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Amtliche Bekanntmachungen

Ordnung zur Änderung der Studienordnung
für den Studiengang Geographie
an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
mit den Abschlüssen Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die
Sekundarstufe II und für die Sekundarstufe II/ Sekundarstufe I und
Erweiterungsprüfung
vom 10.09.1998



Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 86 Abs. des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 ( GV. NW. S. 190) hat die Westfälische Wilhelms-Universität Münster die folgende Ordnung erlassen:



Artikel I

Die Studienordnung für den Studiengang Geographie an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster mit den Abschlüssen Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II und für die Sekundarstufe II/ Sekundarstufe I und Erweiterungsprüfung vom 10.09.1998 in der Fassung der Änderungsordnung vom 23.03.2000 wird wie folgt geändert:

  1. In § 9 Abs. 1 Wird die Zahl "19" in "17" und die Zahl "12" in "14" geändert.

  2. In § 9 Abs. 2 wird Satz 2 "Zur Vertiefung eines Teilgebietes ist zusätzlich eine mindestens 2stündige Veranstaltung notwendig" durch den Satz "zur Vertiefung eines Teilgebietes ist zusätzlich eine mindestens 4stündige Veranstaltung notwendig" ersetzt.

  3. § 9 Abs. 4 erhält folgende Fassung:

    Aus den Bereichen A,D und E (vgl. § 6 (2)), Exkursionen und Examensvorbereitung

    V Landschaftstypen der Erde (A)2 SWS
    S Fernerkundung/ Karteninterpretation (D1)2 SWS
    S Ausgewählte Probleme der Fachdidaktik (E)2 SWS
    S Vorbereitung auf das Examen1 SWS
    Exk. 18 Tage, davon eine mindestens 14-tägige Exkursion10 SWS


  4. § 9 Abs. 5 erhält folgende Fassung:

    (5) Wahlpflichtveranstaltungen

    Aus den Bereichen A, B und C ( vgl. § 6 (2)

    V aus der Anthropogeographie (B)2 SWS
    V aus der regionalen Geographie (C)2 SWS
    S aus der physischen Geographie/ Landschaftsökologie (A) 2 SWS
    S aus der Anthropogeographie (B)2 SWS
    S aus der regionalen Geographie (C 2, C3)2 SWS
    Im Falle der Vertiefung von (A) oder (B):
    ein weiteres Seminar aus (A) bzw. (B) in Verbindung mit 5 Geländetagen4 SWS
    zusätzlich
    Im Falle der Vertiefung von (C):
    ein weiteres Seminar und 5 Exkursionstage zur regionalen Geographie4 SWS
    zusätzlich


Artikel II

Diese Ordnung findet auf Studierende Anwendung, die ab Sommersemester 2002 erstmalig für den Studiengang Geographie mit den Abschlüssen Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II und für die Sekundarstufe II/ Sekundarstufe I und Erweiterungsprüfung an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster eingeschrieben sind



Artikel III

Diese Ordnung tritt mit Wirkung vom 16. Mai 2002 in Kraft, sie wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität (AB Uni) verkündet.


Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses der Fachbereichsrates des Fachbereichs Geowissenschaften vom 23.01.2002 sowie der Eilentscheidung des Dekans vom 24.04.2002



Münster, den 16. Mai 2002





      Der Rektor




      Prof. Dr. J. Schmidt





Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08.02.1991 (AB Uni 91/1) zuletzt geändert am 23.12.1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.


Münster, den 16. Mai 2002





      Der Rektor




      Prof. Dr. J. Schmidt

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