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Amtliche Bekanntmachungen

Ordnung
zur Änderung
der Ordnung des Fachbereichs 9 Philologie
der Westfälischen Wilhelms-Universität
vom 24. Juli 1998
vom 6. Oktober 2003




Aufgrund des Artikels 44 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 25.03.2002 (AB Uni 2002/3) hat Fachbereich Geschichte/Philosophie der Westfälischen Wilhelms-Universität die folgende Ordnung erlassen:

Artikel I   

In die Ordnung des Fachbereichs Philologie der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 24. Juli 1998 (AB Uni 98/3) wird nach § 32 die folgende Bestimmung eingefügt:


"§ 32 a
Sonderregelungen für das Centrum für Geschichte und Kultur des östlichen Mittelmeerraumes

(1)
Das Centrum für Geschichte und Kultur des östlichen Mittelmeerraums ist eine gemeinsame wissenschaftliche Einrichtung der Evangelisch-Theologischen Fakultät, der Katholisch-Theologischen Fakultät, des Fachbereichs Geschichte/Philosophie und des Fachbereichs Philologie.
(2)
Dem Centrum für Geschichte und Kultur des östlichen Mittelmeerraums gehören Mitglieder der beteiligten Fachbereiche aus den Gruppen gemäß § 13 Abs. 1 der Universitätsverfassung an.
(3)
Dem Vorstand des Centrums für Geschichte und Kultur des östlichen Mittelmeerraums gehören an: 6 Mitglieder aus der Gruppe der Professorinnen/ Professoren sowie jeweils ein Mitglied aus jeweils der übrigen Gruppen. Durch Beschluß der Mitgliederversammlung kann die Zahl der Professorinnen/ Professoren auf bis zu 10 erhöht werden. Jeder der beteiligten Fachbereiche soll mindestens durch ein Mitglied aus der Gruppe der Professorinnen/ Professoren im Vorstand vertreten sein. Die Vertreterinnen/Vertreter der einzelnen Gruppen werden von der Mitgliederversammlung aus der Mitte der Wahlberechtigten der jeweiligen Gruppe gewählt.
(4)
Das Nähere regelt eine Verwaltungs- und Benutzungsordnung, die von den Fachbereichsräten der beteiligten Fachbereiche gemeinsam erlassen wird."

Artikel II   

Diese Satzung tritt mit ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität in Kraft.


Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsrats des Fachbereichs Philologie vom 14. Juli 2003.


    Münster, den 6. Oktober2003





      Der Rektor




      Prof. Dr. J. Schmidt





Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08.02.91 (AB Uni 91/1), geändert am 23.12.98 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.



     Münster, den 6. Oktober 2003





      Der Rektor




      Prof. Dr. J. Schmidt


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