anderweitig unverzüglich nachgewiesen wurde."
  25. Hinter § 8 Abs. 4 wird ein neuer Abs. 5 eingefügt: "Mitgeschrieben i.S.d. Abs. 2 und Abs. 4 ist eine Klausur, die mit mindestens 1 Punkt bewertet ist."
  26. Es wird in § 8 ein Abs. 6 eingefügt: "Mängel im Prüfungsverfahren und Beanstandungen von Prüfungsentscheidungen (Bewertungen nach Abs. 2 und 4 sowie nach § 7 Nr. 5 a.E., Nr. 6 und 7) sind unverzüglich bei der jeweiligen Veranstaltungsleiterin oder dem jeweiligen Veranstaltungsleiter geltend zu machen."
  27. In § 8 werden die bisherigen Abs. 5 und 6 zu Abs. 7 und 8.
  28. § 9 Abs. 3 wird wie folgt geändert: "Zwei Veranstaltungen aus dem Bürgerlichen Recht und aus dem Öffentlichen Recht, sowie ..."
  29. § 9 Abs. 4 wird wie folgt geändert:

    Pflichtveranstaltungen sind die nachfolgend unter Nr. 1 bis 4 aufgeführten Vorlesungen, die zugleich den Stoff der Pflichtfächer gem. § 3 Abs. 2 JAG, §§ 4a - 4c JAO enthalten, sowie die nachfolgend unter Nr. 5 aufgeführten Lehrveranstaltungen, an denen die Studierenden gem. § 8 Abs. 1 Nr. 4a (Pflicthübungen), 4b (Wahlpflichtübungen) und 5 (Grundlagenveranstaltungen) JAG erfolgreich (mit Leistungsnachweis) teilgenommen haben müssen, um zur ersten juristischen Staatsprüfung zugelassen zu werden.

    1. Vorlesungen über die Grundlagen und Methoden des Rechts (Grundzüge)
      Gem. § 3 Abs. 2 JAG gehören die philosophischen, geschichtlichen und gesellschaftlichen Grundlagen zu den Pflichtfächern; nach § 4 Abs. 1 Nr. 6 JAO ist der Meldung zur ersten juristischen Staatsprüfung ein Leistungsnachweis aus einer Lehrveranstaltung in einem Grundlagenfach (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 JAG) beizufügen.

      Erforderlich ist der Besuch von Vorlesungen im Umfang von mindestens 10 SWS. Angeboten werden unter anderem

      1.  -  Deutsche Rechtsgeschichte
         -  Römische Rechtsgeschichte
         -  Privatrechtsgeschichte der Neuzeit
         -  Verfassungsgeschichte
      2.  -  Rechtsphilosophie
         -  Rechtstheorie
         -  Juristische Methodenlehre
      3.  -  Rechtssoziologie
         -  Kriminologie

    2. Vorlesungen über Privatrecht
      - Einführung in das Bürgerliche Recht und Allgemeiner Teil 5 / 6 SWS*
      - BGB: Schuldrecht, Allgemeiner Teil  
      - BGB: Schuldrecht, Besonderer Teil 8 / 9 SWS
      - BGB: Sachrecht 4 / 5 SWS
      - BGB: Familienrecht (im Überblick) 3 SWS
      - BGB: Erbrecht (im Überblick) 2 SWS
      - Handelsrecht (im Überblick) 2 SWS
      - Gesellschaftsrecht (im Überblick) 3 SWS
      - Arbeitsrecht (Inhalt, Begründung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Leistungsstörungen und Haftung im Abeitsverhältnis einschließlich der zugehörigen Regelungen aus dem Tarifvertrag- und Betriebsverfassungsrecht) 3 SWS
      - Zivilprozeßrecht - ZPO I (im Überblick): Erkenntnisverfahren (Allgemeines Verfahrensrecht, insbesondere Rechtswege, Klagearten, Verfahrensgrundsätze, Verfahren im ersten Rechtszug mit Beweisaufnahme und Beweiswürdigung, Wirkung gerichtlicher Entscheidungen, Arten der Rechtsbehelfe, vorläufiger Rechtsschutz sowie Grundlagen der Gerichtsverfassung) 3 SWS
      - Zivilprozeßrecht - ZPO II (im Überblick): Zwangsvollstreckung (insbesondere allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen, Arten der Zwangsvollstreckung, Rechtsbehelfe) 2 SWS

    3. Bei allen Lehrveranstaltungen, die mit einer variablen Stundenzahl angegeben sind, bezieht sich im Regelfall die niedrigere Zahl auf Studiensemester, in denen die Lehrveranstaltung im Wintersemester angeboten wird, die größere Zahl entsprechend auf Sommersemester.

