| Studienordnung für den Studiengang
 "Angewandte Kulturwissenschaften - Kultur,
 Kommunikation und Management"
 
 im Nebenfach mit dem Abschluß Magisterprüfung
 vom 22. Februar 2002
 
 
 
			Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 86 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes 
			Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NW.S.190) erläßt die 
			Westfälische Wilhelms-Universität Münster die folgende Studienordnung:
			 
 
 
 
 §  1Geltungsbereich und Fächerkombination
			
			      | (1) | Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die 
			    Akademische Abschlußprüfung - Magisterprüfung - der Philosophischen Fakultät 
			    der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 17. Dezember 1997, 
			    zuletzt geändert durch die siebte Änderungsordnung vom 7. Januar 2002 das 
			    Studium im Nebenfachstudiengang "Angewandte Kulturwissenschaften - Kultur, 
			    Kommunikation und Management". |  
			      | (2) | Das Magisternebenfach "Angewandte Kulturwissenschaften - Kultur, Kommunikation und
				Management" kann in Kombination mit den von den Fachbereichen Geschichte/Philosophie und
				Philologie angebotenen Hauptfächern studiert werden. Es darf weder mit dem Nebenfach
				Kommunikationswissenschaft noch mit dem Nebenfach Wirtschaftspolitik kombiniert werden. |  
 
 §  2Studienziele
			
			      | (1) | Die Ausbildung der Studierenden im Nebenfach "Angewandte Kulturwissenschaften Kultur,
				Kommunikation und Management" wird nicht für die Anforderungen der Praxis von heute
				geleistet. Der rasche Wandel, den wir in den letzten Jahren in der Gesellschaft erlebt haben und
				dessen Tempo sich eher noch beschleunigt, verlangt vielmehr ein Ausbildungskonzept, das über
				aktuell bestehende Strukturen und Prozesse hinweg langfristig Bestand haben kann. Die
				Anforderungen von morgen sind heute noch nicht absehbar. Durch ein erfolgreich abgeschlossenes
				Studium des Nebenfaches "Angewandte Kulturwissenschaften - Kultur, Kommunikation und
				Management" soll den Studierenden die Fähigkeit vermittelt werden, den Wandel selbst zu
				begreifen, ihn zu interpretieren und im Rahmen ihrer zukünftigen Tätigkeit in den Bereichen
				Kultur, Medien und Wirtschaft mitzugestalten.
			 |  
			      | (2) | Um dieses Ziel zu erreichen, sind im Verlaufe des Studiums grundlegende wissenschaftliche 
			    Kenntnisse und Fähigkeiten (einschließlich der Beherrschung von Methoden) 
			    in den Disziplinen Kultur- und Kommunikationswissenschaft sowie 
			    Betriebswirtschaftslehre und Rechtswissenschaft zu erwerben. Neben dem 
			    Erwerb von Analysekompetenz in diesen Teilbereichen des Studiengangs wird 
			    durch interdisziplinäre Veranstaltungen bewußt auch die Förderung von 
			    Synthesekompetenz angestrebt. Nicht das Expertentum in einem engen 
			    Teilbereich allein, sondern auch die Fähigkeit, wissenschaftliche 
			    Erkenntnisse aus unterschiedlichen Bereichen in einen Zusammenhang zu 
			    bringen und in ihrer Gesamtheit zu interpretieren, bietet die 
			    Voraussetzung für eine Orientierung in einer komplexen und dynamischen Umwelt.
				 |  
			      | (3) | Das Erreichen der Studienziele kann nicht durch die Lehre allein gesichert werden; vielmehr
				ist hierfür auch ein hohes Maß an Eigeninitiative der Studierenden erforderlich (z.B. Projektarbeit,
				Praktika, intensives Literaturstudium, Erwerb von Schlüsselqualifikationen).
			 |  
 
 §  3Studienvoraussetzungen
 
 
				Zugangsvoraussetzung für die Zulassung zum Studium ist die Hochschulreife (allgemeine oder
				fachgebundene Hochschulreife) oder ein von zuständiger staatlicher Stelle als gleichwertig 
				anerkanntes Zeugnis.
			 
