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Amtliche Bekanntmachungen

Ordnung der Betriebseinheit Biologie
des Fachbereichs Biologie
vom 17. Januar 2003




§ 1   
Der Fachbereich Biologie betreibt gem. Art. 68 der Verfassung der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 25.03.2002 und § 29 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen vom 14.03.2000 für technische, wissenschaftliche und Verwaltungs-Dienstleistungen, die über den Bereich einzelner wissenschaftlicher Einrichtungen hinausgehen, die "Betriebseinheit Biologie".


§ 2   
Die "Betriebseinheit Biologie" hat die in der Anlage aufgeführten Aufgaben. Änderungen dieses Aufgabenkataloges können unter Berücksichtigung der §§ 3 und 6 vom Fachbereichsrat nur im Benehmen mit der Leiterin/dem Leiter der Betriebseinheit und den Vorstände der wissenschaftlichen Einrichtungen des Fachbereichs Biologie beschlossen werden. Der Leiter der Betriebseinheit ist zu allen Tagesordnungspunkten zu laden, in denen Angelegenheiten der Betriebseinheit behandelt werden.


§ 3   
Der Fachbereich Biologie und seine wissenschaftlichen Einrichtungen sind verpflichtet, im Rahmen der zugewiesenen Haushaltsmittel die "Betriebseinheit Biologie" mit Personal, Räumlichkeiten und Sachmitteln so auszustatten, dass sie ihre Aufgaben unter Beachtung von Gesetzen, Verordnungen und Regelwerken erfüllen kann.


§ 4   
Die Verwaltung und Leitung der "Betriebseinheit Biologie" obliegt einer Leiterin/einem Leiter. Die Leiterin/Der Leiter der Betriebseinheit wird vom Fachbereichsrat bestellt. Die Entscheidung über die Dauer der Amtszeit ist vor der Bestellung vom Fachbereichsrat zu treffen.


§ 5   
Die Leiterin/Der Leiter der "Betriebseinheit Biologie" ist für die Aufgabenerfüllung, für die Auswahl neuer Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter und den zweckentsprechenden Einsatz der Mitarbeiterin-nen/Mitarbeiter und für die Verwendung der Sachmittel, die der Betriebseinheit vom Fachbereich und seinen wissenschaftlichen Einrichtungen zugewiesen sind, zuständig und verantwortlich. Die Leiterin/Der Leiter der Betriebseinheit ist dem Dekanat gegenüber berichtspflichtig. Das Dekanat kann der Leiterin/dem Leiter Weisungen erteilen. Bei der Einstellung von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern ist mit dem Dekanat Einvernehmen herzustellen.


§ 6   
Die "Betriebseinheit Biologie" steht den Mitgliedern und den Angehörigen des Fachbereichs Biologie, der Westfälischen Wilhelms-Universität sowie sonstigen Personen nach Maßgabe der vom Fachbereichsrat erlassenen Verwaltungs- und Benutzungsordnungen zur Verfügung.


ANLAGE zu der Ordnung der Betriebseinheit Biologie
Aufgaben der Betriebseinheit Biologie
Sachgebiet:     Gemeinsame Werkstätten
     
Aufgabenbereich:    Tischler-, Schlosser-, Mechaniker- und Feinmechanikerarbeiten nach Maßgabe der technischen Ausstattung; Ausführung von Aufträgen in Absprache mit den auftraggebenden Wissenschaftlern, Material- und Werkzeugbeschaffung, Lagerhaltung, Berechnung der Dienstleistungskosten, Regelung von Werkzeug- und Werkraumbenutzung.
     
Aufgabenbereich:    Elektronische und elektrotechnische Hard- und Softwarearbeiten nach Maßgabe der technischen Ausstattung; Ausführung von Aufträgen in Absprache mit den auftraggebenden Wissenschaftlern, Material- und Werkzeugbeschaffung, Lagerhaltung, Berechnung der Dienstleistungskosten, Regelung von Werkzeug- und Werkraumbenutzung, Ausbildung.

Sachgebiet:     Materialbeschaffungs- und Transportdienste, Tier- und Futterbeschaffung
     
Aufgabenbereich:    Koordination Einsatz des Dienstwagens für die Zoologie, Transporte und Einkäufe montags und freitags, Grobchemikaliendienst, Hilfe bei Haustechnik

Sachgebiet:     Präparationen biologischer Objekte, Betreuung entsprechender Sammlung
     
Aufgabenbereich:    Präparationsarbeiten, Sektionen, Modelle, Materialbeschaffung, Annahme toter geschützter Tiere, Bestandspflege, Bestandserhaltung, Bestandsergänzung der zoologischen Sammlung, Ausleihe, Bearbeitung von Material für Lehrveranstaltungen, einfache Bearbeitung von Glassachen und weitere Glasarbeiten, Grobchemikaliendienst.

Sachgebiet:     Wissenschaftliche Zeichnungen, Graphik
     
Aufgabenbereich:    Wissenschaftliche Illustrationen, Zeichnungen biologischer Objekte, Entwerfen und Herstellen von publikationsreifen, reproduzierbaren wissenschaftlichen Zeichnungen und Graphiken, Anwendung verschiedenster zeichentechnischer und computergraphischer Verfahren, Umarbeitung naturalistischer in schematische Darstellungen, etc.

Sachgebiet:     Finanzen des Fachbereichs
     
Aufgabenbereich:   Mittelverteilung im Dekanat für die Institute und auch für die zentralen Konten der Zoologie, Führung der Konten des Dekanats und der Betriebseinheit incl. Bearbeitung der Rechnungen für diese Bereiche, Preisgünstige Sammeleinkäufe, etc.

Sachgebiet:     Studentische Angelegenheiten
     
Aufgabenbereich:    Allgemeine studentische Angelegenheiten, Vorlesungsverzeichnis des FB, übergreifende Raumbelegungen, Anmeldungen zu institutsübergreifenden Lehrveranstal-tungen, Koordinationsangelegenheiten, Exkursionsangelegenheiten etc.

Sachgebiet:     Bibliothek
     
Aufgabenbereich:    Bis eine Fachbereichsbibliothek etabliert werden kann, wird die Verwaltung und Pflege der gemeinsamen Präsenz-Bibliothek der vier zoologischen Institute im bisherigen Rahmen weitergeführt.

Sachgebiet:     Innerbetriebliche Verwaltung
     
Aufgabenbereich:    Leitung der Betriebseinheit, Planung und Organisation des inneren Dienstbetriebs, Personalangelegenheiten, Haushalt, Koordination der Reihenfolge von Aufträgen.





Ausgefertigt aufgrund des Beschlüsses des Fachbereichsrats des Fachbereichs Biologie vom 27. November 2002


     Münster, den 17. Januar 2003





      Der Rektor




      Prof. Dr. J. Schmidt





Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08.02.1991 (AB Uni 91/1), geändert am 23.12.1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.


     Münster, den 17. Januar 2003





      Der Rektor




      Prof. Dr. J. Schmidt






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