Gemäß § 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen (Universitätsgesetz - UG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. August 1993 (GV.NW. S. 532), zuletzt geändert durch Gesetz zur Neuordnung der staatlichen Finanzkontrolle vom 19. Juni 1994 (GV.NW. S. 428) i.V.m. Art. 54 Abs. 2 der Verfassung der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 31. Dezember 1984 - UV - in der Fassung vom 20. März 1990 (AB Uni 90/6), hat der Senat der Westfälischen Wilhelms-Universität die folgenden Änderungen der o.g. Wahlordnung beschlossen:
Artikel I
1. | In § 2 Abs. 4 wird nach "Fachbereich" eingefügt: "und nur in einem Wahlkreis" | |||
2. | In § 4 Abs. 1 Satz 2 wird in der Klammer nach "Fachbereich" eingefügt: "ggf. Wahlkreis," | |||
3. | In § 5 Abs. 2 wird eingefügt: ", ggf. in Wahlkreisen," | |||
4. | Folgender § 5 a wird eingefügt: | |||
"(1) | Im Fachbereich 07 - Geschichte/Philosophie - werden für die Mitgliedergruppen | |||
a) | der Professorinnen und Professoren folgende Wahlkreise: | |||
Wahlkreis 1 | Philosophie | |||
Wahlkreis 2 | Kunstgeschichte, Musikwissenschaft | |||
Wahlkreis 3 | Alte Geschichte, Didaktik der Geschichte | |||
Wahlkreis 4 | Mittelalterliche Geschichte, Westfälische Landesgeschichte, Osteuropäische Geschichte, Byzantinistik, Mittellateinische Philologie | |||
Wahlkreis 5 | Neuere und Neueste Geschichte, Militärgeschichte, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte | |||
Wahlkreis 6 | Altertumskunde, Archäologie | |||
Wahlkreis 7 | Ur- und Frühgeschichte, Völkerkunde, Volkskunde/Europäische Ethnologie | |||
b) | der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter folgende Wahlkreise: | |||
Wahlkreis 1 | Philosophie, Allgemeine Sprachwissenschaft, Kunstgeschichte, Musikwissenschaft, Volkskunde/Europäische Ethnologie, Altertumskunde, Archäologie, Ur- und Frühgeschichte und Völkerkunde | |||
Wahlkreis 2 | Alte Geschichte, Mittelalterliche Geschichte, Westfälische Landesgeschichte, Osteuropäische Geschichte, Byzantinistik, Mittellateinische Philologie, Neuere und Neueste Geschichte, Militärgeschichte, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte und Didaktik der Geschichte | |||
c) | der Studierenden folgende Wahlkreise: | |||
Wahlkreis 1 | Alte Geschichte, Geschichte, Historische Hilfswissenschaften, Mittlere Geschichte, Neuere Geschichte, Neuere und Neueste Geschichte und Osteuropäische Geschichte | |||
Wahlkreis 2 | Philosophie, Kunstgeschichte und Volkskunde/Europäische Ethnologie | |||
Wahlkreis 3 | Archäologie, Frühchristliche Archäologie, Klassische Archäologie, Byzantinistik, Allgemeine Sprachwissenschaft, Griechische Philologie, Lateinische Philologie, Mittellatein, Musiktherapie, Musikwissenschaft, Phonetik, Ur- und Frühgeschichte und Ethnologie | |||
gebildet.
Die nichtwissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs 07 bilden einen Wahlkreis. | ||||
(2) | In den vorgenannten Wahlkreisen ist von der jeweiligen Gruppe jeweils ein Sitz zu besetzen." | |||
5. | § 6 Abs. 1 Satz 1 wird folgender Zusatz angefügt: "bzw. Sitze im Wahlkreis von der Gruppe, der er angehört, zu besetzen sind." | |||
6. | In § 13 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 werden hinter das Wort "Fachbereich" die Worte "ggf. Wahlkreis" eingefügt. | |||
7. | In § 13 Abs. 2 Satz 2 werden hinter das Wort "Fachbereichs" die Worte "ggf. Wahlkreises" eingefügt. | |||
8. | In § 19 Abs. 1 Satz 2 werden hinter das Wort "Fachbereich" die Worte "ggf. Wahlkreis" eingefügt. | |||
9. | In § 19 Abs. 2 Nr. 1 werden hinter das Wort "Fachbereichen" die Worte "ggf. Wahlkreisen" eingefügt. |
Artikel II
Die vorgenannten Änderungen finden erstmalig für die Wahlen zum
Fachbereichsrat des Fachbereichs 07 - Geschichte/Philosophie - im Sommersemester 1996
Anwendung.
Abweichend von § 1 Abs. 2 beträgt die Amtszeit für die Wahl im
Sommersemester 1996 in allen Gruppen ein Jahr.
Die Änderung tritt mit ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen
der Westfälischen Wilhelms-Universität am Tage nach Aushang in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Änderungsordnung vom 1. März 1995 (AB Uni 95/2)
außer Kraft.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats vom 12. Februar 1996.
Münster, den 2. April 1996 | Der Rektor i.V. Prof. Dr. J. Schmidt |
Die Änderung der Wahlordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 8. Februar 1991 (AB Uni 91/1) hiermit verkündet.
Münster, den 2. April 1996 | Der Rektor i.V. Prof. Dr. J. Schmidt |