Organisation - Das Rektorat

Druckkopf Universität Münster
Startseite Universität Münster
A–Z Suchen Site Map English
  
Startseite Universität Münster

Amtliche Bekanntmachungen
2006
2005
2004
2003
-
Ausgabe 12
-
Ausgabe 11
-
Ausgabe 10
-
Ausgabe 9
-
Ausgabe 8
-
Ausgabe 7
-
Ausgabe 6
-
Ausgabe 5
-
Ausgabe 4
-
Ausgabe 3
-
Ausgabe 2
-
Ausgabe 1
2002
Archiv

Startseite

Kontakt

Impressum

Amtliche Bekanntmachungen

Fünfte Ordnung
zur Änderung der Promotionsordnung
für den Erwerb des Doktors in Erziehungswissenschaften (Dr. päd.)
vom 26. Februar 2003



Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 97 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV. NW. S.190) hat die Westfälische Wilhelms-Universität die folgende Ordnung erlassen:

Artikel I   

Die Promotionsordnung für den Erwerb des Doktors in Erziehungswissenschaften (Dr. päd.) der Westfälischen Wilhelms-Universität in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 2000 wird wie folgt geändert:
1.    
§ 1 Abs. 4 erhält folgende Fassung:
"Die Anfertigung einer Dissertation soll betreut werden. Betreuerin/Betreuer kann jedes Mitglied aus der Gruppe der Professorinnen/Professoren und jedes habilitierte Mitglied eines der in § 1 genannten Fachbereiche sein."
2.
In § 10 wird nach Abs. 2 folgender Abs. 3 neu eingefügt:
"Die mündliche Prüfung kann - nach Wahl der Kandidatin/Kandidaten - auch in Form einer Disputation durchgeführt werden.
In ihr soll die Kandidatin/der Kandidat zeigen, dass sie/er in der Lage ist, die Thesen und Ergebnisse ihrer/seiner Dissertation im Kontext übergreifender Fragestellungen des Hauptfachs und der beiden Nebenfächer zu beurteilen und zu diskutieren. Die Disputation beginnt mit einem höchstens 30-minütigen Vortrag der Kandidatin/des Kandidaten, in dem sie/er die Thesen und Ergebnisse der Dissertation zusammenfasst. Die Diskussion im Anschluss an den Vortrag soll in der Regel 60 Min. betragen."

Die bisherigen Absätze 3 und 4 des § 10 werden zu Absätzen 4 und 5.


Artikel II    

Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität in Kraft.






Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des gemeinsamen beschließenden Ausschusses für den Doktor in Erziehungswissenschaften vom 14. Januar 2003.



Münster, den 26. Februar 2003





      Der Rektor




      Prof. Dr. J. Schmidt





Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08.02.1991 (AB Uni 91/1), geändert am 23.12.1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.


Münster, den 26. Februar 2003





      Der Rektor




      Prof. Dr. J. Schmidt



zurückblättern

 Diese Seite:  :: Seite drucken   :: Seite empfehlen   :: Seite kommentieren

© 2003 Universität Münster - Online-Redaktion     :: Seitenanfang Seitenanfang  

Universität Münster
Schlossplatz 2 · 48149 Münster
Tel.: +49 (251) 83-0 · Fax: +49 (251) 83-3 20 90
E-Mail: verwaltung@uni-muenster.de