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Amtliche Bekanntmachungen

Ordnung
zur Änderung der Studienordnung
für den Studiengang Physik an der Westfälischen Wilhelms-Universität
Münster mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die
Sekundarstufe I
vom 14.Juni 2002


Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 86 Abs. des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV. NW. S. 190) hat die Westfälische Wilhelms-Universität Münster die folgende Ordnung erlassen:




Artikel I


Die Studienordnung für den Studiengang für den Studiengang Physik an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe I vom 10. September 1998, zuletzt geändert durch Änderungsordnung vom 23.Februar 2000, wird wie folgt geändert:

In § 5 Abs. 3 a erhält Satz 3 die folgende Fassung: "Ein Leistungsnachweis wird nur für eine mindestens 2 SWS umfassende Lehrveranstaltung eines Teilgebiets erteilt".

Artikel II

Diese Änderung tritt mit Ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität in Kraft.


Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses der Fachbereichsrates des Fachbereichs Physik vom 17.07.2001 und durch Beschluss des Dekans in Eilkompetenz vom 07.06.2002



Münster, den 14. Juni 2002





      Der Rektor




      Prof. Dr. J. Schmidt





Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08. Februar 1991 (AB Uni 91/1), geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.


Münster, den 14. Juni 2002





      Der Rektor




      Prof. Dr. J. Schmidt


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