Gemäß § 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen (Universitätsgesetz - UG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. August 1993 (GV.NW.S.532), zuletzt geändert durch Gesetz zur Neuordnung der staatlichen Finanzkontrolle vom 19. Juni 1994 (GV.NW.S.428) i.V.m. Art. 54 Abs. 2 der Verfassung der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 31. Dezember 1984 - UV - in der Fassung vom 20. März 1990 (AB Uni 90/6), hat der Senat der Westfälischen Wilhelms-Universität die folgenden Änderungen der o.g. Wahlordnung beschlossen:
1. | In § 2 Abs. 4 wird nach "Fachbereich" eingefügt: "und nur in einem Wahlkreis" | ||
2. | In § 2 Abs. 6 wird folgender Satz 3
angefügt:
"Gleiches gilt bei der Zugehörigkeit zu mehreren Wahlkreisen." | ||
3. | In " 4 Abs. 1 Satz 2 wird in der Klammer nach "Fachbereich" eingefügt: "ggf. Wahlkreis," | ||
4. | In § 5 Abs. 2 wird eingefügt: ", ggf. in Wahlkreisen," | ||
5. | Folgender § 5 a wird eingefügt: | ||
"(1) | Im Fachbereich 07 - Geschichte/Philosophie - werden für die Mitgliedergruppen | ||
a) | der Professorinnen und Professoren folgende Wahlkreise: | ||
Wahlkreis 1 | Philosophie | ||
Wahlkreis 2 | Kunstgeschichte, Musikwissenschaft | ||
Wahlkreis 3 | Alte Geschichte, Didaktik der Geschichte | ||
Wahlkreis 4 | Mittelalterliche Geschichte, Westfälische Landesgeschichte, Osteuropäische Geschichte, Byzantinistik, Mittellateinische Philologie | ||
Wahlkreis 5 | Neuere und Neueste Geschichte, Militärgeschichte, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte | ||
Wahlkreis 6 | Altertumskunde, Archäologie | ||
Wahlkreis 7 | Ur- und Frühgeschichte, Völkerkunde, Volkskunde / Europäische Ethnologie | ||
b) | der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter folgende Wahlkreise: | ||
Wahlkreis 1 | Philosophie, Kunstgeschichte, Musikwissenschaft, Volkskunde / Europäische Ethnologie, Altertumskunde, Archäologie, Ur- und Frühgeschichte und Völkerkunde | ||
Wahlkreis 2 | Alte Geschichte, Mittelalterliche Geschichte, Westfälische Landesgeschichte, Osteuropäische Geschichte, Byzantinistik, Mittellateinische Philologie, Neuere und Neueste Geschichte, Militärgeschichte, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte und Didaktik der Geschichte | ||
c) | der Studierenden folgende Wahlkreise: | ||
Wahlkreis 1 | Alte Geschichte, Geschichte, Historische Hilfswissenschaften, Mittlere Geschichte, Neuere Geschichte, Neuere und Neueste Geschichte und Osteuropäische Geschichte | ||
Wahlkreis 2 | Philosophie, Kunstgeschichte und Volkskunde/Europäische Ethnologie | ||
Wahlkreis 3 | Archäologie, Frühchristliche Archäologie, Klassische Archäologie, Byzantinistik, Griechische Philologie, Lateinische Philologie, Mittellatein, Musiktherapie, Musikwissenschaft, Phonetik, Ur- und Frühgeschichte und Ethnologie | ||
gebildet | |||
Die nichtwissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs 07 bilden einen Wahlkreis. | |||
(2) | In den vorgenannten Wahlkreisen ist von der jeweiligen Gruppe jeweils ein Sitz zu besetzen." | ||
6. | Folgender § 5 b wird eingefügt: | ||
"(1) | Im Fachbereich 11 - Philologie - werden folgende Wahlkreise gebildet: | ||
a) | Gruppe der Professorinnen und Professoren: | ||
Wahlkreis I | Institut für Deutsche Philologie I
Institut für Deutsche Philologie II Institut für Komparatistik Nordisches Seminar Niederländisches Seminar | ||
Wahlkreis II | Englisches Seminar
Institutum Erasmianum | ||
Wahlkreis III | Romanisches Seminar
Slavisch-Baltisches Seminar | ||
Wahlkreis IV | Institut für Deutsche Sprache und Literatur und ihre Didaktik | ||
Wahlkreis V | Institut für Altorientalische Philologie und Vorderasiatische
Altertumskunde
Institut für Ägyptologie und Koptologie Institut für Arabistik und Islamwissenschaft Institut für Indogermanische Sprachwissenschaft Institut für Indologie Institut für Sinologie und Ostasienkunde Institut für Allgemeine Sprachwissenschaft | ||
Die durch Erhöhung gem. Art. 53 Abs. 2 UV acht Sitze im Fachbereichsrat werden wie folgt verteilt: | |||
Wahlkreis I: | 2 Sitze und - in Abänderung von § 23 Satz 2 - den durch die Wahl zur Dekanin/zum Dekan freiwerdenden Sitz | ||
Wahlkreis II: | 2 Sitze | ||
Wahlkreis III: | 2 Sitze | ||
Wahlkreis IV: | 1 Sitz | ||
Wahlkreis V: | 2 Sitze | ||
