|  Achte Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Akademische Abschlussprüfung
 -Magisterprüfung-
 der Philosophischen Fakultät
 der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
 vom 17.Dezember 1997
 vom 19. Februar 2002
				Aufgrund des § 2 Abs. 4, des § 94 Abs. 1 und des § 122 des Gesetzes über die Hoschulen des 
				Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgestez - HG) vom 14. März 2000 (GV.NW.S.190) sowie des
				Artikel 30 Abs. 1 Nr. 1 und des Artikel 52 Abs. 2 Nr. 3 der Verfassung der Westfälischen Wilhelms-Universtät Münster in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Juli 1999 (AB Uni 99/13) hat die
				Westfälische Wilhelms-Universität Münster; die folgende Ordnung erlassen:
			 
 
 Artikel I
Die Ordnung für die Akademische Abschlussprüfung - Magisterprüfung - der Philosophischen 
			Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 17. Dezember 1997 (ABI. NRW.2 S. 593),
			zuletzt geändertam 7. Januar 2002, wird wie folgt geändert:
 
  
			
			      | 1. 
 
 | Anhang A Nummer 21 wird für das Hauptfach nach Punkt "Lateinkenntnisse im Umfang des Kleinen Latinums"
					wie folgt ergänzt: "Teilnahmenachweis zu der zweisemestrigen Einführungsvorlesung mit anschließendem Fach- und Beratungsgespräch"
 
 
 |  
			      | 2. 
 
 | Anhang A Nummer 21 wird für das Nebenfach nach Punkt "Lateinkenntnisse im Umfang des Kleinen Latinums"
					wie folgt ergänzt: "Teilnahmenachweis zu der zweisemestrigen Einführungsvorlesung mit anschließendem Fach- und Beratungsgespräch"
 
 
 |  
			
			      | 3. | In Anhang B, Nr. 48 wird |  
			      |  | "Marktprozess und Theorie der Unternehmung | Klausur (60 Minuten) / Seminarabeit | 3 / 5* |  
			      |  | Betriebswirtschaftliche Entscheidungen | Klausur (60 Minuten) / Seminarabeit | 3 / 5* |  
			      |  | Internationales Management | Klausur (60 Minuten) / Seminarabeit | 3 / 5*" 
 
 |  
			      |  | gestrichen und durch 
 
 |  |  |  
			      |  | "Weitere vom Institut für Ökonomische Bildung | Klausur (60 Minuten) / Seminarabeit | 3 / 5*" |  
			      |  | benannte betriebswirtschaftliche Veranstaltungen 
 
 |  |  |  
			      |  | ersetzt. |  |  |  
 
 Artikel II
					Die vorstehende Satzung Nr. 1 und Nr. 2 findet auf alle Studierende Anwendung, die ab dem Wintersemester 2001/2002 erstmalig für 
					den Studiengang Deutsche Philologie an der Westffälischen Wilhelms-Universität eingeschrieben sind.
					Art. I Nr. 3 findet auf alle Studierende anwendung, die ab dem Sommersemester 2002 fü den Nebenstudiengang
					Wirtschaftspolitik eingeschrieben sind.
			
			
			
 
 Artikel III
					Diese Ordnung tritt mt ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität 
					am Tage nach Aushang in Kraft.
			 
 
 
 
 
 
 
				Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Philosophischen Fakultät vom 03. Dezember 2001 und
				des Senats  Wilhelms-Universität vom 13. Februar 2002 
 
 
			
					
					
						
			
			    | Münster, den 19. Februar 2002 
 
 
 
 
 | Der Rektor |  
			    |  | Prof. Dr. J. Schmidt 
 
 
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				Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität
				über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die
				Bekanntmachung von Satzungen vom 08. Februar 1991 (AB Uni 91/1), geändert am 23.
				Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet. 
 
 
			
					
					
						
			
			    | Münster, den 19. Februar 2002 
 
 
 
 
 | Der Rektor |  
			    |  | Prof. Dr. J. Schmidt 
 
 
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