| Ordnung zur Änderungder Ordnung für die Prüfung in den Studiengängen der Wirtschaftsinformatik der
 Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 20. Februar 1985
 vom 27. Juni 2002
 
 Aufgrund des § 2 Abs. 4, des § 94 Abs. 1 und des § 122 des Gesetzes 
			über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 
			(GV.NW. S.190) geändert durch Gesetz vom 27.November 2001 (GV.NRW.S.812),  hat die Westfälischen 
			Wilhelms-Universität Münster die folgende Ordnung erlassen: 
 
 Artikel IDie Ordnungen für die Prüfung in den Studiengängen der Wirtschaftsinformatik der 
			Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 09. März 1999 ( AB Uni 99/16), zuletzt geändert durch 
			Änderungsverordnung vom 26. Februar 2001 (AB Uni 01/2) wird wie folgt geändert: 
					§ 17 Absatz 10 Satz 1 erhält folgende Fassung: "Die Zulassung zur Prüfung im Fach 
				  Informationsmanagement (§ 23) setzt voraus, dass der Kandidat/die Kandidatin 110 der 133 Leistungspunkte 
				  gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 erworben hat; in den 110 Leistungspunkten müssen 11 Leistungspunkte aus dem 
				  Projektseminar und 8 Leistungspunkte aus einem anderen Seminar enthalten sein."
				 
					§ 40 Absatz 3  erhält folgende Fassung: "Die Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung im Fach 
				  Informationsmanagement setzt bei Studierenden des Master-Studienganges voraus, dass der Kandidat/die Kandidatin 
				  69 der 85 Leistungspunkte gemäß Absatz 4 Nr. 1 erworben hat; in den 69 Leistungspunkten müssen 11 
				  Leistungspunkte aus dem Projektseminar und 8 Leistungspunkte aus einem anderen Seminar enthalten sein."
				 
			 Artikel II
			Diese Änderungsordnung gilt für alle Studierenden, die in den Studiengängen der Wirtschaftsinformatik an der 
			Westfälischen Wilhelms-Universität eingeschrieben sind. Artikel III
			Diese Ordnung tritt mit Ihrer Verkündung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität (AB Uni) in Kraft. 
 
 
 
			Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses der Fachbereichsrates des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaft vom 12. Juni 2002
			 
 
 
				
			| Münster, den 27. Juni 2002 
 
 
 
 
 
 | Der Rektor 
 
 
 
 Prof. Dr. J. Schmidt
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 Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08.02.1991 ( AB Uni 91/1) 
			zuletzt geändert am 23.12.1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.
				
 
 
 
			
			| Münster, den 27. Juni 2002 
 
 
 
 
 
 | Der Rektor 
 
 
 
 Prof. Dr. J. Schmidt
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