Ordnung
für den IV-Lenkungsausschuß
vom 18.07.1997



§ 1

Zur Sicherstellung des nutzergerechten und wirtschaftlichen Betriebs des IV-Gesamtsystems wird ein IV-Lenkungsausschuß eingerichtet.



§ 2

(1) Dem Lenkungsausschuß gehören die Rektorin/der Rektor oder eine Prorektorin/ein Prorektor, die Kanzlerin/der Kanzler sowie die oder der Vorsitzende der IV-Kommission an. Darüber hinaus wählt der Senat drei weitere Mitglieder und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die auf dem Gebiet der Informationsverarbeitung besonders ausgewiesen sind, auch von außerhalb der Universität stammen können und die Interessen aller Nutzergruppen vertreten. Diese Mitglieder dürfen nicht gleichzeitig Mitglieder der IV-Kommission sein.
(2) Die Leiterin oder der Leiter des IV-Zentrums und die Leiterin oder der Leiter der ULB können an den Sitzungen des IV-Lenkungsausschusses mit beratender Stimme teilnehmen.
(3) Der IV-Lenkungsausschuß wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine stellvertretende Vorsitzende oder einen stellvertretenden Vorsitzenden.



§ 3

Der IV-Lenkungsausschuß kann für bestimmte Aufgaben Sachverständige heranziehen und Arbeitsgruppen bilden.



§ 4
Im Rahmen seiner Aufgabe nach § 1
  • trifft er die notwendigen Grundsatz- und Einzelentscheidungen,
  • ist er maßgeblich an der Festlegung der Ziele und Aufgaben der verschiedenen Funktionsträger auf der zentralen und der dezentralen Ebene beteiligt und
  • kontrolliert er die Entscheidungs- und Betriebsabläufe innerhalb des IV-Systems sowie die Ergebnisse der Arbeit im IV-System
Der IV-Lenkungsausschuß kommt diesen Aufgaben insbesondere nach durch:
a) Entscheidung nach Einholung einer Stellungnahme durch die IV-Kommission über die Vergabe zentraler Mittel für Investitionen auf der Grundlage der zentralen und dezentralen Investitionspläne und der Pläne des IV-Zentrums,
b) Erlaß von Richtlinien für die Aufstellung der Investitionspläne und der damit verbundenen Entscheidungsabläufe unter Beteiligung der IV-Kommission im Einvernehmen mit dem Rektorat und den zuständigen Senatskommissionen
c) Vorschlag an das Rektorat in Abstimmung mit der IV-Kommission für Beschaffungsrichtlinien
d) Erlaß von Richtlinien für den Personaleinsatz und die Raumnutzung innerhalb des IV-Gesamtsystems in Abstimmung mit dem Rektorat, der IV-Kommission, der Leiterin oder dem Leiter des IV-Zentrums und den Fachbereichen
e) Prüfung der Berichte des IV-Zentrums sowie der dezentralen IV-Einheiten über die Verwendung der laufenden Haushaltsmittel
f) Beteiligung am Vorschlag der Kanzlerin oder des Kanzlers für den Aufgaben- und Organisationsplan für die IV-Versorgung der ZUV an das Rektorat
g) Beschlußfassung über den Aufgaben- und Organisationsplan für die IV-Versorgung der ULB, der in Abstimmung mit der Bibliothekskommission, der Leiterin oder dem Leiter des IV-Zentrums und der Leitung der Hochschulbibliothek erarbeitet wird
h) Beschlußfassung über den Aufgaben- und Organisationsplan für die IV-Versorgung der Medizinischen Einrichtungen, der in Abstimmung mit der Verwaltungsdirektorin oder dem Verwaltungsdirektor und der Leiterin oder dem Leiter des IV-Zentrums von der IV-Kommission der Medizinischen Fakultät erarbeitet wird
i) Beschlußfassung über Richtlinien für die Kooperation zwischen dem IV-Zentrum und den individuellen Funktionsträgern der dezentralen IV-Versorgungseinheiten in Abstimmung mit den Dekaninnen oder Dekanen der betroffenen Fachbereiche, der Leiterin oder dem Leiter des IV-Zentrums sowie der IV-Kommission
j) Beschlußfassung über den Vorschlag an den Senat für die Beschreibung der Aufgaben, Rechte und Pflichten der IV-Kommission in Abstimmung mit dem Rektorat und der IV-Kommission
k) Beschlußfassung über den Vorschlag an den Senat für die Beschreibung der Aufgaben, Rechte und Pflichten der Leitung des IV-Zentrums in Abstimmung mit dem Rektorat, der Leitung des IV-Zentrums und der IV-Kommission



§ 5

Der IV-Lenkungsausschuß leitet die Angelegenheiten, bei denen eine Beteiligung der IV-Kommission vorgesehen oder gewünscht wird, der IV-Kommission, ggf. mit Fristsetzung für eine Empfehlung, zu.

Alle Beschlüsse des IV-Lenkungsausschusses werden, soweit rechtliche Gründe nicht entgegenstehen, unmittelbar der IV-Kommission mitgeteilt.



§ 6

Die Vorsitzende oder der Vorsitzende des IV-Lenkungsausschusses berichtet mindestens einmal im Jahr dem Senat über die Tätigkeit des IV-Lenkungsausschusses.




Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats vom 2. Juli 1997.

Münster, den 18. Juli 1997 Der Rektor

Prof. Dr. G. Dieckheuer



Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08. Februar 1991 (AB Uni 91/1) hiermit verkündet.

Münster, den 18. Juli 1997 Der Rektor

Prof. Dr. G. Dieckheuer



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Hans-Joachim Peter
EMail: VDV12@uni-muenster.de
Informationskennung: AB70602
Datum: 1997-10-14