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Amtliche Bekanntmachungen

Studienordnung für den Studiengang
Geowissenschaften
mit dem Abschluss Bachelor of Science (B.Sc.)
an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster

vom 02. September 2002






Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 86 Abs.1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV. NW. S. 190), geändert durch Gesetz vom 27. November 2001 (GV.NW. S. 812) hat die Westfälische Wilhelms-Universität Münster die folgende Ordnung erlassen:


Inhaltsübersicht
§ 1 Gegenstand der Studienordnung
§ 2      Studienziel
§ 3 Zugangsvoraussetzungen
§ 4 Studienbeginn
§ 5 Studienaufbau
§ 6 Studieninhalte und Vermittlungsformen
§ 7 Lerninhalte
§ 8 Studienarbeit
§ 9 Berufspraktikum
§ 10 Prüfungen
§ 11 Studienabschluss Bachelor of Science (B.Sc.)
§ 12 Studienberatung
§ 13 Inkraftreten


§ 1   Gegenstand der Studienordnung
Diese Studienordnung regelt das Studium für den Studiengang Geowissenschaften mit dem Abschluss Bachelor of Science (B.Sc.) an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Sie ist abgestimmt auf die Prüfungsordnung für den Studiengang Geowissenschaften der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 29.11.2001. Die Kenntnis der Bestimmungen der gültigen Prüfungsordnung wird in dieser Studienordnung vorausgesetzt.


§ 2   Studienziel
Das Studium der Geowissenschaften mit dem Studienabschluss Bachelor of Science (B.Sc.) soll den Studierenden die Fachkenntnisse und grundlegenden methodischen Fähigkeiten vermitteln, die für ihre spätere berufliche Tätigkeit in den unterschiedlichen geowissenschaftlichen Berufsfeldern erforderlich sind. Insbesondere sollen auf der Basis solider mathematisch-naturwissenschaftlicher Grundlagen die komplexen zeitlichen und räumlichen Zusammenhänge der Entstehung und Entwicklung der Erde sowie ihres heutigen Aufbaus, ihrer chemischen Zusammensetzung und ihrer physikalischen Eigenschaften in allen Skalenbereichen vermittelt werden. Das Studium ist grundlagenorientiert, was einerseits zur Einarbeitung in verschiedene Problemstellungen und wechselnde Aufgabenbereiche im späteren Berufsleben befähigt, andererseits eine effektive Kommunikation mit Spezialisten anderer Ausrichtung ermöglicht und ein hohes Maß an Teamfähigkeit garantiert. Zugleich soll dieser Studiengang das Fundament für das weitere Studium der Geowissenschaften mit dem Studienabschluss des Master of Science (M.Sc.) legen, was zu einer Vertiefung der geowissenschaftlichen Kenntnisse führt.
§ 3   Zugangsvoraussetzungen
Zugangsvoraussetzung ist die Immatrikulation an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster aufgrund eines Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife oder der fachgebundenen Hochschulreife oder ein von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.


§ 4   Studienbeginn
Das Studium kann nur in einem Wintersemester aufgenommen werden.


§ 5   Studienaufbau
Das Studium der Geowissenschaften mit dem Studienabschluss Bachelor of Science (B.Sc.) umfasst 6 Semester und gliedert sich in folgende Bereiche:

  • Geowissenschaften Grundlagen (1. - 4. Semester)
  • Naturwissenschaften Grundlagen und Praktika (1. - 4. Semester)
  • Geowissenschaften Wahlpflicht (3. und 4. Semester)
  • Geowissenschaften Vertiefung (5. und 6. Semester)
  • Geowissenschaften Praktika (5. und 6. Semester)
Der Studienumfang im Bachelor-Studium umfasst laut Prüfungsordnung 128 SWS sowie 17 Geländetage. Hinzu kommt das Berufspraktikum sowie eine Studienarbeit, die im 5./6. Fachsemester in einem Zeitrahmen von sechs Wochen durchzuführen ist.


