Bekanntmachung der Neufassung der
Studienordnung für den Diplomstudiengang Psychologie
an der Westfälischen Wilhelms-Universität
in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. August 1997


Nachfolgend wird die Studienordnung für den Diplomstudiengang Psychologie an der Westfälischen Wilhelms-Universität in der vom Tage des Inkrafttretens der Ordnung zur Änderung der Studienordnung für den Diplomstudiengang Psychologie vom 20.08.1997 geltenden Fassung bekanntgemacht.

Münster, den 20.08.1997 Der Rektor


Prof. Dr. G. Dieckheuer




S T U D I E N O R D N U N G
für den Diplomstudiengang Psychologie
an der Westfälischen Wilhelms-Universität
in der Fassung der Bekanntmachung
vom 20.08.1997



Inhaltsübersicht

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
    §1 Geltungsbereich
    §2 Ziele des Studiums
    §3 Studienvoraussetzungen
    §4 Studienbeginn und Studiendauer
    §5 Gliederung des Studiums
    §6 Studienberatung
    §7 Lehrveranstaltungen
    §8 Selbststudium, zusätzliches Studienangebot
    §9 Zulassung zu Studienabschnitten
    §10 Bestätigung von Studienleistungen
II. ERSTER STUDIENABSCHNITT
    §11 Gliederung des Lehrangebotes
    §12 Studieninhalte
    §13 Diplom-Vorprüfung
III. ZWEITER STUDIENABSCHNITT
    §14 Gliederung der Fächer
    §15 Gliederung des Lehrangebotes
    §16 Studieninhalte
    §17 Berufspraktische Tätigkeit und begleitende Lehrveranstaltung
    §18 Diplomprüfung
IV. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
    §19 Übergangsbestimmungen
    §20   Inkrafttreten




I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

§1

Geltungsbereich

Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Diplomprüfungsordnung für den Diplomstudiengang Psychologie in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.09.1996 Ziele, Inhalte, Aufbau und Gestaltung des Studiums für den Diplomstudiengang Psychologie an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Konkrete Hinweise zur Gestaltung des individuellen Studiums enthält ein Studienplan, der vom Fachbereich beschlossen und kontinuierlich veränderten Bedingungen angepaßt wird.

§2

Ziele des Studiums

Die Studierenden sollen im Verlauf des Studiums Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erwerben, die sie zur Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit als Diplom-Psychologin oder Diplom-Psychologe befähigen. Zu dieser Tätigkeit gehören wissenschaftliche Untersuchungen, fachliche Aus- und Weiterbildung, beratende und psychotherapeutische Aufgaben im Gesundheits- und Sozialwesen, in Bildung und Ausbildung, in Verwaltung, Wirtschaft und Industrie.

Durch Mitwirkung an Lehrveranstaltungen, Forschung und praktisch-psychologische Tätigkeit sollen die Studierenden Kenntnisse und Fertigkeiten erarbeiten, um psychologische Aufgaben zu erkennen, angemessene Lösungsansätze formulieren, sie wissenschaftlich begründet umsetzen sowie Methoden zur Analyse, Überprüfung und Bewertung psychologischer Tätigkeit auswählen oder selbst entwickeln können.

Der erste Studienabschnitt vermittelt vorwiegend grundlegende theoretische und methodische Kenntnisse sowie eine Orientierung über Forschungsergebnisse. Dieser Abschnitt wird mit einer orientierenden Studieneingangsphase eingeleitet; er ist nach Prüfungsfächern gegliedert und enthält wesentliche Teile der Methodenausbildung sowie fächerübergreifende Veranstaltungen, die in forschungsbezogene, historische, wissenschaftstheoretische und berufliche Aspekte der Psychologie einführen.

Im zweiten Studienabschnitt werden die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten vertieft und erweitert. Dieser Abschnitt soll mit deren Anwendung in den wichtigsten Tätigkeitsfeldern der Psychologie vertraut machen. Hierzu ist auch eine 18 wöchige berufspraktische Tätigkeit in diesen Abschnitt eingeordnet. Ferner soll hier die Befähigung zu psychologischer Forschung gefördert werden. Die Diplomarbeit, die im allgemeinen eine empirische Untersuchung einschließt, soll sowohl die Fähigkeit zur Ausarbeitung einer inhaltlichen Fragestellung, als auch die Beherrschung der fachspezifischen Methodik ausweisen.

