Westfälische Wilhelms-Universität
Münster
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Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster Wilmergasse 12-13 48143 Münster Direktor: Prof. Dr. Hans D. Jarass LL.M. |
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Fax: (0251) 83-29790 e-mail: zir@uni-muenster.de www: http://www.uni- muenster.de/Jura.zir/ |
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Forschungsschwerpunkte 2001 - 2002 Forschungszentren
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Europäisches Naturschutzrecht und Raumordnung
Mehr und mehr Rechtsgebiete, die ursprünglich ausschließlich der nationalen Gesetzgebung
unterlagen, werden zunehmend durch den Einfluss des Europarechts geprägt. Zu diesen Rechtsgebieten
zählen auch das Naturschutzrecht und das Raumordnungsrecht, wobei insbesondere letzteres lange als
ein Kernelement nationaler Souveränität galt, das einer überstaatlichen Einflussnahme nicht
zugänglich war. Im Zuge der fortschreitenden europäischen Integration werden jedoch auch Teile
dieser Rechtsgebiete mittlerweile erheblich durch europäische Vorgaben beeinflusst. Diese
veränderte Ausgangslage gibt Anlass, die europarechtlichen Vorgaben und ihre Auswirkungen auf das
nationale Recht einer näheren Untersuchung zu unterziehen.
Von besonderer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang zwei europäische Richtlinien: die
Vogelschutzrichtlinie aus dem Jahr 1979 und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie aus dem Jahr 1992. Mit diesen
Richtlinien sind erstmals Rechtsakte auf europäischer Ebene erlassen worden, die rechtsverbindliche
Vorgaben zur Schaffung eines gemeinschaftsweiten Naturschutzgebiets namens "Natura 2000" vorsehen.
Dabei soll es sich um ein zusammenhängendes Netz von besonders schutzwürdigen Gebieten
handeln, deren dauerhafte Erhaltung und Entwicklung einerseits durch ein Verschlechterungs- und
Störungsverbot und andererseits durch das Instrumentarium der
FFH-Verträglichkeitsprüfung zu gewährleisten ist.
Mittlerweile sind diese Richtlinien im Bundesnaturschutzgesetz und in einer Reihe von anderen Gesetzen in
nationales Recht umgesetzt. Obwohl das Hauptanliegen dieser Richtlinien auf einen nachhaltigen Naturschutz
gerichtet ist, haben sie auch ganz erhebliche Auswirkungen auf die Raumordnung, was u.a. durch die
Vorschrift des § 7 Abs.7 S.3 ROG zum Ausdruck kommt. In der Anwendung bringt diese
Vorschrift jedoch zahlreiche theoretische und praktische Probleme mit sich, die u.a. auf die unklare
Formulierung dieser Norm zurückzuführen sind.
Die Verfasserin greift diese Probleme
auf und setzt sich ausführlich damit auseinander, ob und mit welchen Konsequenzen im Rahmen eines
Aufstellungs- oder Änderungsverfahrens eines Raumordnungsplans eine
FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Diese Fragestellung stellt jedoch nur einen
Schwerpunkt der Arbeit dar. Die Untersuchung befasst sich darüber hinaus auch mit der Frage, wie sich
die europäischen Vorgaben auf existierende Raumordnungspläne auswirken. Weiterhin wird der
immer noch aktuellen Frage nachgegangen, welche Konsequenzen sich vor der endgültigen Errichtung
des europäischen Gebietsnetzes für die Raumordnung ergeben und ob beziehungsweise wie dieses
Gebietsnetz, wenn es einmal errichtet wurde, nachträglich verändert werden kann.
Schließlich wird untersucht, ob auch im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens eine
FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen ist und welche rechtlichen und praktischen
Probleme dabei gegebenenfalls auftreten können.
Beteiligte Wissenschaftler: Veröffentlichungen: |
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