Änderung der Beitragsordnung der Studierendenschaft der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 21.12.1992 - AB Uni 93/1 - , zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 06.01.2000 - AB Uni 00/1 -.

Das Studierendenparlament der Westfälischen Wilhelms-Universität hat am 15.04.2000 gemäß § 79 Abs. 2 Hochschulgesetz i.V.m. § 5 Abs. 2 Ziffer 4 der Satzung der Studierendenschaft folgende Änderung der Beitragsordnung der Studierendenschaft beschlossen:

Artikel 1

§ 2 der Beitragsordnung erhält folgende Fassung:

    § 2 Beitragshöhe
    Der Beitrag beträgt 88,50 DM
    Er setzt sich zusammen aus:
  1. DM    14,00 für die Ausgaben der Studierendenschaft
  2. DM      2,25 für den Studierendensport
  3. DM    72,25 für ein Semesterticket

Artikel 2

Die vorstehende Änderung der Beitragsordnung tritt zum Wintersemester 2000/2001 in Kraft.

Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Studierendenparlaments vom 15.04.2000 und der Genehmigung des Rektorats vom 11.05.2000.

Münster, den 25.05.2000Der Rektor
Prof. Dr. J. Schmidt

Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08.02.1991 in der Fassung vom 23.12.1998 hiermit verkündet.

Münster, den 25.05.2000Der Rektor
Prof. Dr. J. Schmidt



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Hans-Joachim Peter
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Datum: 2000-10-30