Theorien und Methoden der Psychologie werden von anderen Wissenschaften beeinflußt: praktische psychologische Aufgaben setzen häufig interdisziplinäre Kooperation voraus. Diese Umstände erfordern, daß sich die Studierenden auch mathematische, naturwissenschaftliche und medizinische Kenntnisse erarbeiten und eine Orientierung in der Philosophie und in den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften erwerben.

§3

Studienvoraussetzungen

Voraussetzung für das Psychologiestudium ist die allgemeine Hochschulreife oder ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis. Es werden hinreichende Kenntnisse in mathematischen und naturwissenschaftlichen Denk- und Arbeitsweisen sowie englische Sprachkenntnisse erwartet. Fehlen diese Kenntnisse, so tritt zu den regulären Anforderungen der ersten Semester eine zusätzliche Belastung durch den Erwerb der genannten Kenntnisse hinzu.

§4

Studienbeginn und Studiendauer

Die Zulassung zum Psychologiestudium erfolgt nur zum Wintersemester.

Das Lehrangebot im Studiengang ist so organisiert, daß das Studium - einschließlich der Diplomprüfung - in neun Semestern abgeschlossen werden kann. Hierin ist die berufspraktische Tätigkeit gemäß §3 Abs. 2 der Prüfungsordnung nicht eingeschlossen.

Zu Beginn des ersten Semesters findet eine einwöchige Einführung in das Studium statt, die über Studienaufbau und Studieninhalte informiert.

§5

Gliederung des Studiums

Das Studium gliedert sich in zwei Abschnitte: Der erste Studienabschnitt von vier Semestern wird mit der Diplom-Vorprüfung abgeschlossen. Darauf folgt der zweite Studienabschnitt, der nach weiteren fünf Semestern mit der Diplomprüfung endet. Im zweiten Studienabschnitt wird zusätzlich eine berufspraktische Tätigkeit abgeleistet.

Die Studierenden sollen während des gesamten Studiums an Lehrveranstaltungen im Umfang von 160 Semesterwochenstunden teilnehmen. Hiervon entfallen auf den ersten Studienabschnitt 68 und auf den zweiten Studienabschnitt 76 Semesterwochenstunden. 16 Semesterwochenstunden sind für zusätzliche Lehrveranstaltungen im nichtprüfungsrelevanten Wahlbereich vorgesehen.

§6

Studienberatung

Die Studienfachberatung soll die individuelle Studienplanung unterstützen (z.B. durch Besprechung der Auswahl von Lehrveranstaltungen, in denen Referate übernommen werden, oder der Wahl einer forschungsorientierten Vertiefung im zweiten Studienabschnitt). Auf Einzelnachfrage stehen für die Studienfachberatung die vom Fachbereich Psychologie besonders beauftragten Personen und auch jede Professorin und jeder Professor, sowie jede wissenschaftliche Mitarbeiterin und jeder wissenschaftliche Mitarbeiter in ihren Sprechstunden zur Verfügung.

Die Studienfachberatung soll vom Studierenden zu Beginn des Studiums sowie vor Entscheidungen über Veränderungen im Studiengang oder über die Wahl von Wahlpflichtfächern in Anspruch genommen werden; ferner soll sie bei Planung eines Studiums im Ausland und nach nicht bestandenen Prüfungen zu Rate gezogen werden.

§7

Lehrveranstaltungen

Es können folgende Formen von Lehrveranstaltungen angeboten werden:

VORLESUNGEN dienen der Vermittlung eines Überblicks über die Psychologie. Sie sollen die Verbindung dieses Bereichs mit weiteren psychologischen Forschungsfeldern deutlich machen und somit eine Orientierung für nachfolgende, enger spezialisierte Lehrangebote bieten. Der Nachweis eigenständiger Studienleistungen ist im Rahmen von Vorlesungen im allgemeinen nicht möglich.

SEMINARE dienen der exemplarischen Einarbeitung in Theorien und Methoden der Psychologie anhand überschaubarer Themenbereiche. Sie setzen eine aktive Mitarbeit der Teilnehmer an der Einarbeitung des Stoffes voraus. In Seminaren wird zugleich die Aufarbeitung, das schriftliche Referieren und der mündliche Vortrag psychologischer Probleme und Befunde geübt.

ÜBUNGEN dienen vor allem dem Erwerb methodischer Fertigkeiten, die hier vermittelt und geübt werden.

PRAKTIKA dienen dem Erwerb praktisch-psychologischer Fertigkeiten. Sie verlangen neben einem erhöhten Maß an Eigenständigkeit der Teilnehmer insbesondere eine individuelle Anleitung. In den Praktika vor der Diplomvorprüfung sind Aufgaben unter Anleitung so zu bearbeiten, daß dabei der Umgang mit psychologischer Forschungsmethodik geübt wird. Im Rahmen der Methodenpraktika des zweiten Studienabschnitts sollen die Studierenden darüber hinaus üben, konkrete Entscheidungen unter kontrollierbaren Bedingungen zu treffen.

