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Amtliche Bekanntmachungen

2.Ordnung
zur Änderung der Diplomprüfungsordnung
für den Studiengang Mathematik
der Westfälischen Wilhelms- Universität Münster vom 15. Juli 1998
vom 27. Mai 2004




Aufgrund des § 2 Abs. 4, des § 94 Abs. 1 und des § 122 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz- HG) vom 14. März 2000 (GV.NW. S.190), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 28. Januar 2003 (GV.NW. S. 36), hat die Westfälische Wilhelms- Universität Münster die folgende Ordnung erlassen:


Artikel I


Die Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Mathematik der Westfälischen Wilhelms- Universität Münster vom 15. Juli 1998(AB Uni 1998 Nr.16) , zuletzt geändert am 23.September 2002 (AB Uni 2002, Nr. 13), wird wie folgt geändert:
1.
In § 8 Abs. 3 entfällt der zweite Halbsatz: " ...in diesen Fällen sollten mathematische Methoden Anwendung finden" ersatzlos.
2.
§ 12 Abs. 3 Satz 2 erhält folgende Fassung: Die Vorprüfung wird mündlich abgehalten. Sie dauert in der Reinen Mathematik i.d.R. 45 Minuten; sie dauert in jedem anderen Prüfungsfach i.d.R. 30 Minuten. In den Fächern Volkswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftslehre kann das Prüfungsverfahren entsprechend dem der Hauptfachstudierenden dieser Fächer durchgeführt werden.
3.
In § 20 Abs. 4 erhält folgende Fassung: Die mündliche Prüfung in den Prüfungsfächern 1. und 2. dauert i.d.R. 45 Minuten, in den Prüfungsfächern 3. und 4.i.d.R. 30 Minuten.


Artikel II


Diese Ordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität ( AB Uni) in Kraft.






Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fakultätsrats des Fachbereichsrates des Fachbereichs Mathematik und Informatik der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 05.05.2004.


    Münster, den 27. Mai 2004





      Der Rektor




      Prof. Dr. J. Schmidt




Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08. Februar 1991 (AB Uni 91/1), geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.


     Münster, den 27. Mai 2004





      Der Rektor




      Prof. Dr. J. Schmidt


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