 
 §  4Studienbeginn
 
 
				Das Studium kann nur im Wintersemester aufgenommen werden.
			 
 
 §  5Studienaufbau, Regelstudienzeit und Studienumfang
			
			      | (1) | Das Studium des Nebenfaches "Angewandte Kulturwissenschaften - Kultur, Kommunikation 
				  und Management" gliedert sich in das Grundstudium und in das Hauptstudium. Da
				Grundstudium wird mit einer Zwischenprüfung, das Hauptstudium mit einer Magisterprüfung
				abgeschlossen. Die Prüfungen des Grund- und Hauptstudiums werden studienbegleitend abgelegt.
				 |  
			      | (2) | Die Regelstudienzeit beträgt neun Semester. 
				   |  
			      | (3) | Das Studium umfaßt Lehrveranstaltungen des Pflicht- und Wahlpflichtbereiches. 
				  Der Studienumfang beträgt 32 Semesterwochenstunden (SWS). Davon entfallen 16 SWS auf da
				Grundstudium und 16 SWS auf das Hauptstudium.
				   |  
			      | (4) | Im Grundstudium soll der/die Studierende diejenigen Kenntnisse erwerben und die 
				  systematische Orientierung gewinnen, die erforderlich sind, um die notwendigen Entscheidungen über
				die Ausgestaltung des Hauptstudiums fallen und das Hauptstudium mit Erfolg absolvieren zu
				können. Das Grundstudium soll zum Ende des 4. Semesters abgeschlossen sein, damit die
				Regelstudienzeit gemäß § 5 Abs. 2 realisiert werden kann.
				   |  
			      | (5) | Im Hauptstudium soll der/die Studierende die Analyse- und Synthesekompetenz erwerben, die
				erforderlich ist, um den in § 2 genannten Anforderungen gerecht zu werden. Das Hauptstudium
				beginnt planmäßig im 5. Semester und endet mit der Ablegung der Magisterprüfung. Das
				Hauptstudium kann frühestens begonnen werden, wenn maximal noch 7 Leistungspunkte aus
				dem Grundstudium bzw. maximal 4 Leistungspunkte und ein Teilnahmenachweis aus dem
				Grundstudium ausstehen. Der Kandidat / die Kandidatin muß sich z dem jeweils nächsten
				Prüfungstermin zum Erwerb der noch ausstehenden Nachweise an melden.
				   |  
			      | (6) | Während des Studiums ist ein mindestens sechswöchiges Pflichtpraktikum in 
				Tätigkeitsfeldem mit kultur-, kommunikations- und/oder wirtschaftswissenschaftlichem 
				Bezug abzuleisten.
				   |  
 
 §  6Inhalt und Aufbau des Grundstudiums
			
			      | (1) | Gegenstand des Grundstudiums sind die im folgenden abgebildeten grundlegenden 
				  kulturkommunikationswissenschaftlichen sowie grundlegende betriebswirtschaftliche und
				rechtswissenschaftliche Veranstaltungen. Zu Beginn des Studiums findet ein freiwilliger
				Einführungskurs als Blockveranstaltung statt. Neben den unten angegebenen
				Pflichtveranstaltungen wird im Grundstudium ein freiwilliges Zusatzangebot unterbreitet, in dem
				Schlüsselqualifikationen, wie z.B. der Umgang mit statistischen Software Paketen und rhetorische
				Fertigkeiten trainiert werden können. Zum Bestehen des Grundstudiums müssen 19
				Leistungspunkte erworben werden. Der vorgeschriebene Umfang des Grundstudiums beträgt 16
				SWS. Die Prüfungsleistungen verteilen sich auf folgende Veranstaltungen und werden wie folgt mit
				Semesterwochenstunden und Leistungspunkten belegt:
			 
			
			 