FALLSEMINARE dienen einer Anleitung bei der Bearbeitung anwendungsbezogener Fragestellungen. Hierzu gehören Trainings in diagnostischen, beratenden und therapeutischen Situationen.

EXKURSIONEN haben die Aufgabe, Anschauung und Orientierung in wichtigen Arbeitsbereichen praktisch tätiger Psychologen zu ermöglichen und realistische Vorstellungen über praktisch-psychologische Arbeitsweisen zu vermitteln.

STUDIENPROJEKTE UND KOLLOQUIA sind Veranstaltungen, deren Aufgaben einem konkreten Forschungs- und Anwendungszusammenhang zugeordnet sind.

§8

Selbststudium, zusätzliches Studienangebot

Der Besuch der vorgeschriebenen und empfohlenen Lehrveranstaltungen kann nur ein Grundwissen vermitteln. Eine selbständige Vor- und Nachbereitung durch Literaturstudium, Diskussion in Studentengruppen sowie Üben und Vertiefen des Stoffes anhand von Themenschwerpunkten ist unabdingbar.

Vor allem bei der Studieneinführung, in der Methoden- und der Schwerpunktausbildung soll der jeweilige Stoff in begleitenden Arbeitsgruppen unter Anleitung von Tutoren vertieft werden.

Das Studium der Psychologie verlangt ein Verständnis der Arbeitsweisen von Nachbarwissenschaften. Den Studierenden wird empfohlen, Lehrangebote von Nachbardisziplinen, z.B. Philosophie, Biologie, Soziologie, Linguistik, Informatik, Wirtschaftswissenschaften, zur Erweiterung ihrer fachlichen und beruflichen Qualifikation zu nutzen.

§9

Zulassung zu Studienabschnitten

Der Besuch von Lehrveranstaltungen des zweiten Studienabschnitts setzt die Diplom-Vorprüfung in Psychologie voraus. Sofern lediglich die Prüfung in zwei Fächern des Vordiploms nicht erfolgreich absolviert wurden, kann eine Zulassung zum zweiten Studienabschnitt unter der Bedingung erfolgen, daß der Nachweis über die abgelegte Diplom-Vorprüfung spätestens bis zum Beginn des zweiten Semesters des zweiten Studienabschnitts nachgereicht wird.

§10

Bestätigung von Studienleistungen

Der Nachweis erfolgreicher Teilnahme (Leistungsnachweis) an einer Lehrveranstaltung gemäß §§9 und 16 der Prüfungsordnung setzt eine nachprüfbare, bewertbare Eigenleistung der Studierenden voraus. Leistungsnachweis ist die Bescheinigung über jeweils eine geforderte individuell erkennbare Studienleistung (insbesondere Klausurarbeit oder Referat oder Hausarbeit oder Studienarbeit oder mündliche Prüfung oder Entwurf oder Praktikumsbericht), die inhaltlich auf eine Lehrveranstaltung von höchstens vier Semesterwochenstunden oder auf eine einsemestrige Lehrveranstaltung bezogen ist. Gruppenleistungen sind zugelassen, sofern der Beitrag jedes Gruppenmitglieds zu ihnen erkennbar ist. Der Leistungsnachweis in der Veranstaltung Statistik I und Statistik II für Psychologen erfolgt jeweils durch eine Klausurarbeit.

Soweit Teilnahmenachweise als Voraussetzung für die Zulassung zu weiterführenden Veranstaltungen gemäß §12 Abs. 8, §16 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 dieser Ordnung oder als Voraussetzung zu Prüfungen gemäß §§9 und 16 der Diplom-Prüfungsordnung gefordert werden, setzen diese nur "aktive Teilnahme" an der Veranstaltung voraus, d.h. z.B. Vor- und Nachbereitung, aktive Beteiligung an der Seminargestaltung, Beteiligung an Seminargesprächen, Durchführung von Experimenten etc. . Eine Bewertung entfällt.

II. ERSTER STUDIENABSCHNITT

§11

Gliederung des Lehrangebotes

Der erste Studienabschnitt umfaßt neben einer Studieneingangsphase das Studium der Fächer der Diplom-Vorprüfung:

Allgemeine Psychologie I,
Allgemeine Psychologie II,
Differentielle und Persönlichkeitspsychologie,
Entwicklungspsychologie,
Sozialpsychologie,
Physiologische Psychologie oder Physiologie in den für die Psychologie bedeutsamen Ausschnitten,
Methodenlehre,
sowie fächerübergreifende Studienanteile, und zwar
experimentelle Praktika,
Wissenschaftstheorie und Geschichte der Psychologie.

