Ordnung
zur Änderung der Ordnung
der Evangelisch - Theologischen Fakultät
der Westfälischen Wilhelms-Universität
vom 9. November 1999
vom 6. Oktober 2003
Aufgrund des Artikels 44 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 25.03.2002
(AB Uni 2002/3) hat die Evangelisch - Theologische Fakultät der Westfälischen Wilhelms - Universität die folgende Ordnung
erlassen: |
Artikel I
In die Ordnung der Evangelisch - Theologischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 9 November 1999
(AB Uni 1999/18) wird nach § 32 die folgende Bestimmung eingefügt: |
"§ 32 a Sonderregelungen für das Centrum für Geschichte und Kultur des östlichen Mittelmeerraumes
(1) |
Das Centrum für Geschichte und Kultur des östlichen Mittelmeerraums ist eine gemeinsame wissenschaftliche Einrichtung der Evangelisch-Theologischen
Fakultät, der Katholisch-Theologischen Fakultät, des Fachbereichs Geschichte/Philosophie und des Fachbereichs Philologie. |
(2) |
|
(3) |
Dem Vorstand des Centrums für Geschichte und Kultur des östlichen Mittelmeerraums gehören an: 6 Mitglieder aus der Gruppe der Professorinnen/ Professoren
sowie jeweils ein Mitglied aus jeweils der übrigen Gruppen. Durch Beschluß der Mitgliederversammlung kann die Zahl der
Professorinnen/ Professoren auf bis zu 10 erhöht werden. Jeder der beteiligten Fachbereiche soll mindestens durch ein Mitglied aus
der Gruppe der Professorinnen/ Professoren im Vorstand vertreten sein. Die Vertreterinnen/Vertreter der einzelnen Gruppen werden von
der Mitgliederversammlung aus der Mitte der Wahlberechtigten der jeweiligen Gruppe gewählt. |
(4) |
|
Artikel II
Diese Satzung tritt mit ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der
Westfälischen Wilhelms-Universität in Kraft. |
|
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsrats der Evangelisch-Theologischen Fakultät vom 9. Juli 2003. |
Münster, den 6. Oktober2003
|
Der Rektor
Prof. Dr. J. Schmidt
|
Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die
Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08.02.91
(AB Uni 91/1), geändert am 23.12.98 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet. |
Münster, den 6. Oktober 2003
|
Der Rektor
Prof. Dr. J. Schmidt
|
|