Ordnung zur Änderung der Sozialbeitragsordnung
der Westfälischen Wilhelms-Universität
vom 1. Oktober 1977 - AB Uni 77/1 - ,
zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 7. März 1997
vom 20.02.1998





§ 4 der Sozialbeitragsordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität wird wie folgt geändert:

Artikel I

§ 4 Abs. 1 und Abs. 2 gelten für das Sommersemester 1998 in folgender Fassung:
  1. § 4 Abs. 1:
    "Der Sozialbeitrag wird auf 83,40 DM festgesetzt."
  2. § 4 Abs. 2:
    "Der Sozialbeitrag ist für folgende Zwecke bestimmt:
  3. a) für die Zusatzversicherung der Studierenden, insbesondere bei Privatunfällen 0,45 DM,
    b) für den Studierendensport 2,25 DM,
    c) für ein Semesterticket 65,20 DM,
    d) für die weiteren Aufgaben der Studentenschaft 15,50 DM"


Artikel II

§ 4 Abs. 1 und Abs. 2 gelten ab dem Wintersemester 1998/99 in folgender Fassung:

  1. § 4 Abs. 1:
    "Der Sozialbeitrag wird auf 82,90 DM festgesetzt."
  2. § 4 Abs. 2:
    "Der Sozialbeitrag ist für folgende Zwecke bestimmt:
  3. a) für die Zusatzversicherung der Studierenden, insbesondere bei Privatunfällen 0,45 DM,
    b) für den Studierendensport 2,25 DM,
    c) für ein Semesterticket 65,20 DM,
    d) für die weiteren Aufgaben der Studentenschaft 15,00 DM"



Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 11. Februar 1998.

Münster, den 20.02.1998 Der Rektor
i.V.


Prof. Dr. J. Schmidt



Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 8. Februar 1991 (AB Uni 91/1) hiermit verkündet.

Münster, den 20.02.1998 Der Rektor
i.V.


Prof. Dr. J. Schmidt




Alle Angaben ohne Gewähr - Verbindlich ist nur die gedruckte Ausgabe

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Hans-Joachim Peter
EMail: VDV12@uni-muenster.de
Informationskennung: AB80102
Datum: 1998-04-30