Die Pflichtveranstaltungen können wie folgt auf die Studiensemester aufgeteilt werden:

Semester Summe
Fächer 1. 2. 3. 4. SWS

Einführungsveranstaltung und Berufserkundung 2 2
Allgemeine Psychologie I
Allgemeine Psychologie II
Differentielle und Persönlichkeitspsychologie
Entwicklungspsychologie
Sozialpsychologie
Physiologische Psychologie oder Physiologie in den für die Psychologie bedeutsamen Ausschnitten
8 8 10 8 34
Methodenlehre 4 4 2 10
Propädeutikum zum Exp. Prakt. I
Experimentelles Praktikum I
4
4
    4
4
Propädeutikum zum Exp. Prakt. II
Experimentelles Praktikum II
4
4
4
4
Wissenschaftstheorie und Geschichte der Psychologie 2     2 4
Innovative Veranstaltungen 2 2

68

Darüber hinaus sind Lehrveranstaltungen im Umfang von 16 SWS im nichtprüfungsrelevanten Wahlbereich zu besuchen (vgl. §§5 und 8 dieser Ordnung).

§12

Studieninhalte

1. STUDIENEINGANGSPHASE: Für die Studierenden des 1. Semesters wird eine Orientierungswoche durchgeführt. Sie macht die Studierenden vor allem mit den Studienbedingungen vertraut. Ihr folgt eine Einführungsveranstaltung, die über die Gliederung der Psychologie und über Arbeitsweisen im Studium informiert, sowie mit beruflich-psychologischer Tätigkeit vertraut macht.

2. ALLGEMEINE PSYCHOLOGIE: Die Allgemeine Psychologie befaßt sich mit grundlegenden Aspekten der Psychologie und psychologischer Erkenntnis. Ihr sind Lehrveranstaltungen über Funktionsbereiche wie Wahrnehmung, Lernen, Denken, Gedächtnis, Sprache, Motivation usw. zugeordnet. Darüber hinaus werden hier historische und methodologische Bedingungen psychologischer Theorienbildung analysiert. Der Umfang dieses Fachs bedingt die Aufteilung in zwei Prüfungsfächer.

3. DIFFERENTIELLE UND PERSÖNLICHKEITSPSYCHOLOGIE: Dieses Fach ist auf die Erfassung individueller Eigenarten ausgerichtet und hebt dabei die unterscheidbaren Aspekte individueller Differenzen hervor. Die Persönlichkeitspsychologie betont die intraindividuellen Zusammenhänge im Handeln und Erleben der Person und interpretiert die Bedingungen der Individualität.

4. ENTWICKLUNGSPSYCHOLOGIE: In der Entwicklungspsychologie werden menschliches Erleben und Verhalten unter dem Aspekt ihrer Entstehung und Veränderung behandelt. Diese Disziplin untersucht vor allem die Eigenarten von Lebensperioden und Übergänge zwischen ihnen. Sie erforscht Prozesse, die Veränderungen erklärbar machen.

5. SOZIALPSYCHOLOGIE: Die Sozialpsychologie untersucht die Art und Weise, in der Menschen ihre soziale Wirklichkeit wahrnehmen und interpretieren, wie sie miteinander als Einzelpersonen, innerhalb einer sozialen Gruppe oder als Mitglieder verschiedener Gruppen kommunizieren und interagieren. Daher sind Forschungsgebiete wie z.B. soziale Kognition, Kommunikation und Interaktion, Gruppenprozesse in der Sozialpsychologie zentral.

6. PHYSIOLOGISCHE PSYCHOLOGIE oder PHYSIOLOGIE IN DEN FÜR DIE PSYCHOLOGIE BEDEUTSAMEN AUSSCHNITTEN: Aufgabe dieses Fachs ist es, der künftigen Psychologin bzw. dem künftigen Psychologen Grundkenntnisse der physiologischen und genetischen Voraussetzungen psychischer Prozesse zu vermitteln. Hierzu gehören u.a. wesentliche Befunde phylogenetischer, neurologischer, endokrinologischer und ethologischer Forschung.

7. METHODENLEHRE: Die Psychologie ist eine empirische Wissenschaft; daher nimmt die Vermittlung empirischer Forschungsmethoden und der Statistik einen breiten Raum ein. Die Methodenlehre schließt eine Einführung in Grundlagen der wissenschafts- und erkenntnistheoretischen Positionen, sowie eine psychologie-spezifische Rechnernutzung ein.

