Vierte Ordnung
zur Änderung der Promotionsordnung der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität
vom 5. Februar 1992 in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juni 1996
vom 28. Juli 2000


Aufgrund des § 2 Abs. 4, des § 94 Abs. 3 und des § 122 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NW. S. 190) sowie des Artikel 59 Abs. 3 der Verfassung der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Juli 1999 (AB Uni 99/13) hat die Westfälische Wilhelms-Universität die folgende Ordnung erlassen:


Artikel   I

Die Promotionsordnung der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 5. Februar 1992 (GABI.NW. S. 128), zuletzt geändert durch Satzung vom 13. Juni 1996, wird wie folgt geändert:
  1. In § 1 Abs. 1 wird "Chemie" ersetzt durch "Chemie und Pharmazie".
  2. § 7 Abs. 5 Satz 1 erhält folgende Fassung:
    "Die Kollegialprüfung wird von den durch die Dekanin / den Dekan bestellten drei Prüfern (§ 6 Abs. 1) durchgeführt und dauert mindestens 90 Minuten."
  3. § 7 Abs. 6 Satz 1 erhält folgende Fassung:
    "Das Rigorosum umfaßt die Teilprüfungen im Hauptfach von in der Regel einer Stunde und in beiden Nebenfächern von je in der Regel einer halben Stunde Dauer."
  4. In Anlage 1 wird das Fach Astronomie gestrichen.
  5. In Anlage 1, Spalte 3, wird "Humanphysiologie" ersetzt durch "Physiologie".

Artikel   II

Diese Ordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität am Tage nach Aushang in Kraft.

Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fakultätsrats der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät vom 16. Juni 1998 und des Senats der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 21. April 1999 sowie der Genehmigung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 27. Januar 2000 (222 - 8101/111).

Münster, den 28. Juli 2000
Der Rektor

Prof. Dr. J. Schmidt


Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 8. Februar 1991 (AB Uni 91/1), geändert durch Ordnung vom 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.

Münster, den 28. Juli 2000
Der Rektor

Prof. Dr. J. Schmidt




Alle Angaben ohne Gewähr - Verbindlich ist nur die gedruckte Ausgabe
Die aktuelle Promotionsordnung mit den eingearbeiteten Änderungen befindet sich unter http://www.uni-muenster.de/Rektorat/Recht/PromO/prmmana.htm

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Hans-Joachim Peter
email: vdv12@uni-muenster.de
Informationskennung: AB01005
Datum: 2001-10-08