Ordnung
zur Änderung der Ordnung für einen Rat wissenschaftlicher Mitarbeiter
an der Westfälischen Wilhelms-Universität
gemäß Artikel 8 Abs. 7 Satz 2 UV

vom 25.  August  1997




Art. I

Die Ordnung für einen Rat wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Westfälischen Wilhelms- Universität gemäß Art  8  Abs.  7  Satz  2  UV wird wie folgt geändert:

  1. Die Bezeichnung "Rat wissenschaftlicher Mitarbeiter" wird geändert in "Rat wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter".

  2. Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:

    "(1) Einem Rat wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Westfälischen Wilhelms-Universität gehören mit Stimmrecht an:

    a) je eine Vertreterin/ ein Vertreter aus den Fachbereichen 1 - 4, 6, 8, 9, 15 - 20
    b) zwei Vertreterinnen / Vertreter aus dem Fachbereich  5
    c) je drei Vertreterinnen / Vertreter aus den Fachbereichen  7 und 11
    d) drei Vertreterinnen / Vertreter aus den Zentralen Einrichtungen
    e)     die vier stimmberechtigten Mitglieder der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter im Senat, soweit sie nicht schriftlich dem Rat gegenüber auf die Mitgliedschaft verzichten."

  3. Nach § 6 Abs. 1 wird folgender Absatz 2 eingefügt:

    "Für jedes der Mitglieder gemäß § 3 Abs. 1 a - d wird eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter gewählt."

    Der bisherige Absatz  2 wird zu Abs.  3.

  4. Nach §  12 wird folgender §  12a eingefügt:

    "Kommt innerhalb von vier Wochen nach Ablauf der Amtszeit von Vertreterinnen / Vertretern gemäß § 3 Abs. 1 a)  bis c) eine Neuwahl nach den §§ 6 bis 12 nicht zustande, so werden für den Zeitraum bis zur Nachholung der Wahl kommissarische Vertreterinnen/ Vertreter von den Mitgliedern der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im jeweiligen Fachbereichsrat bestellt."

Art. II

Art I Nr. 2 gilt erstmals für die am 1. 10. 1997 beginnende Amtszeit. Für diese Amtszeit finden die Wahlen in den Fachbereichen 7 und 11 sowie in den Zentralen Einrichtungen abweichend von § 3 Abs. 3 Satz 3 der Ordnung für eine Rat wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Wintersemester 1997/98 statt.

Art. III

Der Rektor wird ermächtigt, die Ordnung eines Rates wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter Berücksichtigung der Satzungsänderungen in neuer Fassung, mit neuem Datum, in fortlaufender Paragraphenfolge und in geschlechtsneutraler Fassung, d.h. durch Anwendung von Paarformeln bekanntzumachen.

Art. IV

Die obige Änderung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität und nach Aushang in Kraft.


Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 2. Juli 1997.

Münster, den 25. August 1997 Der Rektor
Prof. Dr. G. Dieckheuer


Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms- Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 8. Februar 1991 (AB Uni 91/1) wird hiermit verkündet.

Münster, den 25. August 1997 Der Rektor
Prof. Dr. G. Dieckheuer


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Hans-Joachim Peter
EMail: VDV12@uni-muenster.de
Informationskennung: AB70604
Datum: 1997-03-09