Ordnung zur Änderung der Sozialbeitragsordnung
der Westfälischen Wilhelms-Universität
vom 01. Oktober 1977 - AB Uni 77/1 -
zuletzt geändert durch Bekanntmachung am 05. März 1996 - AB Uni 96/3 -
vom 07. März 1997





§ 4 der Sozialbeitragsordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität wird wie folgt geändert:

Artikel I

1. § 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung: "Der Sozialbeitrag wird auf 81,10 DM festgesetzt."

2. § 4 Abs. 2 erhält folgende Fassung: "Der Sozialbeitrag ist für folgende Zwecke bestimmt:
a) für die Zusatzversicherung der Studierenden, insbesondere bei Privatunfällen 0,45 DM,
b) für den Studentensport 2,25 DM,
c) für ein Semesterticket 63,40 DM,
d) für die weiteren Aufgaben der Studentenschaft 15,00 DM

Artikel II

Diese Änderung tritt mit Wirkung vom Sommersemester 1997 an in Kraft.


Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 12. Februar 1997.

Münster, den 7. März 1997 Der Rektor

Prof. Dr. Dieckheuer



Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08.02.1991 (AB Uni 91/1) hiermit verkündet.

Münster, den 7. März 1997 Der Rektor

Prof. Dr. Dieckheuer



Alle Angaben ohne Gewähr - Verbindlich ist nur die gedruckte Ausgabe

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Hans-Joachim Peter
EMail: VDV12@uni-muenster.de
Informationskennung: AB70302
Datum: 1997-06-11