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Amtliche Bekanntmachungen

Ordnung
für die Zulassung zu den Lateinkursen
des Fachbereichs Geschichte/Philosophie
vom 17. Januar 2003



§ 1   
Geltungsbereich

Diese Ordnung gilt für die vom Institut für Altertumskunde am Fachbereich Geschichte/Philosophie angebotenen Kurse "Einführung in die lateinische Sprache I", "Einführung in die lateinische Sprache II" und "Einführung in die lateinische Sprache III".

§ 2   
Teilnahmeberechtigung

(1)
Zur Teilnahme an den in § 1 genannten Kursen berechtigt sind nach Maßgabe von Absatz 2 Studierende, die an der Westfälischen Wilhelms-Universität für einen Studiengang eingeschrieben sind, innerhalb dessen Kenntnisse der lateinischen Sprache, die nicht Bestandteil des Curriculums sind, nachgewiesen werden müssen.
(2)
Die Teilnahme setzt eine schriftliche Anmeldung voraus. Sie kann wirksam nur erfolgen:
1.
zu einem Sprachkurs "Einführung in die lateinische Sprache I"
wenn die Bewerberin/der Bewerber seit dem Inkrafttreten dieser Ordnung nicht öfter als einmal zu einem Sprachkurs "Einführung in die lateinische Sprache I" in einem vorherigen Semester zugelassen war,
2.
zu einem Sprachkurs "Einführung in die lateinische Sprache II"
wenn die Bewerberin/der Bewerber die erfolgreiche Teilnahme am Sprachkurs "Einführung in die lateinische Sprache I" nachweist und seit dem In-Kraft- Treten dieser Ordnung nicht öfter als einmal zum Sprachkurs "Einführung in die lateinische Sprache II" in einem vorherigen Semester zugelassen war,
3.
zu einem Sprachkurs "Einführung in die lateinische Sprache III"
wenn die Bewerberin/der Bewerber die erfolgreiche Teilnahme am Sprachkurs "Einführung in die lateinische Sprache II" nachweist und seit dem In-Kraft- Treten dieser Ordnung nicht öfter als einmal zu einem Sprachkurs "Einführung in die lateinische Sprache III" in einem vorherigen Semester zugelassen war.
Die Dozentinnen und Dozenten der Lateinkurse überprüfen die Identität der angemeldeten Teilnehmerinnen/Teilnehmer anhand des Studierendenausweises.
(3)
Ein Rücktritt von der erfolgten Anmeldung ist nur innerhalb von zwei Wochen, gerechnet vom Tag der Anmeldung, und nur persönlich durch eine gegenüber der Leitung der Lateinkurse im Institut für Altertumskunde abzugebende schriftliche Erklärung möglich.


§ 3   
In-Kraft-Treten

Diese Ordnung tritt mit Wirkung vom 01. April 2003 in Kraft.






Ausgefertigt auf grund des Beschlusses des Fachbereichsrats des Fachbereichs Geschichte/Philosophie vom 28. Oktober 2002.


Münster, den 17. Januar 2003





      Der Rektor




      Prof. Dr. J. Schmidt





Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08.02.1991 (AB Uni 91/1), zuletzt geändert am 23.12.1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.


Münster, den 17. Januar 2003





      Der Rektor




      Prof. Dr. J. Schmidt



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