Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Forschungsbericht 2001-2002
 
Institut für Informations-,
Telekommunikations- und Medienrecht

Leonardo Campus 9
48149 Münster
Komm. Geschäftsführender Direktor: Prof. Dr. Thomas Hoeren
 
Tel. (0251) 83-29919
Fax: (0251) 83-21177
e-mail: rechtsinformatik@uni-muenster.de
www: http://www.itm.uni-muenster.de/
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Forschungsschwerpunkte 2001 - 2002

Fachbereich 03 - Rechtswissenschaftliche Fakultät
Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht
Zivilrechtliche Abteilung: rechtsinformatik@uni-muenster.de
Tel. (0251) 83- 29919, Prof. Dr. Thomas Hoeren


Multimediarecht für die Hochschulpraxis

Der Einsatz Neuer Medien in der Hochschullehre wird in den nächsten Jahren mehr und mehr zum Alltag der Hochschulen gehören und das herkömmliche Präsenzstudium ergänzen. Neue und alternative Formen von multimedialen Lernmodulen werden die Möglichkeiten der Lehre deutlich erweitern und das Selbststudium der Studenten in vielen Bereichen erleichtern. Das große bildungspolitische Interesse an der Entwicklung multimedialer Lern- und Lehrangebote spiegelt sich in den zahlreichen Fördermaßnahmen auf Bundes- und Landesebene wieder. Neben der Erstellung von multimedialen Lern- und Lehrangeboten wird zudem bereits seit Jahren von den Hochschulen auf die Möglichkeiten des Internets zurückgegriffen, so etwa bei der Präsentation von Hochschulen, Instituten und Lehrangeboten auf eigenen Webseiten, der Präsentation wissenschaftlicher Ergebnisse, Informationsangeboten wie Linksammlungen etc.

Bei der Erstellung derartiger multimedialer Leistungen sind die Hochschulbediensteten und sonstigen Multimediaschaffenden mit einer Reihe von rechtlichen Fragen, insbesondere des Urheberrechts konfrontiert, für die es bisher an einem umfassenden und einfach verständlichen Überblick über die wichtigsten Fragen des Urheberrechts unter besonderer Berücksichtigung hochschulspezifischer Besonderheiten fehlte: Wer z. B. ist Urheber eines Werkes? Gibt es neben den Urhebern weitere Personen, denen Schutzrechte zustehen? Was ist mit Soundfiles, Screenshots von Fernseh- und Filmbildern, ClipArts, Videosequenzen und dem Screendesign? Welchem Schutz unterliegt die wahrnehmbare Oberfläche sowie die nicht sichtbare Programmierung einer multimedialen Anwendung? Welche Schrankenregelungen erlauben die erlaubnisfreie Nutzung multimedialer Inhalte? Was versteht das UrhG unter der erlaubnisfreien Vervielfältigung zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch? Wieweit reicht das Zitierrecht? Wie und von wem werden Nutzungsrechte eingeräumt? Welche Auswirkung hat es auf die Urheberschaft, wenn Lernsoftware auf Weisung des Lehrstuhlinhabers erstellt wurde? Kann die Hochschule Vorlesungsmaterialien eines Professors für ihr Internetangebot verwenden, ohne sich die Zustimmung des Professors einzuholen? Wie ist es urheberrechtlich zu beurteilen, wenn ein wissenschaftlicher Assistent urheberrechtlich geschützte Werke erstellt und der Professor diese für die Publikation seiner Forschungsergebnisse verwendet? Ist es nötig die Urheberschaft eintragen zu lassen? Wie kann der Werkersteller seine Urheberschaft beweisen? Wie verteilt sich die Verantwortlichkeit für Rechtsverletzungen zwischen der Hochschule, den Hochschullehrern und den Werkschaffenden? Haften die an einer Hochschule beschäftigten Personen immer persönlich oder stellt das Land sie von der Haftung frei?

Ziel des Projektes Multimediarecht für die Hochschulpraxis' war es einen Überblick über diese und ähnliche Fragen zu bieten und die bestehende Informationslücke zu schließen. Hierzu sollte im Auftrag des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen in dem Zeitraum von August - November 2001 ein umfassendes Informationsangebot erstellt werden, dass eine erste Einführung ins Thema gibt und bei ganz konkreten Fragen ganz praktische Hilfe leistet. Neben den Grundzügen des Urheberrechts sollte der Leitfaden auch Vertragsmuster, Hinweise zu Förderbedingungen und darüber hinaus eine Sammlung aktueller Informationen und Ansprechpartner bieten. Der Leitfaden soll die Multimediaexperten und die Angehörigen der Hochschulverwaltungen sensibel machen für das, was rechtlich bei der Erstellung, Verwendung und Verwertung von Lernsoftware und Onlineangeboten beachtet werden muss.

Das ITM hat sich zudem mit Vorträgen zum Thema an der vom UVM organisierten hochschulübergreifenden Fortbildung Multimedia und Recht' am 11.09.2002 in Hagen beteiligt:

Prof. Dr. Thomas Hoeren, Aktuelle Neuerungen im Urheberrecht und ihre Konsequenzen für die Hochschulpraxis Michael Veddern, Beispiele aus der Hochschulpraxis Joachim Lehnhardt, Vertragliche Gestaltungsspielräume und -grenzen bei digitalen Produkten: Datenbanken, Multimediawerke, Webseiten/Homepages

Beteiligte Wissenschaftler:

Prof. Dr. Thomas Hoeren, Michael Veddern, Joachim Lehnhardt

Veröffentlichungen:

Die Erstellung des Leitfadens erfolgte in enger Zusammenarbeit mit dem Kompetenznetzwerk MultiMedia (UVM), einer gemeinsamen Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen und der in der Landesrektorenkonferenz vertretenen Universitäten zur Förderung multimedialer Lehr- und Lernsoftware an den Universitäten des Landes. Der UVM ist Projektträger einschlägiger Förderprogramme. Die Ergebnisse des Projektes sind als interaktiver Text im Internet und als Broschüre in der Schriftenreihe des MSWF veröffentlicht worden:

Veddern, Michael, Update-Ratgeber Multimediarecht für die Hochschulpraxis , hrsg. v. Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf 2001

Der Ratgeber wurde durch Michael Veddern im Rahmen einer Veranstaltung des UVM und des Bundes-Projektträgers Neue Medien in Bildung und Fachinformation (PT NMB+F) vorgestellt:

26./27.11.01 Hagen, Recht einfach - Rechtemanagement in Multimediaprojekten für Beteiligte am Bundesprogramm "Neue Medien in der Bildung"

 
 

Hans-Joachim Peter
EMail: vdv12@uni-muenster.de
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Datum: 2003-09-15 ---- 2004-10-05