Satzung vom 21.7.2003 zur
Änderung der Satzung
der Studierendenschaft der Westfälischen Wilhelms-Universität
vom 22.10.2002
Das Studierendenparlament der Westfälischen Wilhelms-Universität hat am 21.7.2003 gem. § 73 Abs. 3 Hochschulgesetz folgende Änderung der Satzung der Studierendenschaft beschlossen: |
Artikel I
1. |
§ 39 VII 2 wird wie folgt geändert:
"Die Wahl erfolgt auf zwei Jahre." |
2. |
In § 39 VII wird folgender Satz 3 eingefügt:
"Weiteres regelt das Pressestatut." |
3. |
In § 39 IX wird folgender Satz 3 eingefügt:
"Weiter Regelungen zum Semesterspiegel werden in einem Pressestatut getroffen, die das
Studierendenparlament mit der absoluten Mehrheit seiner Mitglieder (16) beschließt." |
4. |
In § 44 wird folgender Punkt 7 hinzugefügt:
"7. Pressestatut der Studierenden gemäß § 39 IX" |
5. |
§ 47 wird folgender Abs IV hinzugefügt:
"(4) § 39 VII tritt in Kraft, sobald ein Pressestatut vom Studierendenparlament beschlossen
wird. Nach Beschluss des Pressestatuts erfolgt eine komplette Neuwahl der Redaktion des
Semesterspiegels." |
Artikel II
Diese Satzung tritt mit ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der
Westfälischen Wilhelms-Universität in Kraft. |
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Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Studierendenparlaments vom 21.7.2003 und der
Genehmigung des Rektorats vom 27.8.2002 |
Münster, den 8.09.2003
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Der Rektor
Prof. Dr. J. Schmidt
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Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die
Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08.02.91
(AB Uni 91/1), geändert am 23.12.98 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet. |
Münster, den 8.9.2003
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Der Rektor
Prof. Dr. J. Schmidt
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