§ 6   Studieninhalte und Vermittlungsformen
Umfang und inhaltliche Struktur des Studiums sind im Paragraph 7 aufgeführt. Die Zusammenstellung der einzelnen Lehrveranstaltungen

  • verdeutlicht den ordnungsgemäßen Ablauf des Studiums der Geowissenschaften mit dem Abschluss des Bachelor of Science (B.Sc.). Alle dazu nötigen Veranstaltungen werden in der Regel im Jahreszyklus angeboten.
  • bietet eine differenzierte Gliederung in Pflicht-, Wahlpflicht- und Vertiefungsbereiche, um eine gewisse Spezialisierung der geowissenschaftlichen Ausbildung bis zum Studienabschluss Bachelor of Science (B.Sc.) zu ermöglichen.
  • dokumentiert die für jede Lehrveranstaltung erreichbaren Kreditpunkte/Gewichtsfaktoren nach dem European Course Credit Transfer System (ECTS).
  • stellt die Minimalanforderung dar, die zum Erreichen des Studienabschlusses Bachelor of Science (B.Sc.) notwendig ist. Darüber hinaus werden weitere Lehrveranstaltungen aufgeführt, die nach eigener Wahl besucht werden können.
  • darf nicht davon ablenken, dass das Studium an der Universität Selbststudium ist. Darauf sind alle Lehrveranstaltungen ausgerichtet.
Ein kommentiertes Vorlesungsverzeichnis gibt über die Inhalte der einzelnen Lehrveranstaltungen Auskunft.


§ 7   Lehrinhalte
Gemäß § 5 dieser Studienordnung gliedert sich das Studium der Geowissenschaften mit dem Studienabschluss Bachelor of Science (B.Sc.) in 6 Semester auf. Entsprechend werden im folgenden die Lehrveranstaltungen nach Fachsemestern geordnet aufgeführt.


1. Fachsemester
SWS
Kreditpunkte
Geowissenschaften Grundlagen
 
 
Die Erde
4V
9
Übungen zur Vorlesung "Die Erde"
Geländeübung I
3 Tage
1
Naturwissenschaften Grundlagen
 
 
Mathematik für Bio- und Geowissenschaften, Teil A
2V
6
Übungen zu "Mathematik für Bio- und Geowissenschaften"
Physik für Naturwissenschaftler I
4V
6
Übungen zu "Physik für Naturwissenschaftler I"
Allgemeine Chemie für Chemiker ... Naturwissenschaftler
5V
8
Theoretische Übungen zur Vorbereitung auf das Chemische Praktikum
Summe
23,3 Tg
30
  
2. Fachsemester
SWS
Kreditpunkte
Geowissenschaften Grundlagen
 
 
Das Baumaterial der Erde
4V
6
Übungen zur Vorlesung "Das Baumaterial der Erde"
Erd- und Lebensgeschichte
4V
6
Übungen zur Vorlesung "Erd- und Lebensgeschichte"
Geologischer Kartenkurs
4
Geländeübung II (in der vorlesungsfreien Zeit)
7 Tage
2
Naturwissenschaften Grundlagen
 
 
Mathematik für Bio- und Geowissenschaften, Teil B
2V
6
Übungen zu "Mathematik für Bio- und Geowissenschaften"
Physik für Naturwissenschaftler II
4V
6
Übungen zu "Physik für Naturwissenschaftler II"
Summe
24,7 Tg
30
  
3. Fachsemester
SWS
Kreditpunkte
Geowissenschaften Grundlagen
 
 
Gesteinsbildende Minerale
2V
6
Übungen zur Vorlesung "Gesteinsbildende Minerale"
Das System Erde (Vorlesung)
4V
8
Übungen zur Vorlesung "Das System Erde"
Geowissenschaftliches Seminar
2S
4
Geowissenschaften Wahlpflicht
 
 
Wahlpflichtkurs 1*
2V
3
Wahlpflichtkurs 2*
2V
3
Naturwissenschaften Praktika
 
 
Praktikum 1**
5P
6
Summe
23
30
  
4. Fachsemester
SWS
Kreditpunkte
Geowissenschaften Grundlagen
 
 
Angewandte Geowissenschaften
2V
5
Übungen zur Vorlesung "Angewandte Geowissenschaften"
Einführung in die Petrologie
2V
2V
Übungen zur Vorlesung "Einführung in die Petrologie"
Geländeübung III (in der vorlesungsfreien Zeit)
7 Tage
2
Geowissenschaften Wahlpflicht
 
