Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Forschungsbericht 2001-2002
 
Institut für Kriminalwissenschaften

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48143 Münster
Geschäftsführender Direktor: Prof. Dr. Friedrich Dencker
 
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Forschungsschwerpunkte 2001 - 2002

Fachbereich 03 - Rechtswissenschaftliche Fakultät
Institut für Kriminalwissenschaften
Abt. I - Prof. Dr. F. Dencker


Katalogtatensysteme als Beschränkungen strafprozessualer Eingriffsbefugnisse

Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verpflichtet den Gesetzgeber, den strafprozessualen Grundrechtseingriffen auf gesetzlicher Ebene Schranken zu setzen. Dies sucht der Gesetzgeber zu erreichen, indem er den Einsatz gewisser Maßnahmen auf die Aufklärung bestimmter Katalogstraftaten beschränkt. Auf diese Weise sind zahlreiche unterschiedliche Straftatenkataloge mit zum Teil bis zu 80 Delikten entstanden, deren Analyse im Hinblick auf die Geeignetheit zur Gewährleistung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und den Grundsatz der Gesetzesbestimmtheit ergibt, dass diese Regelungstechnik weitgehend verfehlt ist, so dass nach Alternativen zu den Katalogtatensystemen gesucht werden muss.

Beteiligter Wissenschaftler:

Dr. Holger Niehaus

Veröffentlichungen:

Holger Niehaus : Duncker & Humblot, Berlin 2001
 
 

Hans-Joachim Peter
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Datum: 2003-07-17