Ordnung zur Änderung der Wahlordnung
für die Wahlen zum Studierendenparlament
der Universität Münster vom 27. Oktober 1995 - AB Uni 1995/5
vom 3. Mai 1996


Aufgrund des § 77 Abs. 4 des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen (UG) vom 20. November 1979 (GV.NW. S. 926) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. August 1993 (GV.NW. S. 532) und § 6 Abs. 2 der Satzung der Studierendenschaft der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 17.12.1990 (AB Uni 1990/11) hat das Studierendenparlament die folgende Ordnung erlassen:

Artikel I

Die Wahlordnung für die Wahlen zum Studierendenparlament der Universität Münster vom 27. Oktober 1995 (AB Uni 1995/5) wird wie folgt geändert:

An § 2 wird folgender Absatz angefügt:

(4) Die Wahl erfolgt jeweils im Wintersemester zeitgleich mit der Wahl zu den Fachschaftsvertretungen der Studierendenschaft der Universität Münster.

Artikel II

Die vorstehende Ordnung tritt mit ihrer Verkündung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität (AB Uni) in Kraft.

Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Studierendenparlaments vom 15. April 1996 und der Genehmigung des Rektorats der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 25. April 1996.

Münster, den 3. Mai 1996 Der Rektor

Prof. Dr. Dieckheuer


Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08.02.1991 (AB Uni 91/1) hiermit verkündet.

Münster, den 3. Mai 1996 Der Rektor

Prof. Dr. Dieckheuer


Alle Angaben ohne Gewähr - Verbindlich ist nur die gedruckte Ausgabe
Die aktuelle Wahlordnung mit den eingearbeiteten Änderungen befindet sich unter http://www.uni-muenster.de/Rektorat/Recht/WO/studparl.htm

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Hans-Joachim Peter
EMail: VDV12@uni-muenster.de
Informationskennung: AB60503
Datum: 27.06.1996