Westfälische Wilhelms-Universität
Münster
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Institut für Kriminalwissenschaften Bispinghof 24/25 48143 Münster Geschäftsführender Direktor: Prof. Dr. Friedrich Dencker |
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Fax: (0251) 83-21180 e-mail: instkrim@uni-muenster.de www: http://www.jura.uni-muenster.de/kr/default.htm |
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Forschungsschwerpunkte 2001 - 2002 Fachbereich 03 - Rechtswissenschaftliche Fakultät |
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Katalogtatensysteme als Beschränkungen strafprozessualer Eingriffsbefugnisse
Der
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verpflichtet den Gesetzgeber, den strafprozessualen
Grundrechtseingriffen auf
gesetzlicher Ebene Schranken
zu setzen. Dies sucht der Gesetzgeber zu erreichen, indem er den Einsatz
gewisser Maßnahmen auf die Aufklärung bestimmter Katalogstraftaten beschränkt. Auf
diese Weise sind
zahlreiche unterschiedliche Straftatenkataloge
mit zum Teil bis zu 80 Delikten entstanden, deren Analyse im Hinblick
auf die Geeignetheit zur Gewährleistung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und
den Grundsatz der
Gesetzesbestimmtheit ergibt, dass diese Regelungstechnik weitgehend verfehlt ist, so dass nach
Alternativen zu
den Katalogtatensystemen
gesucht werden muss.
Beteiligter Wissenschaftler: Veröffentlichungen: |
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