Satzung zur Änderung
der Prüfungsordnung für das
Aufbaustudium Lizentiat im Kanonischen Recht
der Katholisch-Theologischen Fakultät
der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
vom 31. März 1992
vom 15. August 1996
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 91 Abs. 1 des
Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen
(Universitätsgesetz - UG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
3. August 1993 (GV. NW. S. 532), geändert durch
Gesetz vom 19. Juni 1994 (GV.NW. S. 428), hat die
Westfälische Wilhelms-Universität die folgende Satzung erlassen:
Artikel I
Die Prüfungsordnung für das Aufbaustudium Lizentiat im Kanonischen Recht
der Katholisch-Theologischen Fakultät der Westfälischen
Wilhelms-Universität Münster (GABl. S. 146) wird wie folgt
geändert:
- § 2 erhält folgende Fassung:
- § 4 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
- In § 6 Abs. 2 wird folgende neue Nr. 1 eingefügt:
- § 10 wird wie folgt geändert:
- § 12 wird wie folgt geändert:
Artikel II
Diese Satzung findet auf alle Studierenden Anwendung, die nach Inkrafttreten die Zulassung
zum Studium beantragen.
Artikel III
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie wird im
Gemeinsamen Amtsblatt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung und des
Ministeriums für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen
(GABl. NW.) veröffentlicht und in den Amtlichen Bekanntmachungen der
Westfälischen Wilhelms-Universität bekanntgemacht.
Die durch diese Änderungssatzung geänderte Prüfungsordnung für das
Aufbaustudium Lizentiat im Kanonischen Recht der Katholisch-Theologischen Fakultät
der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 31. März 1992
(GABl. NW II S. 146) wird in der Neufassung und in geschlechtsneutraler Fassung,
d.h. prinzipiell durch die Anwendung von Paarformeln, im Gemeinsamen Amtsblatt des
Ministeriums für Schule und Weiterbildung und des Ministeriums für Wissenschaft
und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht und in den Amtlichen
Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität bekanntgemacht.
Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fachbereichsrats der Katholisch-Theologischen
Fakultät vom 28. Mai 1993 und vom 3. Februar 1995, der
Beschlüsse des Senats der Westfälischen Wilhelms-Universität vom
19. Juli 1993 und vom 22. Januar 1996 sowie der Genehmigung des
Rektors der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 8. August 1996.
Münster, den 15. August 1996
| Der Rektor i.V.
Prof. Dr. J. Schmidt
|
Die vorstehende Satzung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen
Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die
Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen
vom 08.02.1991 (AB Uni 91/1) hiermit verkündet.
Münster, den 15. August 1996
| Der Rektor
Prof. Dr. G. Dieckheuer
|
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Ausgabe
Hans-Joachim Peter
EMail: VDV12@uni-muenster.de
Informationskennung: AB60901
Datum: 01.12.1996