8. EXPERIMENTELLE PRAKTIKA: Die experimentellen Praktika vermitteln Erfahrungen und Fertigkeiten in experimentellen, quasiexperimentellen und weiteren empirischen Verfahrensweisen. Die Ausbildung im Experimentellen Praktikum I und im Experimentellen Praktikum II setzt jeweils die Teilnahme an einem entsprechenden Propädeutikum voraus.

9. WISSENSCHAFTSTHEORIE und GESCHICHTE DER PSYCHOLOGIE: Die Beziehung psychologischer Forschung und Erkenntnis zur Entwicklung anderer Wissenschaftsbereiche sowie die Entstehung heutiger Psychologie im Verlauf theoretischer und methodologischer Auseinandersetzungen werden in speziellen Lehrveranstaltungen zur Wissenschaftstheorie und zur Geschichte der Psychologie behandelt.

§13

Diplom-Vorprüfung

Der erste Studienabschnitt wird mit der Diplom-Vorprüfung abgeschlossen. Das Lehrangebot ist so einzurichten, daß die Prüfungen nach dem 4. Semester abgeschlossen werden können. Näheres über die Zulassung zur Prüfung und deren Durchführung enthält die Diplomprüfungsordnung.



III. ZWEITER STUDIENABSCHNITT

§14

Gliederung der Fächer

Die Studien- und Prüfungsfächer des zweiten Studienabschnittes sind:

Anwendungsfächer: Klinische Psychologie
Pädagogische Psychologie
Arbeits- und Organisationspsychologie
Methodenausbildung: Diagnostik und Intervention
Evaluation und Forschungsmethodik                                                                                                                                                        

Forschungsorientierte Vertiefung

In den Anwendungsfächern wird zwischen Basis- und Schwerpunktfächern unterschieden. Ein Basisfach vermittelt die grundlegenden berufsqualifizierenden Kenntnisse, die von einer Diplom-Psychologin und einem Diplom-Psychologen, unabhängig von dessen Interessen- und Tätigkeitsbereich, zu erwarten sind. Ein Schwerpunktfach vertieft diese Kenntnisse und führt in für seine Anwendung spezifische Fertigkeiten ein.

Zwei der Anwendungsfächer werden von den Studierenden mit je 6 SWS als Schwerpunktfächer studiert. Die Prüfungen in diesen Fächern berücksichtigen den Unterschied zwischen Basis- und Schwerpunktfächern, im Diplomzeugnis erfolgt jedoch keine entsprechende Spezifizierung.

§15

Gliederung des Lehrangebots

Einen Überblick über den Besuch von Lehrveranstaltungen, der für ein ordnungsgemäßes Studium erforderlich ist, gibt die folgende Tabelle.

Veranstaltungen im folgenden Umfang sind im zweiten Studienabschnitt vorgesehen:


Fächer obligatorisches
Basisstudium
Schwerpunkte Summe
SWS

1. Anwendungsfächer:
Klinische Psychologie 10 (6)
Pädagogische Psychologie 8 (6)
Arbeits- und Organisationspsychologie 10 (6)

28 12 40

2. Methodenausbildung:
Diagnostik und Intervention 14
Evaluation und Forschungsmethodik 8

3. Forschungsorientierte Vertiefung 8

4. Lehrveranstaltungen zu organisatorischen, juristischen und institutionellen Rahmenbedingungen berufspraktischer Tätigkeit 2

5. Innovative Veranstaltungen, Studienprojekte, Forschungskolloquia 4

76

Die berufspraktische Tätigkeit wird im Hauptstudium durchgeführt.


§16

Studieninhalte

1. ANWENDUNGSFÄCHER: Die Anwendungsfächer sollen eine breite berufliche Eingangsqualifikation sichern. Da die Universität nicht alle speziellen Qualifikationen für das jeweilige Tätigkeitsfeld vermitteln kann, werden die Basiskompetenzen vermittelt, die für eine verantwortungsvolle, wissenschaftlich reflektierte Berufsausübung vorauszusetzen sind.

In zwei der drei Anwendungsfächer vertieft der Studierende seine Kenntnisse in weiterführenden Lehrveranstaltungen. Bei der Ankündigung des Lehrangebots wird gekennzeichnet, welche Veranstaltungen zu dem entsprechenden Basisangebot beitragen und welche vertiefenden Charakter haben. Die Ausbildung in den beiden Schwerpunktfächern setzt die Teilnahme am entsprechenden Basislehrangebot und am entsprechenden Propädeutikum voraus.

