§ 4 der Sozialbeitragsordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität wird wie folgt geändert:
1. § 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung: "Der Sozialbeitrag wird auf 81,10 DM festgesetzt."
2. § 4 Abs. 2 erhält folgende Fassung: "Der Sozialbeitrag ist für folgende Zwecke bestimmt:
a) | für die Zusatzversicherung der Studierenden, insbesondere bei Privatunfällen 0,45 DM, | |
b) | für den Studentensport 2,25 DM, | |
c) | für ein Semesterticket 63,40 DM, | |
d) | für die weiteren Aufgaben der Studentenschaft 15,00 DM |
Diese Änderung tritt mit Wirkung vom Sommersemester 1997 an in Kraft.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 12. Februar 1997.
Münster, den 7. März 1997 | Der Rektor
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Prof. Dr. Dieckheuer |
Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08.02.1991 (AB Uni 91/1) hiermit verkündet.
Münster, den 7. März 1997 | Der Rektor |
Prof. Dr. Dieckheuer |
Hans-Joachim Peter