 
Wahlpflichtkurs 3*
2V
3
Wahlpflichtkurs 4*
2V
3
Naturwissenschaften Praktika
 
 
Praktikum 2**
5P
6
Praktikum 3**
5P
6
Summe
22,7 Tg
30
  
5. Fachsemester
SWS
Kreditpunkte
Geowissenschaften Vertiefung
 
 
Vertiefungsblock 1***
6
8
Vertiefungsblock 2***
6
8
Geowissenschaften Praktika
 
 
Praktika****
9
9
Summe
21
25
  
6. Fachsemester
SWS
Kreditpunkte
Geowissenschaften Vertiefung
 
 
Vertiefungsblock 3***
6
8
Vertiefungsblock 4***
6
8
Geowissenschaften Praktika
 
 
Praktika****
9
9
Summe
21
25
(SWS=Semesterwochenstunden, V=Vorlesung, Ü=Übung, S=Seminar)

*Im Bereich Geowissenschaften Wahlpflicht sind vier Kurse à 2 SWS mit jeweils 3 Kreditpunkten aus dem folgenden Angebot auszuwählen:
               Sedimentologie Klastischer Gesteine
  Grundzüge der Paläontologie
  Einführung in die Systematische Paläontologie
  Einführung in die Paläobotanik
  Grundlagen der Hydrogeologie
  Grundlagen der Ingenieurgeologie
  Strukturgeologie
  Mineralogie
  Kristallographie
  Geochemie
  Geophysik
**Im Bereich Naturwissenschaften Praktika sind die folgenden Lehrveranstaltungen zusammengefasst:

Physik: Experimentelle Übungen für Geologen und Landschaftsökologen
Chemie: Chemisches Praktikum für Physiker und Geologen sowie Naturwissenschaftler mit Chemie als Nebenfach

Verpflichtend für alle Studierenden ist die erfolgreiche Teilnahme an den Praktika in Physik und Chemie. Eine Wahlmöglichkeit besteht zwischen den Lehrveranstaltungen der Nebenfächer Physikalische Chemie (Physikalische Chemie für Lehramtskandidaten, Übungen zu Physikalische Chemie für Lehramtskandidaten, Physikalisch-Chemisches Praktikum für Lehramtskandidaten) oder Biologie (Biologie I, Übungen zur Biologie I, Biologie II, Übungen zur Biologie II), hier ist die erfolgreiche Teilnahme an den Lehrveranstaltungen in einem der beiden Nebenfächer Bestandteil des Studienganges Geowissenschaften.
***Im Bereich Geowissenschaften Vertiefung sind vier Blöcke mit jeweils einem Stundenumfang von 6 SWS und jeweils 8 Kreditpunkten aus folgendem Angebot auszuwählen:
  Historische und Regionale Geologie
  Sedimentologie
  Strukturgeologie
  Paläontologie
  Paläobotanik
  Stabile Isotope und Biogeochemie
  Hydrogeologie
  Ingenieurgeologie
  Allgemeine und Angewandte Mineralogie
  Petrologie/Geochemie
  Kristallographie
  Planetologie
****Im Bereich Geowissenschaften Praktika ist die erfolgreiche Teilnahme an geowissenschaftlichen Praktika (Laborkurse oder Geländepraktika) nachzuweisen. Hierbei handelt es sich zumeist um Blockveranstaltungen, die an Wochenenden oder in der vorlesungsfreien Zeit erfolgen. Erforderlich ist ein Gesamtstundenumfang von 18 SWS und insgesamt 18 Kreditpunkte, wobei aus folgendem Angebot ausgewählt werden kann:
  Geländeübungen zur Tektonik
  Sedimentologisches Praktikum im Gelände
  Sedimentologisches Praktikum im Labor
  Übungen zur Invertebraten-Paläontologie
  Paläontologisches Geländepraktikum
  Paläontologische Arbeitsmethoden
  Übungen zur Paläobotanik
  Paläobotanische Arbeitsmethoden
  Hydrogeologisches Gerätepraktikum
  Hydrogeologisches Geländepraktikum
  Vermessungstechnisches Geländepraktikum
  Erdölgeologisches Praktikum
  Bodenkundliches Laborpraktikum
  Kartierpraktika, Geländeübungen, Exkursionen
  Geochemie der Stabilen Isotope
  Geochemisches Praktikum
  Praktikum zur Angewandten Mineralogie (Tonmineralogie)
  Kristallographisches Praktikum I
  Kristallographisches Praktikum II
  Mineralogisches Praktikum (Polarisationsmikroskopie)
  Mineralogisches Praktikum (Transmissionselektronen-Mikroskopie)