KLINISCHE PSYCHOLOGIE befaßt sich mit Störungen bzw. Erkrankungen, die sich im Erleben, Verhalten und/oder somatisch manifestieren, sowie mit der Prävention, Diagnostik und ihrer Behebung durch Rehabilitation, Beratung und Therapie. Zielgruppen dieser Intervention sind Einzelne, Paare, Gruppen von Personen oder Institutionen. In den Lehrveranstaltungen werden neben den Theorien der Ätiologie und Intervention auch praxisbezogene Anwendungsstrategien dargestellt und eingeübt.

PÄDAGOGISCHE PSYCHOLOGIE beschäftigt sich mit psychologischen Voraussetzungen, Bedingungen und Vorgängen der Aneignung und Vermittlung von Wissen, Fertigkeiten und Einstellungen im Erziehungs-, Bildungs-, Aus- und Weiterbildungsbereich. Die Anwendungsgebiete der Pädagogischen Psychologie umfassen Diagnose und Prognose pädagogisch-psychologischen Handelns, Beratung und Prävention, Intervention im Erziehungs-, Ausbildungs- und Qualifikationsbereichs (besondere Aufgabenfelder sind Personalberatung, Weiterbildung, intelligente computergestützte Diagnose- und Beratungssysteme, Lernen mit Medien, angewandte Wissenspsychologie).

Die ARBEITS- und ORGANISATIONSPSYCHOLOGIE beschäftigt sich auf der individuellen Seite mit dem menschlichen Faktor bei der Arbeit (Zufriedenheit, Arbeitsplatzgestaltung, Analyse und Vermeidung von Denk- und Handlungsfehlern) und auf der kollektiven Seite mit der Zusammenarbeit von Menschen in Organisationen (Führungsverhalten, Kooperation, innerbetriebliche Kommunikation).

2. METHODENAUSBILDUNG: Die Fächer "Diagnostik und Intervention" sowie "Evaluation und Forschungsmethodik" behandeln Verfahrensweisen, die für alle Tätigkeitsfelder von Psychologinnen und Psychologen bedeutsam sind (z.B. Diagnose-, Interventions- und Evaluationsprinzipien). Diese Lehre wird durch Veranstaltungen im Rahmen der Anwendungsfächer spezifisch ergänzt.

Im Rahmen des Faches "Diagnostik und Intervention" ist ein obligatorisches Praktikum zur Ausbildung diagnostischer Kompetenz (z.B. in Gesprächsführung, Anamneseerhebung, Testdurchführung) vorgesehen. Dieses Praktikum ist vor dem Besuch der Schwerpunktveranstaltungen in den Anwendungsfächern erfolgreich abzuschließen. Der Teilnahme am Diagnostischen Praktikum geht die Teilnahme an dem Propädeutikum "Testtheorie" voraus.

In beiden Methodenfächern sind Lehrveranstaltungen obligatorisch, in denen auf formalen Grundlagen beruhende Methoden behandelt werden (z.B. Verfahren zur Bewertung der Effizienz von Forschungsmethoden und Interventionsverfahren, zur Analyse der Wirkung von Interventionsmaßnahmen, zur Optimierung von Versuchsplanung und -auswertung). Eine Vertiefung in psychologie-spezifische Rechnernutzung soll angeboten werden. Diese fakultative Veranstaltung erleichtert die Durchführung der Diplomarbeit und sichert zusätzliche berufliche Qualifikation.

3. WAHLPFLICHTFACH ZUR FORSCHUNGSORIENTIERTEN VERTIEFUNG:

Forschungsorientierte Vertiefungen werden im gleichen Umfange zu Themen aus folgenden Bereichen angeboten:

1) Psychologische Diagnostik und Klinische Psychologie
2) Allgemeine und Angewandte Psychologie
3) Methodenlehre, Entwicklungspsychologie und Pädagogische Psychologie
4) Sozialpsychologie, Persönlichkeitspsychologie, Organisationspsychologie

Die Veranstaltungen sollen den Studierenden eine eigenständige Befassung mit aktueller psychologischer Forschung exemplarisch ermöglichen. Die Veranstaltungen werden von Prüferinnen und Prüfern gemäß der Prüfungsordnung angeboten. Die Veranstaltungen sollen so ausgerichtet sein, daß daraus Themen für die Diplomarbeit entwickelt werden können. Die Ausbildung in Forschungsorientierter Vertiefung setzt den Teilnahmenachweis an einem entsprechenden Propädeutikum voraus.

