Änderung der Beitragsordnung
der Studierendenschaft der Westfälischen Wilhelms-Universität
vom 21.12.1992 - AB Uni 93/1 -
zuletzt geändert durch Bekanntmachung
vom 7. Januar 1997 (AB Uni 97/3)

vom 20.02.1998





Das Studierendenparlament der Westfälischen Wilhelms-Universität hat am 18. Dezember 1997 gemäß § 78 Abs. 2 des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen vom 20. November 1979 (GV.NW. S. 926), in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. August 1993 (GV.NW. S. 532), zuletzt geändert am 1.7.1997 (GV.NW. S. 213) in Verbindung mit § 5 Abs. 2 Ziffer 4 der Satzung der Studentenschaft vom 17. Dezember 1990 folgende Änderung der Beitragsordnung für die Studierendenschaft beschlossen:

Artikel I

§ 2 der Beitragsordnung gilt für das Sommersemester 1998 in folgender Fassung:

§ 2 Beitragshöhe

Der Beitrag beträgt DM 82,95. Er setzt sich zusammen aus


1. DM 15,50 für die Aufgaben der Studierendenschaft,
2. DM 2,25 für den Studierendensport,
3. DM 65,20 für ein Semesterticket.

Artikel II

§ 2 der Beitragsordnung gilt ab dem Wintersemester 1998/99 in folgender Fassung:

Der Beitrag beträgt DM 82,45. Er setzt sich zusammen aus


1. DM 15,00 für die Aufgaben der Studierendenschaft,
2. DM 2,25 für den Studierendensport,
3. DM 65,20 für ein Semesterticket.


Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Studierendenparlaments der Studierendenschaft vom 18. Dezember 1997 und der Genehmigung des Rektorats vom 4. und 18. Dezember 1997.
Münster, den 20.02.1997 Der Rektor
i.V.


Prof. Dr. J. Schmidt


Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 8.Februar 1991 (AB Uni 91/1) hiermit verkündet.

Münster, den 20.02.1998 Der Rektor
i.V.


Prof. Dr. J. Schmidt





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Hans-Joachim Peter
EMail: VDV12@uni-muenster.de
Informationskennung: AB80101
Datum: 1998-04-30