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Amtliche Bekanntmachungen

Ordnung zur Änderung der Studienordnung
für den Studiengang der "Wirtschaftsinformatik" an der
Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 22. Februar 2001
vom 08. Juli 2002



Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 86 Abs. des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV. NW. S. 190), geändert durch Gesetz vom 27. November 2001 (GV.NW. S. 812) hat die Westfälische Wilhelms-Universität Münster die folgende Ordnung erlassen:

Artikel I

Die Studienordnung für den Studiengang der "Wirtschaftsinformatik" an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 22.Februar 2001 wird wie folgt geändert:
§ 14 Abs. 5 erhält folgende Fassung: "Zur mündlichen Abschlussprüfung im Fach Informationsmanagement kann nur zugelassen werden, wer 110 der in § 26 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 POWI geforderten 133 Leistungspunkte erworben hat. In den 110 Leistungspunkten müssen 11 Leistungspunkte aus dem Projektseminar und 8 Leistungspunkte aus einem anderen Seminar enthalten sein."


Artikel II

Diese Ordnung tritt mit Ihrer Verkündung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität (AB Uni) in Kraft.




Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses der Fachbereichsrates des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaft vom 12. Juni 2002



Münster, den 08. Juli 2002





      Der Rektor




      Prof. Dr. J. Schmidt





Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08.02.1991 (AB Uni 91/1), geändert am 23.12.1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.


Münster, den 08. Juli 2002





      Der Rektor




      Prof. Dr. J. Schmidt

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