Die Mitgliedschaft der Dekanin/des Dekans im Fachbereichsrat gilt dabei ebenfalls als ein Sitz. Die erforderliche Streichung eines Sitzes erfolgt im Rotationsverfahren in jedem Wahlkreis, der über mehr als einen Sitz verfügt. Der Wahlkreis II beginnt in der Amtsperiode vom 01.10.1996 bis 30.09.1997 mit der Abgabe eines Sitzes. Danach folgen die Wahlkreise mit mehr als einem Sitz in der Reihenfolge ihrer Bezifferung. In der Amtsperiode, in der der Wahlkreis I einen Sitz abzugeben hat, stehen ihm zwei reguläre Sitze zu, während der Wahlkreis II einen regulären und - in Abänderung von § 23 Satz 2 - den durch die Wahl zur Dekanin/zum Dekan freiwerdenden Sitz erhält. | |||
b) | Gruppe der Studierenden: | ||
Wahlkreis I | Deutsche Philologie, Deutsch, Deutsch Primarstufe | ||
Wahlkreis II | Englische Philologie, Englisch, Romanische Philologie, Französisch, Italienisch, Portugiesisch, Spanisch, Baltische Philologie, Ostslavische Philologie, Slavistik, Südslavische Philologie, Westslavische Philologie, Rumänisch, Russisch | ||
Wahlkreis III | Allgemeine Sprachwissenschaft, Ägyptologie, Altorientalische Altertumskunde, Altorientalische Philologie, Arabistik, Indogermanische Sprachwissenschaft, Indologie, Islamwissenschaft, Japanisch, Koptologie, Semitische Philologie, Sinologie (Chinesisch), Niederländische Philologie, Niederländisch und Nordische Philologie | ||
In den Wahlkreisen II bis III ist jeweils ein Sitz zu besetzten. | |||
(2) | Die Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Gruppe der nichtwissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden je einen Wahlkreis. Im Wahlkreis der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zwei Sitze, und im Wahlkreis der nichtwissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gem. Art. 53 Abs. 2 UV ebenfalls zwei Sitze zu besetzen. | ||
7. | § 6 Abs. 1 Satz 1 wird folgender Zusatz ang ef& uum l;gt: " bzw . Sitz e im Wa hlkr eis von der Gru ppe, der er ang eh& oum l;rt, zu bes etze n sind ."< /tr> | ||
8. | In § 13 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 werden hinter das Wort "Fachbereich" die Worte "ggf. Wahlkreis" eingefügt. | ||
9. | In § 13 Abs. 2 Satz 2 werden hinter das Wort "Fachbereichs" die Worte "ggf. Wahlkreises" eingefügt. | ||
10. | In § 19 Abs. 1 Satz 2 werden hinter das Wort "Fachbereich" die Worte "ggf. Wahlkreis" eingefügt. | ||
11. | In § 19 Abs. 2 Nr. 1 werden hinter das Wort "Fachbereichen" die Worte "ggf. Wahlkreisen" eingefügt. | ||
12. | In § 19 wird folgender Abs. 3 eingefügt:
Im Fachbereich 11 - Philologie - werden in der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter folgende Wahlbereiche gebildet: | ||
Bereich I | Institut für Deutsche Philologie I
Institut für Deutsche Philologie II Institut für Komparatistik Nordisches Seminar Niederländisches Seminar Institut für Deutsche Sprache u. Literatur u. ihre Didaktik Institut für Indogermanische Sprachwissenschaft Institut für Allgemeine Sprachwissenschaft | ||
Bereich II | Englisches Seminar
Institutum Erasmianum Romanisches Seminar Slavisch-Baltisches Seminar Institut für Altorientalische Philologie und Vorderasiatische Altertumskunde Institut für Ägyptologie und Koptologie Institut für Arabistik und Islamwissenschaft Institut für Indologie Institut für Sinologie und Ostasienkunde | ||
Jeder dieser Bereiche muß durch ein Mitglied aus der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Fachbereichsrat vertreten sein. Andernfalls wird die Vertreterin bzw. der Vertreter des Bereichs, der noch kein Mitglied im Fachbereichsrat hat, auch bei geringerer Stimmenzahl vorrangig berücksichtigt. Für die Stellvertretung und das Nachrücken gelten die §§ 6 Abs. 2 und 23. | |||
13. | § 19 Abs. 3 und Abs. 4 werden zu § 19 Abs. 4 und Abs. 5. |
Die vorgenannten Änderungen finden erstmalig für die Wahlen zu den Fachbereichsräten der Westfälischen Wilhelms-Universität im Sommersemester 1997 Anwendung. Die Änderung tritt mit ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität am Tage nach Aushang in Kraft
Gleichzeitig treten die Änderungsordnungen vom 02.04.1996 (AB Uni 96/4) sowie vom 29.04.1996 (AB Uni 96/4) außer Kraft.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats vom 12. Februar 1997
Münster, den 21. Februar 1997
Der Rektor
i.V.
Prof. Dr. Dr. O. Schober
Die Änderung der Wahlordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 8. Februar 1991 (AB Uni 91/1) hiermit verkündet.
Münster, den 21. Februar 1997
Der Rektor
i.V.
Prof. Dr. Dr. O. Schober
Hans-Joachim Peter