Änderung
der Wahlordnung
gemäß Art. 54 Abs. 2 UV für die Fachbereichsräte vom 2. Oktober 1989 (AB Uni 89/7)
zuletzt geändert am 29.04.1996 (AB Uni 96/4)





Gemäß § 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen (Universitätsgesetz - UG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. August 1993 (GV.NW.S.532), zuletzt geändert durch Gesetz zur Neuordnung der staatlichen Finanzkontrolle vom 19. Juni 1994 (GV.NW.S.428) i.V.m. Art. 54 Abs. 2 der Verfassung der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 31. Dezember 1984 - UV - in der Fassung vom 20. März 1990 (AB Uni 90/6), hat der Senat der Westfälischen Wilhelms-Universität die folgenden Änderungen der o.g. Wahlordnung beschlossen:

Artikel I

       
1. In § 2 Abs. 4 wird nach "Fachbereich" eingefügt: "und nur in einem Wahlkreis"
2. In § 2 Abs. 6 wird folgender Satz 3 angefügt:
"Gleiches gilt bei der Zugehörigkeit zu mehreren Wahlkreisen."
3. In " 4 Abs. 1 Satz 2 wird in der Klammer nach "Fachbereich" eingefügt: "ggf. Wahlkreis,"
4. In § 5 Abs. 2 wird eingefügt: ", ggf. in Wahlkreisen,"
5. Folgender § 5 a wird eingefügt:
"(1) Im Fachbereich 07 - Geschichte/Philosophie - werden für die Mitgliedergruppen
a) der Professorinnen und Professoren folgende Wahlkreise:
Wahlkreis 1 Philosophie
Wahlkreis 2 Kunstgeschichte, Musikwissenschaft
Wahlkreis 3 Alte Geschichte, Didaktik der Geschichte
Wahlkreis 4 Mittelalterliche Geschichte, Westfälische Landesgeschichte, Osteuropäische Geschichte, Byzantinistik, Mittellateinische Philologie
Wahlkreis 5 Neuere und Neueste Geschichte, Militärgeschichte, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte
Wahlkreis 6 Altertumskunde, Archäologie
Wahlkreis 7 Ur- und Frühgeschichte, Völkerkunde, Volkskunde / Europäische Ethnologie
b) der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter folgende Wahlkreise:
Wahlkreis 1 Philosophie, Kunstgeschichte, Musikwissenschaft, Volkskunde / Europäische Ethnologie, Altertumskunde, Archäologie, Ur- und Frühgeschichte und Völkerkunde
Wahlkreis 2 Alte Geschichte, Mittelalterliche Geschichte, Westfälische Landesgeschichte, Osteuropäische Geschichte, Byzantinistik, Mittellateinische Philologie, Neuere und Neueste Geschichte, Militärgeschichte, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte und Didaktik der Geschichte
c) der Studierenden folgende Wahlkreise:
Wahlkreis 1 Alte Geschichte, Geschichte, Historische Hilfswissenschaften, Mittlere Geschichte, Neuere Geschichte, Neuere und Neueste Geschichte und Osteuropäische Geschichte
Wahlkreis 2 Philosophie, Kunstgeschichte und Volkskunde/Europäische Ethnologie
Wahlkreis 3 Archäologie, Frühchristliche Archäologie, Klassische Archäologie, Byzantinistik, Griechische Philologie, Lateinische Philologie, Mittellatein, Musiktherapie, Musikwissenschaft, Phonetik, Ur- und Frühgeschichte und Ethnologie
gebildet
Die nichtwissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs 07 bilden einen Wahlkreis.
(2) In den vorgenannten Wahlkreisen ist von der jeweiligen Gruppe jeweils ein Sitz zu besetzen."
6. Folgender § 5 b wird eingefügt:
"(1) Im Fachbereich 11 - Philologie - werden folgende Wahlkreise gebildet:
a) Gruppe der Professorinnen und Professoren:
Wahlkreis I Institut für Deutsche Philologie I
Institut für Deutsche Philologie II
Institut für Komparatistik
Nordisches Seminar
Niederländisches Seminar
Wahlkreis II Englisches Seminar
Institutum Erasmianum
Wahlkreis III Romanisches Seminar
Slavisch-Baltisches Seminar
Wahlkreis IV Institut für Deutsche Sprache und Literatur und ihre Didaktik
Wahlkreis V Institut für Altorientalische Philologie und Vorderasiatische Altertumskunde
Institut für Ägyptologie und Koptologie
Institut für Arabistik und Islamwissenschaft
Institut für Indogermanische Sprachwissenschaft
Institut für Indologie
Institut für Sinologie und Ostasienkunde
Institut für Allgemeine Sprachwissenschaft
Die durch Erhöhung gem. Art. 53 Abs. 2 UV acht Sitze im Fachbereichsrat werden wie folgt verteilt:
Wahlkreis I: 2 Sitze und - in Abänderung von § 23 Satz 2 - den durch die Wahl zur Dekanin/zum Dekan freiwerdenden Sitz
Wahlkreis II: 2 Sitze
Wahlkreis III: 2 Sitze
Wahlkreis IV: 1 Sitz
Wahlkreis V: 2 Sitze