						
			
				| Veranstaltungen | SWS | Leistungs- punkte
 |  
				
				| Einführungskurs (freiwillig) |  
				
				| Kultur und kommunikations- wissenschaftliche Veranstaltung
 |  |  |  
				| Propädeutik | 1 SWS | TN |  
				| Einführung in die Kommunikations- und Medientheorie
 | 3 SWS 
 | 4
 |  
				| Kulturtheorie und -geschichte | 2 SWS | 3 |  
				| Exemlarische Kulturanalyse | 2 SWS | TN |  
				| Betriebswirtschaftliche und rechtswissenschaftliche Veranstaltungen
 |  |  |  
				| Einführung in die BWL | 2 SWS | 3 |  
				| Rechnungswesen und Controlling | 2 SWS | 3 |  
				| Grundlagen der Rechtswissenschaft | 2 SWS | 3 |  
				| Empirische Sozialforschung | 2 SWS | 3 |  
				| Summe | 16 SWS | 19 LP |  |  
			      | (2) | Die Leistungen werden studienbegleitend nach dem Leistungspunktsystem 
				  erbracht. Leistungspunkte werden vergeben, wenn die zugehörige Prüfungsleistung 
				  mindestens mit der Note "ausreichend" (4,0) bewertet wurde.
				   |  
			      | (3) | In der Regel erfolgen die Prüfungen im Grundstudium in Form von Klausurarbeiten. Dabei
				werden in Abhängigkeit von dem Umfang der Veranstaltungen Klausurarbeiten mit einer 
				Gesamtdauer von 60 Minuten, 90 Minuten, maximal aber 120 Minuten geschrieben. Die/der
				Lehrende kann andere, gleichwertige Prüfungsformen bestimmen, wenn dies mit Blick auf die
				Inhalte der Veranstaltung oder deren didaktische Konzeption erforderlich ist. Die Entscheidung
				für eine andere Prüfungsform wird von der/dem Lehrenden zu Beginn der Veranstaltung bekannt
				gegeben.
				   |  
			      | (4) | Ist die für den Abschluß der Zwischenprüfung erforderliche Zahl an Leistungspunkten
				erreicht, wird ein Zwischenprüfungszeugnis ausgestellt.
				   |  
 
 §  7Inhalt und Aufbau des Hauptstudiums
			
			      | (1) | Gegenstand des Hauptstudiums sind Vertiefungsvorlesungen und -seminare in den Teildisziplinen des Studienganges und 
				  interdisziplinäre Veranstaltungen, die der Integration der verschiedenen Wissensgebiete dienen. Neben den Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen wird
 			auch im Hauptstudium ein freiwilliges Zusatzangebot unterbreitet, in dem Schlüssel
				qualifikationen trainiert werden können. Der vorgeschriebene Umfang des Hauptstudium beträgt
				16 SWS. Die Prüfungsleistungen verteilen sich auf folgende Veranstaltungstypen und werden wie
				folgt mit Semesterwochenstunden und Leistungspunkten belegt (eine Übersicht über das
				Lehrprogramm findet sich auch im Anhang).
				 
				  
				   
				
				
				| Veranstaltungen | SWS | Leistungs- punkte
 |  
						| 3 Vertiefungsvorlesungen (davon eine Vorlesung aus dem Bereich Kulturwissenschaft, eine aus dem 
						Bereich Kommunikationswissenschaft und einen aus dem Bereich Betriebswirtschaftslehre | 6 SWS | 9 |  
				| 1 Seminar | 2 SWS 
 | 5 
 |  
				| 1 Veranstaltung aus dem Integrationsblock I | 2 SWS | 3-5*) |  
				| 1 weitere Veranstaltung nach Wahl der/des Studierenden | 2 SWS | 3-5*) |  
				| 1 weitere Veranstaltung nach Wahl der/des Studierenden | 2 SWS | 3-5*) |  
					| 1 weitere Veranstaltung nach Wahl der/des Studierenden | 2 SWS | TN |  
				| Summe | 16 SWS | mindestens 23 LP |  |  
			      |  | *)Die Zahl der in einer Veranstaltung zu erwerbenden Leistungspunkte richtet sich nach dem Typ
				der Veranstaltung. In Vorlesungen im Umfang von 2 SWS können üblicherweise 3
				Leistungspunkte erworben werden. In Seminaren im Umfang von 2 SWS können üblicherweis 
				5 Leistungspunkte erworben werden.
 