4. LEHRVERANSTALTUNGEN ZU ORGANISATORISCHEN; JURISTISCHEN UND INSTITUTIONELLEN RAHMENBEDINGUNGEN BERUFSPRAKTISCHER TÄTIGKEIT:

In diesen Veranstaltungen sollen den Studierenden Kenntnisse vermittelt werden über rechtliche und organisatorische Aspekte praktisch-psychologischer Tätigkeit. Hierzu gehören Informationen über die für Psychologen relevanten Rechtsvorschriften sowie über die institutionellen und organisatorischen Grundlagen verschiedener Praxisfelder von Diplom-Psychologinnen und Diplom-Psychologen.

5. INNOVATIVE VERANSTALTUNGEN, STUDIENPROJEKTE, FORSCHUNGSKOLLOQUIEN ergänzen das forschungsorientierte Studium. Hier besteht für die Studierenden u.a. die Möglichkeit, aktuelle Forschungsfragen auch in der Kommunikation mit anderen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern (z.B. in institutions-, fach- oder ortsübergreifender Kooperation) zu bearbeiten.

§17

Berufspraktische Tätigkeit

Die berufspraktische Tätigkeit muß bis zur Anmeldung zum letzten Prüfungsabschnitt abgeleistet sein. Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit wird auf die Regelstudienzeit nicht angerechnet.

Im Rahmen der berufspraktischen Tätigkeit arbeiten die Studierenden in der Regel mindestens 18 Wochen unter der Anleitung einer Diplom-Psychologin bzw. eines Diplom-Psychologen als Praktikant an praxisrelevanten Aufgaben. Die berufspraktische Tätigkeit kann auf bis zu 3 Teilpraktika zeitlich verteilt durchgeführt werden, wobei jedes einzelne Praktikum nicht weniger als sechs Wochen dauern soll. Bis zu 6 Wochen praxisbezogene Arbeit im Rahmen von Vorhaben des auszubildenden Instituts (z.B. in Forschungsprojekten oder in universitären Praxiseinrichtungen) können angerechnet werden. Der Regelfall bleibt aber die Tätigkeit in außeruniversitärer Praxis.

Eine vorherige einschlägige Berufstätigkeit unter Anleitung einer Diplom-Psychologin oder eines Diplom-Psychologen kann vom Prüfungsausschuß als berufspraktische Tätigkeit im Umfang von maximal acht Wochen anerkannt werden.

Der Prüfungsausschuß ist zuständig für die Anerkennung von Praktikumsbescheinigungen, in der die Praktikumsstelle die Tätigkeit bestätigt und nach der Art der bearbeiteten Aufgaben spezifiziert.

§18

Diplomprüfung

Das Psychologiestudium wird mit der Diplomprüfung abgeschlossen. Das Nähere regelt die Diplomprüfungsordnung für Psychologinnen und Psychologen.



IV. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

§19 1

Übergangsbestimmungen

In §28 der Ordnung für die Diplomprüfung im Studiengang Psychologie der Westfälischen Wilhelms-Universität sind die prüfungsrechtlichen Übergangsbestimmungen im einzelnen niedergelegt. Hinsichtlich der Anrechenbarkeit nach bisherigem Recht erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen wird auf die entsprechenden Beschlüsse des Prüfungsausschusses hingewiesen.

Der Übergang auf den neuen Studienplan vollzieht sich sukzessive über einen Zeitraum von 2 Jahren. Auf die entsprechenden Aushänge beim Prüfungsamt und Dekanat wird hingewiesen.

§20 1

Inkrafttreten

Diese Studienordnung tritt nach Genehmigung durch den Rektor der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der WWU Münster und nach Aushang in Kraft.




1. Diese Vorschriften betreffen die Übergangsbestimmungen und das Inkrafttreten der Diplomstudienordnung in der ursprünglichen Fassung vom 22. Januar 1990. Die Übergangsbestimmungen und der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen ergibt sich aus der Änderungsordnung vom 20.08.1997.




Studienplan des Fachbereichs Psychologie für das Grund- (GS) und Hauptstudium (HS) gemäß STO

Der Studienplan des Fachbereichs Psychologie enthält konkretisierende Hinweise zur Gestaltung des individuellen Studiums auf Basis der Studienordnung. Dieser Orientierungsrahmen ist nach §1 der Studienordnung vom Fachbereich kontinuierlich veränderten Bedingungen anzupassen. Die aktuelle Ausgestaltung dieses Rahmens im Hinblick auf die Durchführungsform einzelner Lehrveranstaltungen eines Studiensemesters erfolgt durch Beschluß des Fachbereichsrats.

