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Ordnung zur Änderung der Studienordnungfür den Studiengang der Betriebswirtschaftslehre
der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster mit den Abschlüssen
 Diplom-Kaufmann/Diplom-Kauffrau, Bachelor of Science in Business
 Administration bzw. Master of Science in Business Management vom 22. März 2001
 vom 03.09.2002
 
 
 
					
						| Aufgrund des § 2 Abs. 4, des § 86 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NW. S.190),					geändert durch Gesetz vom 27. November 2001 (GV.NW. S.812), hat die Westfälische Wilhelms-Universität Münster die folgende Ordnung erlassen: |  
 Artikel I
					
						| Die Studienordnung für den Studiengang der Betriebswirtschaftslehre der 
					Westfälischen Wilhelms-Universität Münster mit den Abschlüssen Diplom-Kaufmann/Diplom-Kauffrau, Bachelor of Science in Business Administration bzw. Master of Science in Business Management vom 22. März 2001 wird wie folgt geändert: |  
 
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									| 1. | § 11 Abs. 3 b) Satz 2 erhält folgende Fassung: "Die Fächer unter b) sind wählbar unter der Bedingung, dass als erstes Schwerpunktfach eines aus Abs. 2 Nr. 1 - 11 oder das Fach Controlling gewählt wird." |  
									| 2. | In § 11 Abs. 3 b) der Studienordnung wird nach Satz 3 eingefügt:	"Das Fach Unternehmensforschung/Quantitative Methoden kann nicht zugleich mit dem Fach 					Ökonometrie und Statistik gewählt werden." |  |  Artikel II
 
		
			| Diese Änderung tritt mit ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität in Kraft. |  
 
 Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fachbereichsrats der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät vom 10. Juli 2002.
 
 
 
		
			| Münster, den 03.09.2002 
 
 
 
 
 
 | Der Rektor 
 
 
 
 Prof. Dr. J. Schmidt
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 Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08. Februar 1991 (AB Uni 91/1), geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.
 
 
 
		
			| Münster, den 03.09.2002 
 
 
 
 
 
 | Der Rektor 
 
 
 
 Prof. Dr. J. Schmidt
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