 |  
			      | (2) | Die Leistungen werden studienbegleitend nach dem Leistungspunktsystem abgenommen.
				Leistungspunkte werden vergeben, wenn die zugehörige Prüfungsleistung mindestens 
				mit der Note "ausreichend" (4,0) bewertet wurde.
				   |  
			      | (3) | Die Leistungspunkte können je nach Art und Dauer der zu erbringenden Leistung variieren.
				Die Zahl der Leistungspunkte ist unabhängig davon, wie gut oder schlecht die Prüfung bestanden
				wurde.
				   |  
			      | (4) | In der Regel erfolgen die Prüfungen im Anschluß an Vorlesungen in Form 
				  von Klausurarbeiten. Dabei werden in Abhängigkeit von dem Umfang der Veranstaltungen Klausurarbeiten mit
				einer Gesamtdauer von 60 Minuten, 90 Minuten, maximal aber 120 Minuten geschrieben.
				Leistungsnachweise in Seminaren werden in der Regel durch Seminararbeiten und Referate
				erworben. Die/der Lehrende kann andere, gleichwertige Prüfungsformen bestimmen, wenn dies
				mit Blick auf die Inhalte der Veranstaltung oder deren didaktische Konzeption erforderlich ist.
				Die Entscheidung für eine andere Prüfungsform wird zu Beginn der Veranstaltung von der/dem
				Lehrenden bekannt gegeben.
				   |  
 
 §  8Veranstaltungstypen im Hauptstudium
			
			      | (1) | Vertiefungsvorlesungen bieten auf der Grundlage des aktuellen Forschungsstandes eine
				zusammenhängende Darstellung größerer Themenkomplexe. Sie vertiefen das im Grundstudium	erworbene 
				kulturwissenschaftliche, kommunikationswissenschaftliche, betriebswirtschaftliche oder
				rechtswissenschaftliche Wissen.
				   |  
			      | (2) | Seminare geben die Möglichkeit zur selbständigen Arbeit innerhalb eines vorgegebenen
				thematischen Rahmens. Im Mittelpunkt stehen die selbständige Auseinandersetzung mit
				komplexen wissenschaftlichen Fragestellungen unter Anwendung wissenschaftlicher Methoden, die
				kritische Beurteilung von Forschungsergebnissen sowie die Darstellung und Diskussion der eigenen
				Ergebnisse.
				   |  
			      | (3) | Veranstaltungen des Integrationsblocks I unterscheiden sich von den unter § 8 (1) und (2)
				beschriebenen Vertiefungsvorlesungen und Seminaren dahingehend, daß Themenkomplexe hier
				ganz bewußt einer disziplinenübergreifenden Analyse zugänglich gemacht werden. Die Studierenden
				erhalten dadurch eine Problemlösungskompetenz, die der Natur der meisten in der Praxis
				auftretenden Aufgaben entspricht. Sie werden in die Lage versetzt, Wissen aus unterschiedlichen
				Disziplinen zur Lösung komplexer Probleme unter Einhaltung wissenschaftlicher Spielregeln zu
				verwenden.
				   |  
			      | (4) | Veranstaltungen des Integrationsblocks II bieten die Möglichkeit einer praxisorientierten
				Anwendung des theoretischen Wissens. In diesen Block fallen Planspiele, Fallstudien, Projekte und
				andere anwendungsbezogene Veranstaltungen. In Veranstaltungen dieses Typs werden überwiegend
				Teilnahmenachweise erworben.
				   |  
			      | (5) | Die Zuordnung der angebotenen Veranstaltungen zu den beschriebenen Veranstaltungstypen
				erfolgt jeweils im kommentierten Vorlesungsverzeichnis.
				   |  
 