Die Mitgliedschaft der Dekanin/des Dekans im Fachbereichsrat gilt dabei ebenfalls als ein Sitz. Die erforderliche Streichung eines Sitzes erfolgt im Rotationsverfahren in jedem Wahlkreis, der über mehr als einen Sitz verfügt. Der Wahlkreis II beginnt in der Amtsperiode vom 01.10.1996 bis 30.09.1997 mit der Abgabe eines Sitzes. Danach folgen die Wahlkreise mit mehr als einem Sitz in der Reihenfolge ihrer Bezifferung. In der Amtsperiode, in der der Wahlkreis I einen Sitz abzugeben hat, stehen ihm zwei reguläre Sitze zu, während der Wahlkreis II einen regulären und - in Abänderung von § 23 Satz 2 - den durch die Wahl zur Dekanin/zum Dekan freiwerdenden Sitz erhält.
b) Gruppe der Studierenden:
Wahlkreis I Deutsche Philologie, Deutsch, Deutsch Primarstufe
Wahlkreis II Englische Philologie, Englisch, Romanische Philologie, Französisch, Italienisch, Portugiesisch, Spanisch, Baltische Philologie, Ostslavische Philologie, Slavistik, Südslavische Philologie, Westslavische Philologie, Rumänisch, Russisch
Wahlkreis III Allgemeine Sprachwissenschaft, Ägyptologie, Altorientalische Altertumskunde, Altorientalische Philologie, Arabistik, Indogermanische Sprachwissenschaft, Indologie, Islamwissenschaft, Japanisch, Koptologie, Semitische Philologie, Sinologie (Chinesisch), Niederländische Philologie, Niederländisch und Nordische Philologie
In den Wahlkreisen II bis III ist jeweils ein Sitz zu besetzten.
(2) Die Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Gruppe der nichtwissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden je einen Wahlkreis. Im Wahlkreis der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zwei Sitze, und im Wahlkreis der nichtwissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gem. Art. 53 Abs. 2 UV ebenfalls zwei Sitze zu besetzen.
7. § 6 Abs. 1 Satz 1 wird folgender Zusatz ang ef& uum l;gt: " bzw . Sitz e im Wa hlkr eis von der Gru ppe, der er ang eh& oum l;rt, zu bes etze n sind ."< /tr>
8. In § 13 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 werden hinter das Wort "Fachbereich" die Worte "ggf. Wahlkreis" eingefügt.
9. In § 13 Abs. 2 Satz 2 werden hinter das Wort "Fachbereichs" die Worte "ggf. Wahlkreises" eingefügt.
10. In § 19 Abs. 1 Satz 2 werden hinter das Wort "Fachbereich" die Worte "ggf. Wahlkreis" eingefügt.
11. In § 19 Abs. 2 Nr. 1 werden hinter das Wort "Fachbereichen" die Worte "ggf. Wahlkreisen" eingefügt.
12. In § 19 wird folgender Abs. 3 eingefügt:
Im Fachbereich 11 - Philologie - werden in der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter folgende Wahlbereiche gebildet:
Bereich I Institut für Deutsche Philologie I
Institut für Deutsche Philologie II
Institut für Komparatistik
Nordisches Seminar
Niederländisches Seminar
Institut für Deutsche Sprache u. Literatur u. ihre Didaktik
Institut für Indogermanische Sprachwissenschaft
Institut für Allgemeine Sprachwissenschaft
Bereich II Englisches Seminar
Institutum Erasmianum
Romanisches Seminar
Slavisch-Baltisches Seminar
Institut für Altorientalische Philologie und Vorderasiatische Altertumskunde
Institut für Ägyptologie und Koptologie
Institut für Arabistik und Islamwissenschaft
Institut für Indologie
Institut für Sinologie und Ostasienkunde
Jeder dieser Bereiche muß durch ein Mitglied aus der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Fachbereichsrat vertreten sein. Andernfalls wird die Vertreterin bzw. der Vertreter des Bereichs, der noch kein Mitglied im Fachbereichsrat hat, auch bei geringerer Stimmenzahl vorrangig berücksichtigt. Für die Stellvertretung und das Nachrücken gelten die §§ 6 Abs. 2 und 23.
13. § 19 Abs. 3 und Abs. 4 werden zu § 19 Abs. 4 und Abs. 5.


Artikel II

Die vorgenannten Änderungen finden erstmalig für die Wahlen zu den Fachbereichsräten der Westfälischen Wilhelms-Universität im Sommersemester 1997 Anwendung. Die Änderung tritt mit ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität am Tage nach Aushang in Kraft

Gleichzeitig treten die Änderungsordnungen vom 02.04.1996 (AB Uni 96/4) sowie vom 29.04.1996 (AB Uni 96/4) außer Kraft.


Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats vom 12. Februar 1997

Münster, den 21. Februar 1997
Der Rektor
i.V.

Prof. Dr. Dr. O. Schober


Die Änderung der Wahlordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 8. Februar 1991 (AB Uni 91/1) hiermit verkündet.

Münster, den 21. Februar 1997
Der Rektor
i.V.

Prof. Dr. Dr. O. Schober



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Hans-Joachim Peter
Email: VDV12@uni-muenster.de
Informationskennung: AB70204
Datum:1997-08-15