Das Zentralinstitut für Raumplanung hat die satzungsgemäße Aufgabe, die wissenschaftlichen
Grundlagen für die Raumordnung und Raumplanung einschließlich des raumbedeutsamen
Umweltschutzes vornehmlich auf dem Gebiet der Rechtswissenschaft in interdisziplinärer Zusammenarbeit
mit den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften zu erforschen.
Je nach Umfang und Zielsetzung werden Forschungsarbeiten von einzelnen Wissenschaftlern
durchgeführt.