 §  9Magisterprüfung
			
			      | (1) | Das Magisterstudium schließt mit der Magisterprüfung ab. Für die Organisation und
				Durchführung der Prüfung ist die Philosophische Fakultät zuständig. Das Nähere regelt die
				Magisterprüfungsordnung.
				   |  
			      | (2) | Im Nebenfach "Angewandte Kulturwissenschaften - Kultur, Kommunikation und
				Management" wird die Magisterprüfung studienbegleitend erbracht.
				 |  
			      | (3) | Ist die für den Abschluß der Magisterprüfung erforderliche Zahl von mindestens 23
				Leistungspunkten aus den oben genannten Veranstaltungen des Hauptstudiums erreicht, wird das
				Abschlußzeugnis ausgestellt. Die Abschlußnote errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der
				mit den jeweiligen Leistungspunkten gewichteten Einzelnoten der Pflicht- und
				Wahlpflichtveranstaltungen des Hauptstudiums. Werden im Nebenfach "Angewandte
				Kulturwissenschaften - Kultur, Kommunikation und Management in dem Semester, in dem eine
				Kandidatin / ein Kandidat die 23 Leistungspunkte des Hauptstudiums erreicht noch weitere
				Leistungspunkte erworben, so kann die Kandidatin/der Kandidat entscheiden, welche Leistung in
				die Berechnung der Abschlußnote eingehen soll.
				   |  
 
 §  10Studienplan
 
 
			Der Studienordnung ist gemäß § 86 Abs. 4 Hochschulgesetz ein Studienplan als Anhang beigefügt. 
			Er dient den Studierenden als Empfehlung für einen sachgerechten und ordnungsgemäße
			Aufbau des Studiums. 
 
 §  11Studienberatung
			
			      | (1) | Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch die Zentrale Studienberatung der Universität.
				   |  
			      | (2) | Für konkrete Fragen des Studiums wird eine studienbegleitende Fachberatung durch d
				Lehrenden des Studiengangs angeboten.
				   |  
			      | (3) | Zu Beginn des Studiums werden von den Lehrenden des Studiengangs und von der Fachschaft besondere 
				  Einführungsveranstaltungen durchgeführt.
				   |  
 
 §  12Übergangsbestimmungen
 
 
				Die vorstehende Satzung findet auf alle Studierenden Anwendung, die vom Wintersemester
				2001/2002 an erstmalig für den Nebenfachstudiengang "Angewandte Kulturwissenschaften
				Kultur, Kommunikation und Management an der Westfälischen Wilhelms-Universität
				eingeschrieben worden sind. § 1 Abs. 2 findet auf alle Studierenden Anwendung, die vom
				Sommersemester 2002 an für den Nebenfachstudiengang "Angewandte Kulturwissenschaften
				Kultur, Kommunikation und Management eingeschrieben worden sind.
			 
 
 §  13Inkrafttreten
 
 
			Diese Studienordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der
			Westfälischen Wilhelms-Universität am Tage nach Aushang in Kraft.
			 
 
 
 
 Das Lehrangebot im Überblick
 Grundstudium: Vermittlung von theoretischem Grundlagenwissen (Analysekompetenz)
 
 
 
			
			
			    |  | Kultur- und Kommunikationswissenschaft | Betriebswirtschaftslehre und Rechtswissenschaft |  
			    | Freiwillige Einführungstage | Einführungstage als Blockveranstaltung
 |  
				| Pflichtveranstaltungen | Propädeutik | Kulturtheorie und -geschichte | Einführung in die Betriebswirtschaftslehre | Grundlagen der Rechtswissenschaft |  
			    |  | Einführung in die Kommunikations- und Medientheorie | Exemplarische Kulturanalyse | Rechnungswesen und Controlling | Empirische Sozialforschung
 |  
			    | Freiwilliges Zusatzangebot | Tools & Skills (Schlüsselqualifikationen, z.B. SPSS)2 |  
			    |  | 16 SWS Grundstudium = 19 Leistungspunkte |  
 
 
 
 
 
 
 Das Lehrangebot im Überblick
 Hauptstudium: Analyse- und Synthesekompetenz zur Herstellung von Handlungskompetenz
 
