Stellenausschreibung

An der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster ist zum WS 2020/2021 die Funktion der

Gleichstellungsbeauftragten

zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 2 Jahre; es besteht die Möglichkeit der Wiederwahl. Die Gleichstellungsbeauftragte wird gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verfassung der Westfälischen Wilhelms-Universität vom Senat auf Vorschlag der erweiterten Gleichstellungskommission gewählt.

Das gesetzlich verankerte Aufgabenspektrum der Gleichstellungsbeauftragten ergibt sich aus § 24 Hochschulgesetz NRW (HG) und § 17 des Landesgleichstellungsgesetzes NRW (LGG) sowie Art. 11 der derzeit geltenden Universitätsverfassung der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.

Ihre Tätigkeit hat das Ziel, zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern beizutragen und wirkt insbesondere auf die Einbeziehung der gleichstellungsrelevanten Aspekte bei der wissenschaftlichen, administrativen und technischen Arbeit hin, bei der Entwicklungsplanung, Personal- und Strukturmaßnahmen und der leistungsbezogenen Mittelvergabe.

Weitere zentrale Aufgaben sind:

  • Mitwirkung bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Angelegenheiten der Universität Münster,
  • vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Personalvertretungen und Kontaktpflege sowie Beratungen der Entscheider*innen, der Hochschulleitung und aller Beschäftigten,
  • Beratung und Unterstützung der universitären Verwaltung und dezentralen Bereichen der WWU in Gleichstellungsfragen,
  • Zusammenarbeit im Rahmen des gesetzlichen Auftrags mit Verbänden, Vereinen, Institutionen und Netzwerken auf Landes- sowie Bundesebene (LaKoF und BuKoF),
  • Konzeptionelle Entwicklung und Organisation von Maßnahmen unter dem Aspekt der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern mit dem besonderen Schwerpunkt der wissenschaftlichen Karriereentwicklung für Frauen,
  • Aufstellung und Änderung des Gleichstellungsrahmenplans sowie dessen Bericht zur Umsetzung und Überwachung der gesetzlichen Vorgaben.

Wünschenswert sind außerdem:

  • fundierte Kenntnisse in Frauen- und Gleichstellungsthemen und Erfahrungen in der Gleichstellungspolitik,
  • ausgeprägte Eigeninitiative, Verhandlungsgeschick, Überzeugungsvermögen sowie Durchsetzungsfähigkeit,
  • arbeits- und personalrechtliche Kenntnisse,
  • persönlich überzeugen Sie durch ein sicheres und authentisches Auftreten sowie ein hohes Maß an persönlichem Engagement und Eigeninitiative.

Gemäß § 16 LGG nimmt die Gleichstellungsbeauftragte ihre Aufgaben als Angehörige der Verwaltung der Universität wahr und ist hierbei von fachlichen Weisungen frei. Sie wird im Umfang von 50 % der regelmäßigen Arbeitszeit von ihren sonstigen dienstlichen Verpflichtungen freigestellt.

Wählbar sind alle weiblichen Mitglieder der Hochschule. Die fachliche Qualifikation soll den umfassenden Anforderungen ihrer Aufgaben gerecht werden. Dies setzt entweder ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder eine im Einzelfall nachgewiesene andere fachliche Qualifikation voraus. Die Funktion ist hochschulöffentlich auszuschreiben.

Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte ausschließlich per E-Mail und in einem PDF-Dokument bis zum 14.08.2020 an:

Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Die Vorsitzende der Senatskommission für Gleichstellung
Dr. Renate Budell
Physikalisches Institut
Wilhelm-Klemm-Straße 10
48149 Münster
E-Mail: budell@uni-muenster.de