Ordnung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft
an der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 20.12.1994 (AB Uni 98/1)


Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 86 Abs. 1, 122 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen vom 14.03.2000 hat die Westfälische Wilhelms-Universität die folgende Ordnung erlassen:

Artikel I


§ 7 Ziffer 8 Satz 2 der Studienordnung Rechtswissenschaft an der Westfälischen Wilhelms-Universität wird wie folgt geändert:

"Die Klausurenkurse (ohne Korrektur) sollen die Studierenden an die Anforderungen der Ersten Juristischen Staatsprüfung gewöhnen und ihnen bei der Überprüfung ihres Leistungsstandes helfen."

Artikel II


Diese Ordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität am Tage nach Aushang in Kraft.



Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fachbereichsrats der Rechtswissenschaftlichen Fakultät vom 25.01.2000 und des Senats der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 21.06.2000.

Münster, den 29.6.2000 Der Rektor

Prof. Dr. J. Schmidt





Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündigung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 8.02.1991 (AB Uni 91/1), zuletzt geändert am 23.12.1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.

Münster, den 29.6.2000 Der Rektor

Prof. Dr. J. Schmidt






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Hans-Joachim Peter
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Datum: 2000-09-05