Richtlinie zur Verleihung der Ehrennadel
der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
vom 24.04.2003
I.
Mit der Verleihung der Ehrennadel ehrt die Westfälische Wilhelms-Universität Münster nichtwissenschaftliche Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter, die sich durch kreativen und überobligatorischen Einsatz besondere Verdienste um die Universität erworben haben.
Insbesondere sollen herausragende Leistungen, die das Ansehen der Universität in der Öffentlichkeit gemehrt haben, Berücksichtigung
finden. In begründeten Einzelfällen kann auch wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Ehrennadel verliehen werden,
wenn sie Aufgaben wahrnehmen, die nach Art und Dauer denen der nichtwissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
vergleichbar sind. |
II.
Das Vorschlagsrecht an das Rektorat für auszuzeichnende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter obliegt für die nichtwissenschaftlich
Beschäftigten der Kanzlerin/dem Kanzler, für die wissenschaftlich Beschäftigten der Rektorin/ dem Rektor. Vorschläge bzw.
Hinweise auf Verdienste einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können direkt an die Kanzlerin/ den Kanzler bzw. die Rektorin/
den Rektor herangetragen werden. Das Rektorat entscheidet über die Verleihung der Ehrennadel. Die Ehrennadel kann sowohl an im
aktiven Dienst stehende als auch an im Ruhestand/in Pension lebende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verliehen werden. Die
Rektorin/ der Rektor überreicht die Ehrennadel in feierlichem Rahmen. |
III.
Die Trägerinnen/Träger der Ehrennadel werden im Personal- und Vorlesungsverzeichnis der Westfälischen Wilhelms-Universität
Münster gesondert aufgeführt. |
IV.
Diese Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. |
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Rektorats der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 17.04.2003. |
Münster, den 24.April 2003
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Der Rektor
Prof. Dr. J. Schmidt
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Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die
Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08.02.1991
(AB Uni 91/1), geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet. |
Münster, den 04. April 2003
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Der Rektor
Prof. Dr. J. Schmidt
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