Ordnung zur Änderung der Wahlordnung
für die Wahlen zum Studierendenparlament
der Universität Münster vom 27. Oktober 1995 - AB Uni 1995/5
vom 3. Mai 1996
Aufgrund des § 77 Abs. 4 des Gesetzes über die Universitäten des
Landes Nordrhein-Westfalen (UG) vom 20. November 1979 (GV.NW. S. 926) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 3. August 1993 (GV.NW. S. 532) und § 6 Abs. 2 der
Satzung der Studierendenschaft der Westfälischen Wilhelms-Universität vom
17.12.1990 (AB Uni 1990/11) hat das Studierendenparlament die folgende Ordnung erlassen:
Artikel I
Die Wahlordnung für die Wahlen zum Studierendenparlament der Universität
Münster vom 27. Oktober 1995 (AB Uni 1995/5) wird wie folgt geändert:
An § 2 wird folgender Absatz angefügt:
(4) Die Wahl erfolgt jeweils im Wintersemester zeitgleich mit der Wahl zu den
Fachschaftsvertretungen der Studierendenschaft der Universität Münster.
Artikel II
Die vorstehende Ordnung tritt mit ihrer Verkündung in den Amtlichen Bekanntmachungen
der Westfälischen Wilhelms-Universität (AB Uni) in Kraft.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Studierendenparlaments vom 15. April 1996 und der
Genehmigung des Rektorats der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 25. April
1996.
Münster, den 3. Mai 1996
| Der Rektor
Prof. Dr. Dieckheuer
|
Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen
Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die
Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom
08.02.1991 (AB Uni 91/1) hiermit verkündet.
Münster, den 3. Mai 1996
| Der Rektor
Prof. Dr. Dieckheuer
|
Alle Angaben ohne Gewähr - Verbindlich ist nur die gedruckte
Ausgabe
Die aktuelle Wahlordnung mit den eingearbeiteten Änderungen befindet sich unter
http://www.uni-muenster.de/Rektorat/Recht/WO/studparl.htm
Hans-Joachim Peter
EMail: VDV12@uni-muenster.de
Informationskennung: AB60503
Datum: 27.06.1996