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Amtliche Bekanntmachungen

Ordnung zur Änderung
der Ordnung für die Prüfung in den Studiengängen der Wirtschaftsinformatik der
Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 20. Februar 1985
vom 27. Juni 2002



Aufgrund des § 2 Abs. 4, des § 94 Abs. 1 und des § 122 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NW. S.190) geändert durch Gesetz vom 27.November 2001 (GV.NRW.S.812), hat die Westfälischen Wilhelms-Universität Münster die folgende Ordnung erlassen:



Artikel I

Die Ordnungen für die Prüfung in den Studiengängen der Wirtschaftsinformatik der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 09. März 1999 ( AB Uni 99/16), zuletzt geändert durch Änderungsverordnung vom 26. Februar 2001 (AB Uni 01/2) wird wie folgt geändert:

  1. § 17 Absatz 10 Satz 1 erhält folgende Fassung: "Die Zulassung zur Prüfung im Fach Informationsmanagement (§ 23) setzt voraus, dass der Kandidat/die Kandidatin 110 der 133 Leistungspunkte gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 erworben hat; in den 110 Leistungspunkten müssen 11 Leistungspunkte aus dem Projektseminar und 8 Leistungspunkte aus einem anderen Seminar enthalten sein."
  2. § 40 Absatz 3 erhält folgende Fassung: "Die Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung im Fach Informationsmanagement setzt bei Studierenden des Master-Studienganges voraus, dass der Kandidat/die Kandidatin 69 der 85 Leistungspunkte gemäß Absatz 4 Nr. 1 erworben hat; in den 69 Leistungspunkten müssen 11 Leistungspunkte aus dem Projektseminar und 8 Leistungspunkte aus einem anderen Seminar enthalten sein."

Artikel II

Diese Änderungsordnung gilt für alle Studierenden, die in den Studiengängen der Wirtschaftsinformatik an der Westfälischen Wilhelms-Universität eingeschrieben sind.

Artikel III

Diese Ordnung tritt mit Ihrer Verkündung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität (AB Uni) in Kraft.




Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses der Fachbereichsrates des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaft vom 12. Juni 2002



Münster, den 27. Juni 2002





      Der Rektor




      Prof. Dr. J. Schmidt





Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08.02.1991 ( AB Uni 91/1) zuletzt geändert am 23.12.1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.


Münster, den 27. Juni 2002





      Der Rektor




      Prof. Dr. J. Schmidt

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