Fünfte Ordnung
zur Änderung der Promotionsordnung
der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät
der Westfälischen Wilhelms-Universität
vom 25. Juli 2001


Aufgrund des § 2 Abs. 4, des § 94 Abs. 3 und des § 122 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NW. S. 190) sowie des Artikel 59 Abs. 3 der Verfassung der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Juli 1999 (AB Uni 99/13) hat die Westfälische Wilhelms-Universität die folgende Ordnung erlassen:


Artikel   I

Die Promotionsordnung der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1996 wird wie folgt geändert:

  1. § 4 Abs. 5 Satz 1 erhält folgende Fassung: "Die Dissertation ist in der Regel in deutscher oder englischer Sprache abzufassen."
  2. In Anlage 1, Spalte 1, wird nach "Pharmazeutische Technologie" eingefügt "Betriebswirtschaftslehre in den Naturwissenschaften". 
    In Spalte 2, gleiche Zeile, wird eingefügt:
    "Anorganische Chemie
    Organische Chemie
    Biochemie
    Physikalische Chemie". 
    In Spalte 3 der gleichen Zeile wird eingefügt "–"
  3. § 6 Abs. 1 wird folgender Satz 5 angefügt: "Der Prüfer des Faches "Betriebswirtschaftslehre in den Naturwissenschaften" muss Mitglied des Fachbereichs Chemie und Pharmazie (Fachbereich 12) und gleichzeitig Zweitmitglied der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (Fachbereich 4) sein."
  4. In § 13 Abs. 2 Satz 1 wird der abschließende Punkt durch ein Komma ersetzt. Folgende Ergänzung wird angefügt: "d) die Ablieferung einer elektronischen Version, deren Datenformat und deren Datenträger mit der Universitäts- und Landesbibliothek abgestimmt sind."
  5. § 13 Abs. 3 wird folgender Salz 3 angefügt: "Im Falle des Abs. 2 Satz 1 d) legt die Bewerberin / der Bewerber der Dekanin / dem Dekan eine Bescheinigung der Universitäts- und Landesbibliothek über die erfolgte Ablieferung vor."

 

Artikel   II

Diese Ordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität am Tage nach Aushang in Kraft.


Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fakultätsrats der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät vom 15. November 2000, 02. Mai 2001 und 12. Juni 2001 und des Senats der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 18. Juli 2001).

Münster, den 25. Juli 2001
Der Rektor

Prof. Dr. J. Schmidt


Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen WilhelmsUniversität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08.02.1991 (AB Uni 91/1), geändert am 23.12.1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.

Münster, den 25. Juli 2001
Der Rektor

Prof. Dr. J. Schmidt




Alle Angaben ohne Gewähr - Verbindlich ist nur die gedruckte Ausgabe
Die aktuelle Promotionsordnung mit den eingearbeiteten Änderungen befindet sich unter http://www.uni-muenster.de/Rektorat/Recht/PromO/prmmana.htm

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Hans-Joachim Peter
email: vdv12@uni-muenster.de
Informationskennung: AB10804
Datum: 2001-10-08