§ 8
Studienarbeit
Für den erfolgreichen Abschluss des Studienganges Geowissenschaften mit dem Bachelor of Science (B.Sc.) ist die Anfertigung einer Studienarbeit erforderlich. Damit soll dokumentiert werden, dass unter Nutzung der erworbenen Kenntnisse eine geowissenschaftliche Fragestellung selbständig und in einem vorgegebenen Zeitrahmen bearbeitet werden kann.
Thematisch kann die Studienarbeit in jeder der geowissenschaftlichen Teildisziplinen angesiedelt sein. Dabei kann es sich z. B. um eine reine Literaturarbeit handeln oder um eine Fragestellung, die analytische oder experimentelle Arbeiten im Labor oder im Gelände oder die Aufnahme eines Geländebefundes beinhaltet. Der Arbeitsumfang sollte etwa 6 Wochen betragen. Für die Anfertigung der Studienarbeit sollte die vorlesungsfreie Zeit zwischen dem 5. und dem 6. Fachsemester und/oder der Beginn des 6. Fachsemesters genutzt werden. Der Abgabetermin für die Studienarbeit soll im 6. Fachsemester liegen und wird durch Aushang bekanntgegeben.
Die Studienarbeit wird mit 10 Kreditpunkten bewertet.


§ 9
Berufspraktikum
Im Rahmen der Studiengangs Geowissenschaften mit Abschluss Bachelor of Science (B.Sc.) ist der Nachweis des geowissenschaftlichen Berufspraktikums zum erfolgreichen Studienabschluss erforderlich. Der Umfang sollte 8 Wochen betragen. Eine gesonderte Bewertung nach dem European Course Credit Transfer System (ECTS) erfolgt nicht.


Prüfungen
In allen Lehrveranstaltungen des Studiengangs Geowissenschaften mit dem Studienabschluss Bachelor of Science ( B. Sc.) sind Prüfungen abzuleisten. Alle Prüfungen erfolgen studienbegleitend und sind mit Ausnahme der Studienarbeit inhaltlich einzelnen Lehrveranstaltungen zugeordnet. Besondere Studienabschlussprüfungen finden nicht statt. Eine Prüfung kann eine Klausurarbeit, eine mündliche Prüfung, ein Seminarbeitrag oder ein schriftlicher Bericht sein. Eine Prüfungsleistung kann sich aus mehreren Teilprüfungsleistungen zusammensetzen. Gruppenleistungen, etwa bei Geländeveranstaltungen, Laborpraktika oder Seminaren sind zulässig, soweit die Einzelleistungen der Studierenden erkennbar sind und entsprechend bewertet werden können.


§ 11
Studienabschluss Bachelor of Science (B.Sc.)
Für den Abschluss Bachelor of Science (B.Sc.) im Studiengang Geowissenschaften ist die erfolgreiche Teilnahme an den Lehrveranstaltungen (§ 7), die Anfertigung einer Studienarbeit (§ 8) und der Nachweis des Berufspraktikums (§ 9) erforderlich.


§ 12
Studienberatung
Fester Bestandteil des Studienganges Geowissenschaften mit dem Abschluss Bachelor of Science (B.Sc.) ist die Studienberatung (siehe § 10 der Prüfungsordnung). Dieses gilt insbesondere im Hinblick auf eine gewünschte Spezialisierung.

Jeder und jedem Studierenden wird zu Beginn des Studiums eine persönliche Fachberaterin oder ein persönlicher Fachberater durch den Prüfungsausschuss zugeordnet. Die Fachberaterin oder der Fachberater kann gewechselt werden. Weitere Fachberaterinnen oder Fachberater können bei Bedarf hinzugezogen werden


§ 13
Inkrafttreten
Diese Studienordnung tritt am Tage ihre Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms- Universität Münster in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die den Studiengang Geowissenschaften mit dem Studienabschluss Bachelor of Science (B.Sc.) an der Westfälischen Wilhelms-Universität ab dem Wintersemester 2001/2002 aufgenommen haben.


    Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses der Fachbereichsrates des Fachbereichs Geowissenschaften vom 14. Juli 2002


Münster, den 03. September 2002





      Der Rektor




      Prof. Dr. J. Schmidt





Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08. Februar 1991 (AB Uni 91/1), geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.




Münster, den 03. September 2002





      Der Rektor




      Prof. Dr. J. Schmidt


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