| Ordnung zur Änderungder Ordnung
 für den Erwerb des Doktors in
 Erziehungswissenschaften (Dr. paed.)
 der Westfälischen Wilhelms-Universität
 vom 28. November 2003
 
 
 | Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 97 Abs. 4 des Gesetzes für
 die Hochschulen des LandesNordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV. NRW. S. 190),
 zuletzt geändert durch Gesetz vom 1.Januar 2003 (GV. NRW. S. 646) hat die Westfälische
 Wilhelms-Universität die 
 folgende Ordnung erlassen:
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 Artikel I 
		
			| Die Promotionsordnung für den Erwerb des Doktors in Erziehungswissenschaften
			 (Dr. paed.)in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. September 2000 (AB Uni 2000/12), zuletzt
 geändert durch Ordnung vom 26. Februar 2003 (AB Uni 2003/5) wird wie folgt geändert:
 
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			| 1. 
 | In § 5 Abs. 1 wird nach Satz 4 folgender Satz 5 eingefügt:"In begründeten Ausnahmefällen kann auch auf Antrag der Betreuerin/des Betreuers der
 Dissertation 
			eine/ein durch Habilitation oder in einem förmlichen Verfahren gleichwertig
 wissenschaftlich 
			ausgewiesene Professorin/Professor einer Fachhochschule vom
 Promotionsausschuss zur Gutachterin/
			zum Gutachter bestellt werden."
 Der bisherige Satz 5 wird zu Satz 6.
 
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			| 2. 
 | In § 9 Abs. 5 wird Satz 2 wie folgt geändert: "mindestens zwei Notenstufen"
			 wird ersetztdurch "mindestens eine ganze Note". Nach Satz 2 wird folgender Satz 3 neu eingefügt:
 "Der Drittgutachterin/Dem Drittgutachter werden die beiden bereits vorliegenden
 Gutachten zur 
			  Kenntnis übergeben".
 Die bisherigen Sätze 4 und 5 werden zu Sätzen 5 und 6.
 
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			| 3. 
 | § 9 Abs. 6 Satz 1 wird ersetzt durch folgende Sätze 1 und 2: "Die Note der
			 Dissertationergibt sich als arithmetisches Mittel aus den Notenvorschlägen der Gutachterinnen/
 -Gutachter. Bei der Notenbildung wird die erste Dezimalstelle nach dem Komma
 berücksichtigt; alle 
			 weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen."
 Der bisherige Satz 2 wird zu Satz 3.
 
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 Artikel II 
				
			| Die Vorstehende änderung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den
			 AmtlichenBekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität in Kraft.
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		|  | Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des gemeinsamen beschließenden
			 Ausschusses für diePromotion zum Dr. paed. vom 6. November 2003.
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| Münster, den 28. November 2003 
 
 
 
 
 
 | Der Rektor 
 
 
 
 Prof. Dr. J. Schmidt
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		| Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08. Februar 1991 (AB Uni 91/1), geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet. |  
 
 
| Münster, den 28. November 2003 
 
 
 
 
 
 | Der Rektor 
 
 
 
 Prof. Dr. J. Schmidt
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