Westfälische Wilhelms-Universität
Münster
|
Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht Leonardo Campus 9 48149 Münster Komm. Geschäftsführender Direktor: Prof. Dr. Thomas Hoeren |
Tel. (0251) 83-29919
Fax: (0251) 83-21177 e-mail: rechtsinformatik@uni-muenster.de www: http://www.itm.uni-muenster.de/ |
|
Forschungsschwerpunkte 2001 - 2002 Fachbereich 03 - Rechtswissenschaftliche Fakultät |
||||
Multimediarecht für die Hochschulpraxis
Der Einsatz Neuer
Medien in der Hochschullehre wird in den nächsten Jahren mehr und mehr zum Alltag der Hochschulen
gehören und das herkömmliche Präsenzstudium ergänzen. Neue und alternative
Formen von multimedialen Lernmodulen werden die Möglichkeiten der Lehre deutlich erweitern und das
Selbststudium der Studenten in vielen Bereichen erleichtern. Das große bildungspolitische Interesse an
der Entwicklung multimedialer Lern- und Lehrangebote spiegelt sich in den zahlreichen
Fördermaßnahmen auf Bundes- und Landesebene wieder. Neben der Erstellung von
multimedialen Lern- und Lehrangeboten wird zudem bereits seit Jahren von den Hochschulen auf die
Möglichkeiten des Internets zurückgegriffen, so etwa bei der Präsentation von Hochschulen,
Instituten und Lehrangeboten auf eigenen Webseiten, der Präsentation wissenschaftlicher Ergebnisse,
Informationsangeboten wie Linksammlungen etc.
Bei der Erstellung derartiger multimedialer Leistungen sind die Hochschulbediensteten und
sonstigen Multimediaschaffenden mit einer Reihe von rechtlichen Fragen, insbesondere des Urheberrechts
konfrontiert, für die es bisher an einem umfassenden und einfach verständlichen Überblick
über die wichtigsten Fragen des Urheberrechts unter besonderer Berücksichtigung
hochschulspezifischer Besonderheiten fehlte: Wer z. B. ist Urheber eines Werkes? Gibt es neben den
Urhebern weitere Personen, denen Schutzrechte zustehen? Was ist mit Soundfiles, Screenshots von Fernseh-
und Filmbildern, ClipArts, Videosequenzen und dem Screendesign? Welchem Schutz unterliegt die
wahrnehmbare Oberfläche sowie die nicht sichtbare Programmierung einer multimedialen Anwendung?
Welche Schrankenregelungen erlauben die erlaubnisfreie Nutzung multimedialer Inhalte? Was versteht das
UrhG unter der erlaubnisfreien Vervielfältigung zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch? Wieweit
reicht das Zitierrecht? Wie und von wem werden Nutzungsrechte eingeräumt? Welche Auswirkung hat es
auf die Urheberschaft, wenn Lernsoftware auf Weisung des Lehrstuhlinhabers erstellt wurde? Kann die
Hochschule Vorlesungsmaterialien eines Professors für ihr Internetangebot verwenden, ohne sich die
Zustimmung des Professors einzuholen? Wie ist es urheberrechtlich zu beurteilen, wenn ein wissenschaftlicher
Assistent urheberrechtlich geschützte Werke erstellt und der Professor diese für die Publikation
seiner Forschungsergebnisse verwendet? Ist es nötig die Urheberschaft eintragen zu lassen? Wie kann der
Werkersteller seine Urheberschaft beweisen? Wie verteilt sich die Verantwortlichkeit für
Rechtsverletzungen zwischen der Hochschule, den Hochschullehrern und den Werkschaffenden? Haften die an
einer Hochschule beschäftigten Personen immer persönlich oder stellt das Land sie von der
Haftung frei?
Ziel des Projektes Multimediarecht für die Hochschulpraxis' war es einen
Überblick über diese und ähnliche Fragen zu bieten und die bestehende
Informationslücke zu schließen. Hierzu sollte im Auftrag des Ministeriums für Schule,
Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen in dem Zeitraum von
August - November 2001 ein umfassendes Informationsangebot erstellt werden, dass eine
erste Einführung ins Thema gibt und bei ganz konkreten Fragen ganz praktische Hilfe leistet. Neben den
Grundzügen des Urheberrechts sollte der Leitfaden auch Vertragsmuster, Hinweise zu
Förderbedingungen und darüber hinaus eine Sammlung aktueller Informationen und
Ansprechpartner bieten. Der Leitfaden soll die Multimediaexperten und die Angehörigen der
Hochschulverwaltungen sensibel machen für das, was rechtlich bei der Erstellung, Verwendung und
Verwertung von Lernsoftware und Onlineangeboten beachtet werden muss.
Das ITM hat sich zudem mit Vorträgen zum Thema an der vom UVM organisierten
hochschulübergreifenden Fortbildung Multimedia und Recht' am 11.09.2002 in Hagen beteiligt:
Prof. Dr. Thomas Hoeren, Aktuelle Neuerungen im Urheberrecht und ihre Konsequenzen für die
Hochschulpraxis Michael Veddern, Beispiele aus der Hochschulpraxis Joachim Lehnhardt, Vertragliche
Gestaltungsspielräume und -grenzen bei digitalen Produkten: Datenbanken, Multimediawerke,
Webseiten/Homepages
Beteiligte Wissenschaftler: Veröffentlichungen: |
||||