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		Ordnungzur Änderung der Studienordnung
 für den Studiengang Physik an der Westfälischen Wilhelms-Universität
 Münster mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die
 Sekundarstufe I
 vom 14.Juni 2002
 Aufgrund des § 2 Abs. 4  und des § 86 Abs.  des Gesetzes über die 
		Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV. NW. S. 190) 
		hat die Westfälische Wilhelms-Universität Münster die folgende Ordnung erlassen: 
 
 
 
		
		 Artikel I
 Die Studienordnung für den Studiengang für den Studiengang Physik an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster mit dem 
		Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe I vom 10. September 1998, zuletzt geändert 
		durch Änderungsordnung vom 23.Februar 2000, wird wie folgt geändert:
		
 In § 5 Abs. 3 a erhält Satz 3 die folgende Fassung: "Ein Leistungsnachweis wird nur für eine mindestens 2 SWS 
		umfassende Lehrveranstaltung eines Teilgebiets erteilt".
 Artikel IIDiese Änderung tritt mit Ihrer Veröffentlichung in den 
		Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität in Kraft. 
 
		Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses der Fachbereichsrates des Fachbereichs Physik vom 17.07.2001 und durch Beschluss des Dekans in Eilkompetenz vom 07.06.2002
		 
 
 
		
		| Münster, den 14. Juni 2002 
 
 
 
 
 
 | Der Rektor 
 
 
 
 Prof. Dr. J. Schmidt
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 Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung 
		von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08. Februar 1991 (AB Uni 91/1), 
		geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.
			
 
 
 
		
		| Münster, den 14. Juni 2002 
 
 
 
 
 
 | Der Rektor 
 
 
 
 Prof. Dr. J. Schmidt
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