| Erste Ordnung zur Änderung der Habilitationsordnung des Fachbereichs 7- Psychologie und Sportwissenschaft - der Westfälischen Wilhelms-Universität
 Münster vom 15. November 2000
 vom 31.Mai 2002
 
 Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 98 Abs. 4 Satz des Gesetzes über die Hochschulen des Landes 
			Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NW. S. 190) hat die Westfälische Wilhelms-Universität 
			die folgende Ordnung erlassen: 
 
 
 
			
			 
 Artikel I
 Die Habilitationsordnung für den Fachbereich 7  -Psychologie und Sportwissenschaft- der Westfälischen Wilhelms-Universität 
			vom 15.November 2000 (AB Uni 2000/13) wird wie folgt geändert: 
 
				Der Begriff "Erweiterter Fachbereichsrat" in der Habilitationsordnung wird im gesamten Text durch den Begriff "Fachbereichsrat" ersetzt.
				§ 5 Abs.1 der Habilitationsordnung erhält folgende Fassung:
			"Über die Habilitation entscheidet der Fachbereichsrat des Fachbereichs 07 Psychologie und Sportwissenschaft. Bei den Beschlussfassungen haben nur die Mitglieder aus der Gruppe der Professorinnen/Professoren 
			sowie die sonstigen habilitierten Mitglieder des Fachbereichsrats Stimmrecht; die übrigen Mitglieder wirken beratend mit. Darüber hinaus sind alle Mitglieder des Fachbereichs aus der Gruppe der 
			Professorinnen/Professoren berechtigt, an den Entscheidungen des Fachsbereichsrates in Habilitationsangelegenheiten beratend mitzuwirken".
				In § 3 Abs. 2 Satz 3 und 4 wird der Begriff Habilitationsausschuss durch den Begriff Habilitationskommission ersetzt.
			 Artikel II
 Diese Ordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der 
			Westfälischen Wilhelms-Universität in Kraft. 
 
 
 
 Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fachbereichsrates des Fachbereichs Psychologie und Sportwissenschaft vom 15.05.2002, 
			sowie der Entscheidung des Dekans (Eilkompetenz) vom 23.Mai 2002 
 
 
			
			| Münster, den 31. 05. 2002 
 
 
 
 
 
 | Der Rektor 
 
 
 
 Prof. Dr. J. Schmidt
 |  
 
 
 
 
 | Die Vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die 
			Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08.Februar 1991 (AB Uni 91/1) zuletzt geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.
				
 
 | 
 
 
			
			| Münster, den 31. 05. 2002 
 
 
 
 
 
 | Der Rektor 
 
 
 
 Prof. Dr. J. Schmidt
 |  
 |