Fünfte Ordnung
zur Änderung der Promotionsordnung
für den Erwerb des Doktors in Erziehungswissenschaften (Dr. päd.)
vom 26. Februar 2003
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 97 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen
(Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV. NW. S.190) hat die Westfälische Wilhelms-Universität die folgende Ordnung erlassen: |
Artikel I
Die Promotionsordnung für den Erwerb des Doktors in Erziehungswissenschaften (Dr. päd.) der
Westfälischen Wilhelms-Universität in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 2000 wird wie folgt geändert: |
1. |
§ 1 Abs. 4 erhält folgende Fassung:
"Die Anfertigung einer Dissertation soll betreut werden. Betreuerin/Betreuer kann jedes Mitglied aus der Gruppe der Professorinnen/Professoren
und jedes habilitierte Mitglied eines der in § 1 genannten Fachbereiche sein." |
2. |
In § 10 wird nach Abs. 2 folgender Abs. 3 neu eingefügt:
"Die mündliche Prüfung kann - nach Wahl der Kandidatin/Kandidaten - auch in Form einer Disputation durchgeführt werden.
In ihr soll die Kandidatin/der Kandidat zeigen, dass sie/er in der Lage ist, die Thesen und Ergebnisse ihrer/seiner Dissertation
im Kontext übergreifender Fragestellungen des Hauptfachs und der beiden Nebenfächer zu beurteilen und zu diskutieren. Die
Disputation beginnt mit einem höchstens 30-minütigen Vortrag der Kandidatin/des Kandidaten, in dem sie/er die Thesen und Ergebnisse
der Dissertation zusammenfasst. Die Diskussion im Anschluss an den Vortrag soll in der Regel 60 Min. betragen."
Die bisherigen Absätze 3 und 4 des § 10 werden zu Absätzen 4 und 5. |
Artikel II
Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen
Wilhelms-Universität in Kraft. |
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des gemeinsamen beschließenden Ausschusses für den Doktor in
Erziehungswissenschaften vom 14. Januar 2003. |
Münster, den 26. Februar 2003
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Der Rektor
Prof. Dr. J. Schmidt
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Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen,
die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08.02.1991 (AB Uni 91/1), geändert am 23.12.1998
(AB Uni 99/4), hiermit verkündet. |
Münster, den 26. Februar 2003
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Der Rektor
Prof. Dr. J. Schmidt
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