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Amtliche Bekanntmachungen

Ordnung zur Änderung
der Ordnung für die Prüfungen in den Studiengängen der Wirtschaftsinformatik
der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 9. März 1999
vom 03.09.2002



Aufgrund des § 2 Abs. 4, des § 91 Abs. 4 und des § 122 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NW. S.190), geändert durch Gesetz vom 27. November 2001 (GV.NW. S.812), hat die Westfälische Wilhelms-Universität Münster die folgende Ordnung erlassen:

Artikel I


Die Ordnung für die Prüfungen in den Studiengängen der Wirtschaftsinformatik der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 9. März 1999, zuletzt geändert durch Änderungsverordnung vom 14. Februar 2001, wird wie folgt geändert:
§ 23 Abs. 1 Satz 2 der Prüfungsordnung erhält folgende Fassung: "Dabei hat der Kandidat/die Kandidatin nachzuweisen, dass er/sie für das Informationsmanagement erforderliche Kenntnisse über die Zusammenhänge zwischen Wirtschaftsinformatik, Informatik und Entscheidungslehre sowie Betriebswirtschaftslehre oder Volkswirtschaftslehre im Sinne von § 18 Abs. 2 Satz 1 Nr. I, 1 - 3 und Nr. IIa besitzt, diese auf konkrete Problemstellungen anzuwenden und Lösungen in einer mündlichen Erörterung begründet vorzutragen vermag".

Artikel II

Diese Änderung tritt mit ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität in Kraft.



Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fachbereichsrats der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät vom 10. Juli 2002.

Münster, den 03.09.2002





      Der Rektor




      Prof. Dr. J. Schmidt





Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08. Februar 1991 (AB Uni 91/1), geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.


Münster, den 03.09.2002





      Der Rektor




      Prof. Dr. J. Schmidt

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