Änderung der Beitragsordnung
der Studierendenschaft der Westfälischen Wilhelms-Universität
vom 21.12.1992 - AB Uni 93/1 -
zuletzt geändert durch Bekanntmachung
vom 15. Januar 1996 (AB Uni 96/3)

vom 07. Januar 1997





Das Studierendenparlament der Westfälischen Wilhelms-Universität hat am 11. November 1996 gemäß § 78 Abs. 2 des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen vom 20. November 1979 (GV.NW. S. 926), in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. August 1993 (GV.NW. S. 532), in Verbindung mit § 5 Abs. 2 Ziffer 4 der Satzung der Studentenschaft vom 17. Dezember 1990 folgende Änderung der Beitragsordnung für die Studierendenschaft beschlossen:

Artikel I

§ 2 der Beitragsordnung erhält folgende Fassung:

§ 2 Beitragshöhe

Der Beitrag beträgt DM 80,65. Er setzt sich zusammen aus
1. DM 15,00 für die Aufgaben der Studierendenschaft,
2. DM 2,25 für den Studierendensport,
3. DM 63,40 für ein Semesterticket.

Artikel II

Die vorstehende Änderung der Beitragsordnung tritt mit Wirkung vom Sommersemester 1997 in Kraft.


Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Studentenparlaments der Studentenschaft der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 11. November 1996 und der Genehmigung des Rektorats vom 13. Dezember 1996.

Münster, den 7. Januar 1997 Der Rektor

Prof. Dr. Dieckheuer



Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 8. Februar 1991 (AB Uni 91/1) hiermit verkündet.

Münster, den 7. Januar 1997 Der Rektor

Prof. Dr. Dieckheuer



Alle Angaben ohne Gewähr - Verbindlich ist nur die gedruckte Ausgabe

[Startseite] [Inhaltsverzeichnis]

Hans-Joachim Peter
EMail: VDV12@uni-muenster.de
Informationskennung: AB70301
Datum: 1997-06-11