Organisation - Das Rektorat

Druckkopf Universität Münster
Startseite Universität Münster
A–Z Suchen Site Map English
  
Startseite Universität Münster

Amtliche Bekanntmachungen

2006
2005
2004
2003
2002
-
Ausgabe 17
-
Ausgabe 16
-
Ausgabe 15
-
Ausgabe 14
-
Ausgabe 13
-
Ausgabe 12
-
Ausgabe 11
-
Ausgabe 10
-
Ausgabe 9
-
Ausgabe 8
-
Ausgabe 7
-
Ausgabe 6
-
Ausgabe 5
-
Ausgabe 4
-
Ausgabe 3
-
Ausgabe 2
-
Ausgabe 1

Archiv

Startseite

Kontakt

Impressum

Amtliche Bekanntmachungen

Ordnung zur Änderung der Studienordnung
für den Studiengang Chemie mit dem Abschluss Diplom Chemie an der
Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
vom 28.Oktober 1998 vom 27. Juni 2002


Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 86 Abs.I des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV. NW. S. 190), geändert durch Gesetz vom 27.November 2001 (GV.NRW.S.812), hat die Westfälische Wilhelms-Universität Münster die folgende Ordnung erlassen:


Artikel I


Die Studienordnung für den Studiengang Chemie mit dem Abschluss Diplom Chemie an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 28. Oktober 1998, zuletzt geändert durch Änderungsverordnung vom 03. März 2000 wird wie folgt geändert:

1.   

In § 9 erhält Abs. 1 die folgende Fassung: "Die Fachprüfungen der Diplomvorprüfung werden studienbegleitend abgelegt. Die empfohlenen Termine sind in § 10 Abs. 4 DPO Chemie ausgewiesen".

Abs. 2 wird gestrichen. Die Nummerierung der folgenden Absätze wird entsprechend angepasst.

Abs. 3 Satz 1 (neu Abs. 2 Satz 1) erhält folgende Fassung: " Den Anträgen auf Zulassung zu den Fachprüfungen zur Diplom-Vorprüfung sind nach § 10 Absatz 3 Nr. 2 DPO beizufügen."

In Abs. 4 (neu Abs. 3) entfällt der Satz ".Die Fachprüfungen können in begründeten Ausnahmefällen zusammenhängend in den ersten zwei Wochen des 5. Semesters abgelegt werden."

Abs. 6 (neu Abs. 5) wird gestrichen.

2.   

In § 11 wird in Abs. 1 Satz 1 die "Nr. 7" gestrichen.

Unter Absatz 1 Nr. 1 wird an sechster Stelle (Zählung der hängenden Einzüge) eingefügt: "im Vierten Fach Betriebswirtschaft für Chemiker ein Leistungsnachweis zu dem Propädeutikum 1: Kosten und Leistungsrechnung/Controlling, ein Leistungsnachweis zu dem Propädeutikum 2: Buchführung und Jahresabschluss und je ein Teilnahmenachweis für die Veranstaltungen "Management operativer Funktionen" und "Management finanzieller Funktionen."

Der siebte (neu achte) Einzug erhält folgende Fassung: "im Vierten Fach Materialwissenschaften: je ein Leistungsnachweis zu einem der angebotenen Forschungspraktika I und II mit zugehörender Vorlesung und ein Teilnahmenachweis zum Forschungspraktikum III mit zugehöriger Vorlesung;"

Unter Nr. 2 wird " Leistungsnachweis zur Veranstaltung "Toxikologie und Rechtskunde" durch "Sachkundenachweis gemäß Chemikalienverbotsverordnung" ersetzt.

In Abs. 2 erhält Nr. 4 die folgende Fassung: "einem Vierten Fach, das die Kandidatin/der Kandidat aus den Fächern in § 10 Absatz 5 wählen kann".

Abs. 4 erhält folgende Fassung: "Die Fachprüfungen des mündlichen Teils der Diplomprüfung werden studienbegleitend abgelegt. Die empfohlenen Termine sind in § 17 Abs. 3 DPO Chemie ausgewiesen."

Abs. 5 erhält folgende Fassung: "Auf die Möglichkeit des Freiversuchs (§ 22 Absatz 4 DPO bzw. § 93 Absätze 2 bis 7 HG abgedruckt im Anhang dieser Studienordnung) wird verwiesen".

Abs. 6 entfällt.

Abs. 7 (neu 6) erhält folgende Fassung: "Spätestens 4 Wochen nach Bestehen der letzten Fachprüfung soll die Kandidatin/der Kandidat mit der Diplomarbeit beginnen."

3.   

In § 16 erhält Abs. 2 Satz 1 folgende Fassung: "Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen in anderen Studiengängen oder an anderen deutschen, wissenschaftlichen Hochschulen werden angerechnet, soweit die Gleichwertigkeit festgestellt wird."

In Abs. 5 wird der Verweis auf § 66 UG durch den Verweis auf § 67 HG ersetzt.

4.   

Der im Anhang abgedruckte § 90a UG wird durch einen Abdruck des § 93 HG ersetzt.



Artikel II


Diese Änderung tritt mit Ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität in Kraft.


Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fachbereichsrates des Fachbereichs Chemie und Pharmazie vom 17.04.2002.



Münster, den 27. Juni 2002





      Der Rektor




      Prof. Dr. J. Schmidt





Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08. Februar 1991 (AB Uni 91/1), geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.


Münster, den 27. Juni 2002





      Der Rektor




      Prof. Dr. J. Schmidt

zurückblättern

 Diese Seite:   :: Seite drucken    :: Seite empfehlen     :: Seite kommentieren

© 2003 Universität Münster - Online-Redaktion     :: Seitenanfang Seitenanfang  

Universität Münster
Schlossplatz 2 · 48149 Münster
Tel.: +49 (251) 83-0 · Fax: +49 (251) 83-3 20 90
E-Mail: verwaltung@uni-muenster.de