§ 4 der Sozialbeitragsordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität wird wie folgt
geändert:
a) | für die Zusatzversicherung der Studierenden, insbesondere bei Privatunfällen 0,45 DM, | |
b) | für den Studierendensport 2,25 DM, | |
c) | für ein Semesterticket 65,20 DM, | |
d) | für die weiteren Aufgaben der Studentenschaft 15,50 DM" |
a) | für die Zusatzversicherung der Studierenden, insbesondere bei Privatunfällen 0,45 DM, | |
b) | für den Studierendensport 2,25 DM, | |
c) | für ein Semesterticket 65,20 DM, | |
d) | für die weiteren Aufgaben der Studentenschaft 15,00 DM" |
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 11. Februar 1998.
Münster, den 20.02.1998 | Der Rektor i.V.
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Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 8. Februar 1991 (AB Uni 91/1) hiermit verkündet.
Münster, den 20.02.1998 | Der Rektor i.V.
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Hans-Joachim Peter