Darüber hinaus sind Hinweise zur individuellen Studienplanung den Empfehlungen der Fachvertreterinnen, der Fachvertreter und der Studienberatung des Fachbereichs (vgl. §6 der Studienordnung) zu entnehmen.

SEMESTER 1 2 3 4 5 6 7 8 Leistungs-
nachweise (LN) gem. § 9 PO
Teilnahme-
nachweise
FACH: SWS TYP
Einführung 2 V x . . . . . . .    
Allgemeine Psych. I 4
2
V
ÜSE
x
x
x
x
.
x
.
x
.
.
.
.
.
.
.
.
 
1
Allgemeine Psych. II 4
2
V
ÜSE
.
.
x
x
x
x
.
x
.
.
.
.
.
.
.
.
 
1
Diff.-Persönl. Psychol. 4
2
V
ÜSE
x
x
x
x
x
x
x
x
.
.
.
.
.
.
.
.
 
1
Entwickl.Psychologie 4
2
V
ÜSE
.
.
x
x
x
x
x
x
.
.
.
.
.
.
.
.
 
1
Sozialpsychologie 4
2
V
ÜSE
x
x
x
x
x
x
x
x
.
.
.
.
.
.
.
.
  1
Physiol. Psychologie 4 V
ÜSE

x

x

x

x

.

.

.

.
   
Methodenlehre 10 VÜS x x x x . . . . 2 LN  
Propädeutikum zum Exp. Prakt. I
Experim. Praktikum I
4
4
P
P
x
.
.
x
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.

1 LN
1
Propädeutikum zum Exp. Prakt. II
Experim. Praktikum II
4
4
P
P
.
.
.
.
x
.
.
x
.
.
.
.
.
.
.
.

1 LN
1
Wiss. Theorie & Geschichte d. Psychol. 4 V x x x x . . . .    
Innovative Veranst. 2 ÜSE x x x x . . . .    
SUMME GS 68  


SEMESTER 1 2 3 4 5 6 7 8 Leistungs-
nachweise (LN) gem. § 16 PO
Teilnahme-
nachweise
FACH: SWS TYP
Klinische Psychologie
Basisangebot

Propädeutikum zum Schwerpunkt
Schwerpunkt


6
4
(2)
(4)

V
ÜSE
ÜSFPE
SFPE

.
.
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.
.
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x
x
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x
x
.
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x
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.
.
.
x


1 LN

(1 LN)



(1)
Pädagog. Psychol.
Basisangebot

Propädeutikum zum Schwerpunkt
Schwerpunkt


4
4
(2)
(4)

V
ÜSE
ÜSFPE
SFPE

.
.
.
.

.
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.

.
.
.
.

x
x
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x
x
.
.

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.
x
.

.
.
.
x


1 LN

(1 LN)



(1)
Arbeits- / Org. Psych.
Basisangebot

Propädeutikum zum Schwerpunkt
Schwerpunkt


6
4
(2)
(4)

V
ÜSE
ÜSFPE
SFPE

.
.
.
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.
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.

.
.
.
.

x
x
.
.

x
x
.
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x
.

.
.
.
x


1 LN

(1 LN)



(1)
Diagnostik u. Interv.

Propädeutikum zum Diagn. Praktikum
Diagn. Praktikum
4
2
2
6
V
ÜSE
ÜSEP
.
.
.
.
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.
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.
.
.
.
.
.
.
.
.
x
.
x
.
x
.
.
x
.
x
.
.
.
x
.
.



1 LN

1
1
Evaluation u. Forschungsmethoden 4
4
V
ÜSE
.
.
.
.
.
.
.
.
x
x
x
x
x
x
x
x
 
2
Forschungsorientierte Vertiefung (Propädeutikum und Seminar) 8 ÜSE . . . . x x x x 1 LN  
Organisatorische, juristische u. institutionelle Rahmenbedingungen berufsprakt. Tätigkeit 2 VSE . . . . x x x x    
Innovative V. u. Forschungskolloquien
4
ÜSE
Sp

.

.

.

.

x

x

x

x
   
SUMME HS 76  

V = Vorlesung         P = Praktikum
Ü = Übung E = Exkursion
S = Seminar Sp = Studienprojekt
F = Fallarbeit



Alle Angaben ohne Gewähr - Verbindlich ist nur die gedruckte Ausgabe

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Hans-Joachim Peter
EMail: VDV12@uni-muenster.de
Informationskennung: AB70703
Datum: 1997-10-15