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Amtliche Bekanntmachungen

Satzung vom 21.7.2003 zur
Änderung der Satzung
der Studierendenschaft der Westfälischen Wilhelms-Universität
vom 22.10.2002



Das Studierendenparlament der Westfälischen Wilhelms-Universität hat am 21.7.2003 gem. § 73 Abs. 3 Hochschulgesetz folgende Änderung der Satzung der Studierendenschaft beschlossen:

Artikel I   

1.
§ 39 VII 2 wird wie folgt geändert:

"Die Wahl erfolgt auf zwei Jahre."
2.
In § 39 VII wird folgender Satz 3 eingefügt:

"Weiteres regelt das Pressestatut."
3.
In § 39 IX wird folgender Satz 3 eingefügt:

"Weiter Regelungen zum Semesterspiegel werden in einem Pressestatut getroffen, die das Studierendenparlament mit der absoluten Mehrheit seiner Mitglieder (16) beschließt."
4.
In § 44 wird folgender Punkt 7 hinzugefügt:

"7. Pressestatut der Studierenden gemäß § 39 IX"
5.
§ 47 wird folgender Abs IV hinzugefügt:

"(4) § 39 VII tritt in Kraft, sobald ein Pressestatut vom Studierendenparlament beschlossen wird. Nach Beschluss des Pressestatuts erfolgt eine komplette Neuwahl der Redaktion des Semesterspiegels."

Artikel II   

Diese Satzung tritt mit ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität in Kraft.


Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Studierendenparlaments vom 21.7.2003 und der Genehmigung des Rektorats vom 27.8.2002


    Münster, den 8.09.2003





      Der Rektor




      Prof. Dr. J. Schmidt





Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08.02.91 (AB Uni 91/1), geändert am 23.12.98 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.



     Münster, den 8.9.2003





      Der Rektor




      Prof. Dr. J. Schmidt


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