| Ordnung zur Änderungder Ordnung für die Prüfung in den Studiengängen der Volkswirtschaftslehre der
 Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 09. März 1999
 vom 27. Juni 2002
 
			Aufgrund des § 2 Abs. 4, des § 94 Abs. 1 und des § 122 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes 
			Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 14. März 2000 (GV.NW. S.190) geändert durch Gesetz 
			vom 27.November 2001 (GV.NRW.S.812),  hat die Westfälischen Wilhelms-Universität Münster die folgende Ordnung erlassen:
 
 
 Artikel I
 Die Ordnungen für die Prüfung in den Studiengängen der Volkswirtschaftslehre der Westfälischen Wilhelms-Universität 
			Münster vom 09. März 1999 ( AB Uni 99/15), zuletzt geändert durch Änderungsverordnung vom 26. Februar 2001 (AB Uni 01/2) wird wie folgt geändert:
			 
				§ 25 Absatz 2 erhält folgende Fassung: 
 "Für Seminarleistungen gilt Absatz 1 entsprechend. Ausnahmsweise können Seminare in den Fächern Allgemeine Volkswirtschaftslehre 
				  und Wirtschafts- und Finanzpolitik (§ 26 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2) welche verpflichtend vorgeschrieben sind und auch bei der 
				  Wiederholung mit der Note "nicht ausreichend" bewertet wurden, ein zweites Mal wiederholt werden. Die Inanspruchnahme eines 
				  derartigen dritten Versuchs ist nicht möglich, wenn eich der/die Studierende bereits in der Widerholung der Diplomprüfung gemäß 
				  § 27 Abs. 1 befindet."
Nach § 27 Abs. 1 wird als neuer Absatz 2 eingefügt:
 " 2. in der zweiten Wiederholung eines Seminars gemäß § 25 Absatz 2 Satz 2 nicht mindestens die Note "ausreichend" 
					(4,0) erzielt wurde, oder"
 
 Die folgenden Absätze werden fortlaufend mit den neuen Absatznummern 3 und 4 nummeriert.
 
 Absatz 4 erhält folgende neue Fassung:
 
 "in der Prüfung im Fach integriertes Management nicht mindestens die Note "ausreichend" (4,0) erzielt wurde."
 
			
			 Artikel IIDiese Änderungsordnung gilt für alle Studierenden, die in den Studiengängen der Volkswirtschaftslehre an der 
			Westfälischen Wilhelms-Universität eingeschrieben sind.
			 
 
 Artikel IIIDiese Ordnung tritt mit Ihrer Verkündung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität 
				(AB Uni) in Kraft. 
 
 
 
 
 
				Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses der Fachbereichsrates des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaft vom 12. Juni 2002
				
			 
 
 
				
			| Münster, den 28.01.2002 
 
 
 
 
 
 | Der Rektor 
 
 
 
 Prof. Dr. J. Schmidt
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				Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, 
				die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08.02.1991 ( AB Uni 91/1) zuletzt geändert 
				am 23.12.1998 ( AB Uni 99/4), hiermit verkündet.	 
 
 
			
			| Münster, den 28.01.2002 
 
 
 
 
 
 | Der Rektor 
 
 
 
 Prof. Dr. J. Schmidt
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