    4. Vorlesungen über Strafrecht
      - Strafrecht I (Grundlagen des Strafrechts - mit Rechtsfolgen und allgemeinen Lehren der Straftat, soweit nicht Strafrecht II) 5 / 6 SWS
      - Strafrecht II (Allgemeiner Teil; restlicher Stoff und aus dem Besonderen Teil: Delikte gegen die Person) 2 SWS
      - Strafrecht III: Besonderer Teil (restlicher Stoff) 2 SWS
      - Strafprozeßrecht (im Überblick; mit Grundlagen der Gerichtsverfassung) 2 / 3 SWS
    5. Vorlesungen über Öffentliches Recht
      - Staatsrecht I (Staatsorganisationsrecht unter Einschluß der einschlägigen verfassungsprozeßrechtlichen Verfahren im Überblick) 3 / 4 SWS
      - Staatsrecht II (Grundrechte und Verfassungsbeschwerde) 3 / 4 SWS
      - Allgemeines Verwaltungsrecht (einschließlich Allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht sowie des Rechts der öffentlichen Ersatzleistungen im Überblick) 4 / 5 SWS
      - Polizei- und Ordnungsrecht 2 SWS
      - Europarecht im Überblick 2 SWS
      - Kommunalrecht 2 SWS
      - (Öffentliches) Baurecht (im Überblick) 2 SWS
      - Verwaltungsprozeßrecht (im Überblick) 2 SWS
    6. Übungen mit schriftlichen Arbeiten
    7. - Übungen im Bürgerlichen Recht 2 SWS
      - Übungen im Strafrecht 2 SWS
      - Übungen im Öffentlichen Recht 2 SWS
      - Eine weitere Übung nach Wahl oder ein Semester mit Referat oder eine Exegese mit schriftlichen Arbeiten in einem Fach, das zur Wahlfachgruppe der Studentin oder des Studenten gehört (jeweils mit Leistungsnachweis nach § 8 Abs. 1 Nr. 4b JAG) 2 SWS
      - Grundlagenübung, Grundlagenseminar oder eine andere Grundlagenveranstaltung nach Wahl, in der geschichtliche, philosophische oder gesellschaftswissenschaftliche Grundlagen des Rechts und die Methode seiner Anwendung exemplarisch behandelt werden (mit Leistungsnachweis ("Grundlagenschein") im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 5 JAG). 2 SWS

  30. § 9 Abs. 5 S. 4 wird wie folgt geändert: "Zu den Wahlfachgruppen gehören außer den Pflichtfächern, auf deren Gebiet sie liegen, die nachfolgend aufgeführten Gebiete, zu denen die Fakultät ..."
  31. In § 9 Abs. 5 werden die den einzelnen Wahlfachgruppen zugeordneten ergänzenden Veranstaltungen gestrichen.
  32. Der letzte Satz des § 9 Abs. 5 wird wie folgt geändert: "Zu den Wahlfachgruppen gehören ferner die als ergänzende Lehrveranstaltungen (Abs. 6) angebotenen Fächer."
  33. Der bisherigen § 10 wird § 10 Abs. 1. Es werden folgende Absätze 2 und 3 eingefügt:

    "(2) Die Grundlagenveranstaltung (§ 9 Abs. 4 Nr. 1) sind in dem Studienplan keinem Semester fest zugeordnet; es wird jedoch empfohlen, sie in den ersten 4 Semestern zu besuchen.
    (3) Ergänzende Lehrveranstaltungen (§ 9 Abs. 6), soweit sie nicht regelmäßig angeboten werden (§ 9 Abs. 6 S. 2), sind ebenfalls keinem Semester fest zugeordnet."

