Änderung
der Wahlordnung für die Wahlen zu den Vorständen
der Medizinischen Zentren der Medizinischen Einrichtungen
der Westfälischen Wilhelms-Universität
vom 30.07.1986
in der Fassung vom 08.03.1993
Die Wahlordnung für die Wahlen zu den Vorständen der Medizinischen Zentren der
Medizinischen Einrichtungen der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 30.07.1986 in der
Fassung vom 08.03.1993 (AB Uni 86/10, 90/2 und 93/4) wird wie folgt geändert:
- § 1 wird ergänzt durch:
"16. Zentrum für Molekularbiologie der Entzündung."
- § 2 Abs. 2 lautet:
"In den Zentren 1, 2, 3, 4, 15 und 16 tritt an die Stelle der Leitenden Pflegekraft des Zentrums als
Wahlmitglied eine Vertreterin oder ein Vertreter der Gruppe der nichtwissenschaftlichen
Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter."
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Rektorats vom 13.11.1996.
Münster, den 15.11.1996 |
Der Rektor |
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i.V. Prof. Dr. Dr. O. Schober |
Die Änderung der Wahlordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen
Wilhelms-Universität über die Verknüpfung von Ordnungen, die Veröffentlichung
von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08.02.1991
(AB Uni 91/1) hiermit verkündet.
Münster, den 15.11.1996 |
Der Rektor |
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i.V. Prof. Dr. Dr. O. Schober |
Alle Angaben ohne Gewähr - Verbindlich ist nur die gedruckte Ausgabe
Hans-Joachim Peter
EMail: VDV12@uni-muenster.de
Informationskennung: AB70303
Datum: 1998-03-17