Die Ordnung für die Erhebung eines Finanzierungsbeitrags für die Teilnahme am Hochschulsport der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (AB Uni 88/2) zuletzt geändert am 27.06.1994 (AB Uni 94/5) wird wie folgt geändert:
1.) | In der Vorbemerkung wird in Satz drei vor das Wort "Teilnehmern" das Wort "nichtstudentische" gesetzt. |
2.) | Nr. 1 wird wie folgt gefaßt: "Für die Benutzung der Universitätseinrichtungen im Rahmen des allgemeinen Hochschulsports und die Teilnahme an den Veranstaltungen des Hochschulsports wird von den nichtstudentischen Teilnehmern ein Finanzierungsbeitrag erhoben." |
3.) | Nr. 2 wird wie folgt gefaßt: "Die H he dieses Beitrags für die nichtstudentischen Mitglieder und Angeh rigen der Westfälischen Wilhelms-Universität wird auf 40,00 DM pro Semester festgesetzt." |
4.) | Nr. 4 wird wie folgt gefaßt: "Die nichtstudentischen Hochschulsportteilnehmerinnen/Hochschulsportteilnehmer erhalten als Quittung für die Entrichtung des Beitrags einen Ausweis, der mit einem Lichtbild zu versehen ist -HSP-Ausweis-. Studentische Teilnehmerinnen/Teilnehmer haben einen gültigen Studentenausweis, die übrigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Hochschulsport den HSP-Ausweis bei der Benutzung aller Einrichtungen im Rahmen des Hochschulsports ständig mitzuführen....." |
5.) | Diese Änderung gilt erstmals für das Sommersemester 1997. |
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Rektorats vom 13. Februar 1997.
Münster, den 24. Februar 1997 | Der Rektor i. V. Prof. Dr. Dr. O. Schober |
Münster, den 24. Februar 1997 | Der Rektor i. V. Prof. Dr. Dr. O. Schober |
Hans-Joachim Peter