Änderung der Beitragsordnung der Studierendenschaft
der Westfälischen Wilhelms-Universität
vom 21.12.1992 - AB Uni 93/1 -
zuletzt geändert durch Bekanntmachung
vom 14. Juni 1995 - AB Uni 95/3 -

vom 15. Januar 1996

 

Das Studierendenparlament der Westfälischen Wilhems-Universität hat am 18.12.1995 gemäß § 78 Abs. 2 des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen vom 20.11.1979 (GV.NW. S. 926), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.08.1993 (GV.NW. S. 532), in Verbindung mit § 5 Abs. 2 Ziffer 4 der Satzung der Studentenschaft vom 17.12.1990 folgende Änderung der Beitrags ordnung für die Studentenschaft beschlossen:


Artikel I

§ 2 der Beitragsordnung gilt für das Sommersemester 1996 in folgender Fassung:

§ 2 Beitragshöhe

Der Beitrag beträgt DM 77,95. Er setzt sich zusammen aus

1.   DM 17,40 für die Aufgaben der Studierendenschaft,

2.   DM 2,25 für den Studierendensport,

3.   DM 58,30 für ein Semesterticket.


Artikel II

§ 2 der Beitragsordnung gilt vom Wintersemester 1996/97 an in folgender Fassung:

§ 2 Beitragshöhe

Der Beitrag beträgt DM 77,95. Er setzt sich zusammen aus

1.   DM 15,00 für die Aufgaben der Studierendenschaft,

2.   DM 2,25 für den Studierendensport,

3.   DM 60,70 für ein Semesterticket.


Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Studentenparlaments der Studentenschaft der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 18. Dezember 1995 und der Genehmi gung des Rektorats vom 21. Dezember 1995.

Münster, den 15. Januar 1996 Der Rektor

Prof. Dr. Dieckheuer


Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08.02.1991 (AB Uni 91/1) hiermit verkündet.

Münster, den 15. Januar 1996 Der Rektor

Prof. Dr. Dieckheuer


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Hans-Joachim Peter
EMail: VDV12@uni-muenster.de
Informationskennung: AB60301
Datum: 19.03.1996, 01:15 Uhr