 
 
			
				|  | Kultur- und Kommunikationswissenschaft | Betriebswirtschaftslehre und Rechtswissenschaft |  
			    | Vertiefungsvorlesungen | Kultur- und kommunikationswissenschaftliche Vorlesungen | Betriebswirtschaftliche und rechtswissenschaftliche Vorlesungen
 |  
				| Beispiele | Mediennutzung und Medienwirkung | Medienkultur | Theorien des Bildes
 |  | Marketing für Kultur & Medien | Personal und Organisation | Cross Cultural Management |  |  
			    | Vertiefungsseminare | Kultur- und Kommunikationswissenschaftliche Seminare | Betriebswirtschaftliche und rechtswissenschaftliche Seminare |  
			    | Integrationsblock I | Interdisziplinäre Veranstaltungen (teilweise im Co-teaching) |  
			    | Integrationsblock II | Fallstudien / Projekte / Planspiele u. sonst. Veranstaltungen |  
			    | Freiwilliges Zusatzangebot | Tools & Skills (Schlüsselqualifikationen) |  
			    |  | 16 SWS Grundstudium = 23 Leistungspunkte |  
 
 
 
 
 
 Empfohlener Studienverlaufsplan
 A. Grundstudium (16 SWS)
 
 
 
			
			
				|  | Veranstaltung | SWS | Art der Leistung | Punkte |  
				| 1. Semester |  | 6 SWS | 1 TN, 2 LN |  |  
				|  | Einführungskurs (freiwillig) |  |  |  |  
				|  | Propädeutik | 1 SWS | TN |  |  
				|  | Einführung in die Kommunikations- und Medientheorie
 | 3 SWS | LN | 4 |  
				|  | Kulturtheorie und -geschichte | 2 SWS | LN | 3 |  
				| 2. Semester |  | 4 SWS | 2 LN |  |  
				|  | Einführung in die Betriebswirtschaftslehre | 2 SWS | LN | 3 |  
				|  | Grundlagen der Rechtswissenschaft | 2 SWS | LN | 3 |  
				| 3. Semester |  | 4 SWS | 1 TN, 1 LN |  |  
				|  | Exemplarische Kulturanalyse | 2 SWS | TN |  |  
				|  | Rechnungswesen und Controlling | 2 SWS | LN | 3 |  
				| 4. Semester |  | 2 SWS | 1 LN |  |  
				|  | Empirische Sozialforschung | 2 SWS | LN | 3 |  
				| Summe |  | 16 SWS | 2 TN, 6 LN | 19 LP |  
 B. Hauptstudium (16 SWS)
 
 
 
			
				|  | Veranstaltungen | SWS | Art der Leistung | Punkte |  
				| 5. Semester |  | 4 SWS | 2 LN |  |  
				|  | 1 Vertiefungsvorlesung aus dem Bereich Kulturwissenschaft, Kommunikationswissenschaft
 oder Betreibswirtschaftslehre
 | 2 SWS | LN | 3 |  
				|  | 1 weitere Veranstaltung nach Wahl der/des Studierenden
 | 2 SWS 
 
 | LN 
 
 | 3-5*) |  
				| 6. Semester |  | 4 SWS | 2 LN |  |  
				|  | 1 Vertiefungsvorlesung aus dem Bereich Kulturwissenschaft, Kommunikationswissenschaft
 oder Betreibswirtschaftslehre
 | 2 SWS | LN | 3 |  
				|  | 1 Seminar | 2 SWS | LN | 5 |  
				| 7. Semester |  | 4 SWS | 2 LN |  |  
				|  | 1 Veranstaltung aus dem Integrationsblock I | 2 SWS 
 
 | LN | 3 |  
				|  | 1 weitere Veranstaltung nach Wahl der/des Studierenden | 2 SWS | LN | 3-5*) |  
				| 8. Semester |  | 4 SWS | 1 TN, 1 LN |  |  
				|  | 1 Vertiefungsvorlesung aus dem Bereich Kulturwissenschaft, Kommunikationswissenschaft
 oder Betreibswirtschaftslehre
 | 2 SWS | LN | 3 |  
				|  | 1 weitere Veranstaltung nach Wahl der/des Studierenden | 2 SWS 
 
 | LN | 3-5*) |  
				| Summe |  | 16 SWS | 1 TN, 7 LN | mind. 23 LP |  
 
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