  34. In § 11 Abs. 1 S. 2 wird nach den Worten "Danach sind" das Wort "bei" eingefügt.
  35. § 11 Abs. 2 wird gestrichen.
  36. In § 12 werden die Worte "dem Studierenden" ersetzt durch "den Studierenden".
  37. § 13 wird gestrichen.
  38. Die bisherigen §§ 14 und 15 werden zu §§ 13 und 14.



Art II
Übergangsvorschriften

Für Studierende, die ihr Studium vor Inkrafttreten dieser Ordnung aufgenommen haben, gilt die Studienordnung vom 20.12.1994.



Art. III
Inkrafttreten und Veröffentlichung der Studienordnung

Diese Änderungsordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in den "Amtlichen Bekanntmachungen" der Westfälischen Wilhelms-Universität am Tage nach Aushang in Kraft.

Die durch diese Änderungsordnung geänderte Studienordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 20.12.1994 (AB/Uni 1/95) wird in der Neufassung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster bekanntgemacht.

Die bisherigen Anhänge I und II werden durch den geänderten Studienverlaufsplan (Anhang) ersetzt.


Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsrats der Juristischen Fakultät vom 27.05.1997 und des Beschlusses des Senats der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 17.12.1997.

Münster, den 02.02.1998 Der Rektor

Prof. Dr. G. Dieckheuer


Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms- Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08.02.1991 (AB-Uni 91/1) hiermit verkündet.

Münster, den 02.02.1998 Der Rektor

Prof. Dr. G. Dieckheuer







Anhang
Studienverlaufsplan



  Beginn: Wintersemester   Beginn: Sommersemester
  SWS Typ*   SWS Typ*
 1. Semester    1. Semester  
  Strafrecht I (Einführung + AT 1) 5     P   Strafrecht I (Einführung + AT 1) 6     P
  BGB AT (+ Einführung) 5     P   BGB AT (+ Einführung) 6     P
  Staatsrecht I 3     P   Staatsrecht I 4     P
  Grundlagenveranstaltungen 4     G   Grundlagenveranstaltungen 2     G
  AG BGB-AT 2     A   AG BGB-AT 2     A
  AG StaatsR I (ab 2. Semesterhälfte) 1     A   AG StaatsR I (ab 2. Semesterhälfte) 1     A
  AG StrafR I (ab 2. Semesterhälfte) 1     A   AG StrafR I (ab 2. Semesterhälfte) 1     A
  Gesamt 21         Gesamt 22      
 

 
 Ferienhausarbeit Zivilrecht  Ferienhausarbeit Zivilrecht
 

 
 ";2. Semester    2. Semester  
  Strafrecht II (Rest AT + BT 1) 2     P   Strafrecht II (Rest AT + BT 1) 2     P
  Schuldrecht (AT und BT) 9     P   Schuldrecht (AT und BT) 8     P
  Staatsrecht II 4     P   Staatsrecht II 3     P
  Methodik Zivilrecht 2     P   Methodik Zivilrecht 2     P
  Methodik Öff. Recht 2     P   Methodik Öff. Recht 2     P
              Grundlagenveranstaltung 2     G
  AG Schuldrecht 2     A   AG Schuldrecht 2     A
  AG StaatsR II (nur 1. Semesterhälfte) 1     A   AG StaatsR II (nur 1. Semesterhälfte) 1     A
  AG StrafR II (nur 1. Semesterhälfte) 1     A   AG StrafR II (nur 1. Semesterhälfte) 1     A
 Gesamt 23      Gesamt 23    
 

 
 Ferienhausarbeit Strafrecht und Öff. Recht  Ferienhausarbeit Strafrecht und Öff. Recht
 

 
 3. Semester    3. Semester  
  Strafrecht III (Rest BT) 2     P   Strafrecht II (Rest BT) 3     P
  Sachenrecht 4     P   Sachenrecht 5     P
  Verwaltungsrecht 4     P   Verwaltungsrecht 5     P
  Europarecht 2     P   Handelsrecht 2     P
  Methodik Strafrecht 2     P   Methodik Strafrecht 2     P
  Grundlagenveranstaltungen 4     G   Grundlagenveranstaltungen 4     G
  AG Verwaltungsrecht 2     A   AG Verwaltungsrecht 2     A
  Gesamt 20         Gesamt 23      
   
 Ferienhausarbeit Übung Strafrecht  Ferienhausarbeit Übung Strafrecht
   
 4. Semester    4. Semester  
  Übung im Strafrecht 2     P   Übung im Strafrecht 2     P
  Strafprozeßrecht 3     P   Strafprozeßrecht 2     P
  Handelsrecht 2     P   Erbrecht 2     P
  Familienrecht 3     P   Gesellschaftsrecht I 3     P
  Verwaltungsprozeßrecht 2     P   Zivilprozeßrecht I 3     P
  Polizeirecht- und Ordnungsrecht 2     P   Baurecht 2     P
              Europarecht 2     P
  Grundlagenveranstaltungen 2     G   Kommunalrecht 2     P
  Ergänzende Veranstaltungen 4     E   Grundlagenveranstaltung 2     G
              Ergänzende Veranstaltungen 2     E
  Gesamt 20         Gesamt 22      
   
 Ferienhausarbeit Übung Zivilrecht  Ferienhausarbeit Übung Zivilrecht
   
 5. Semester    5. Semester  
  Erbrecht 2     P   Familienrecht 3     P
  Gesellschaftsrecht I 3     P   Arbeitsrecht 3     P
  Zivilprozeßrecht I 3     P   Zivilprozeßrecht II 2     P
  Übung im Bürgerlichen Recht 2     P   Übung im Bürgerlichen Recht 2     P
  Kommunalrecht 2     P   Verwaltungsprozeßrecht 2     P
  Baurecht 2     P   Polizei- und Ordnungsrecht 2     P
  Wahlfach 4     W   Wahlfach 4     W
  Wahlübung/Seminar 2     W   Wahlübung/Seminar 2     W
  Gesamt 20         Gesamt 20      
   
 Ferienhausarbeit Übung Öff. Recht  Ferienhausarbeit Übung Öff. Recht
   
 6. Semester    6. Semester  
  Übung im Öffentlichen Recht 2     P   Übung im Öffentlichen Recht 2     P
  Arbeitsrecht 3     P        
  Zivilprozeßrecht II 2     P      
  Wahlfach 2     W   Wahlfach 2     W
  Ergänzende Veranstaltungen 4     E   Ergänzende Veranstaltungen 6     E
  Klausurenkurse 7     E   Klausurenkurse 7     E
  Gesamt 20         Gesamt 17      
   
 Ferien-Unirep  Ferien-Unirep
 Ferien-Klausurenkurs  Ferien-Klausurenkurs
   
 7. Semester    7. Semester  
  Unirep 20     E   Unirep 20     E
  Klausurenkurse 7     E   Klausurenkurse 7     E
  Gesamt 27         Gesamt 27      
           
 Gesamtvolumen Beginn WS 151     Gesamtvolumen Beginn SS: 154    
           
 Davon ergänzende Veranstaltungen: 42      Davon ergänzende Veranstaltungen: 42    
 Davon Grundlagenfächer: 10      Davon Grundlagenfächer: 10    
 Davon Wahlfachveranstaltungen: 8      Davon Wahlfachveranstaltungen 8    

* P     =   Pflichtveranstaltung: s. § 9 Abs. 4
  A     =   Arbeitsgemeinschaft: s. § 9 Abs. 3
  E     =   Ergänzende Veranstaltung s. § 9 Abs. 6 und § 10 Abs.  3
  G     =   Grundlagenveranstaltung s. § 9 Abs. 4 Nr. 1 und § 10 Abs. 2
  W     =   Wahlpflichtveranstaltung: s. § 9 Abs. 5                                                                                 


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Hans-Joachim Peter
EMail: VDV12@uni-muenster.de
Informationskennung: AB80103
Datum: 1998-04-30